Reinigungsablauf · Kapitel 07
Eigenkontrolle & Übergabe
Prüfe, ob die vereinbarte Leistung erreicht ist und der Bereich wieder sicher genutzt werden kann. Halte offene Punkte verständlich fest und übergib sie an die zuständige Person.
Eigenkontrolle und Übergabe unterscheiden
- Eigenkontrolle: Du prüfst deine ausgeführte Arbeit und korrigierst erkennbare Mängel.
- Übergabe: Die zuständige Person erhält den Arbeitsstand und die Information zur Nutzbarkeit.
- Weitergehende Prüfungen: Besondere Hygiene- oder Funktionsnachweise werden nach den jeweiligen Vorgaben durchgeführt.
07.1
Sollzustand abgleichen
Leistungsverzeichnis, vereinbarte Ausnahmen und besondere Anforderungen bereitlegen. Prüfe die beauftragten Flächen und Tätigkeiten. Ein nicht bestelltes Ausräumen, Polieren oder Entkalken wird nicht automatisch zum Mangel der ausgeführten Reinigung.
Vor der Bewertung klären, ob optische Sauberkeit, Rückstandsfreiheit, ein bestimmter Pflegezustand oder ein vorgegebenes hygienisches Ergebnis gefordert ist.
07.2
Sichtkontrolle
Bei geeigneter Beleuchtung systematisch prüfen: Hauptfläche, Ränder, Ecken, Übergänge und schwer einsehbare Stellen. Lose Rückstände, Streifen, Tropfspuren und verbliebene Verschmutzungen unterscheiden. Nach feuchter Reinigung kann zusätzlich das trockene Erscheinungsbild wichtig sein.
Eine Sichtkontrolle bestätigt keine mikrobiologische Wirksamkeit und misst keine Rutschhemmung. Für besondere Anforderungen die vorgesehene Prüfmethode nutzen.
07.3
Funktionskontrolle
Im beauftragten und sicher prüfbaren Umfang kontrollieren, ob der Bereich nutzbar ist: freie Wege, korrekt platzierte Matten, zugängliche Abläufe und zurückgestellte Gegenstände. Türen, Beschläge und Geräte im vereinbarten Abschlusszustand hinterlassen.
Keine elektrische oder technische Prüfung ohne entsprechende Zuständigkeit durchführen. Auffälligkeiten melden; Geräte oder Anlagen nur nach den vorgesehenen Freigaben wieder in Betrieb nehmen.
07.4
Vorschäden sichern
Mit dem bereits vor Arbeitsbeginn festgehaltenen Zustand vergleichen. Kratzer, Verfärbungen, lose Bauteile oder beschädigte Fugen nicht mit entferntem beziehungsweise verbliebenem Schmutz verwechseln. Neue Auffälligkeiten sachlich melden.
Schäden nicht nachträglich ohne Beleg als Vorschaden einordnen. Ort, Feststellung und Zeitpunkt dokumentieren; Bilder nur über den abgestimmten Weg und ohne unnötige persönliche Inhalte.
07.5
Abweichung & Nacharbeit
Bei einem unzureichenden Ergebnis zuerst die Ursache prüfen: Restschmutz, falsche Dosierung, verschmutztes Textil, ungeeignetes Verfahren oder eine Materialveränderung? Danach geeignete Nacharbeit festlegen und das Ergebnis erneut kontrollieren.
Nicht automatisch stärkere Chemie, mehr Druck oder längere Einwirkzeit wählen. Bei unklarer Materialreaktion die Bearbeitung unterbrechen und fachlich klären.
07.6
Produkte, Verbrauch & Zeit
Die für den Auftrag relevanten Daten erfassen: Bereich, Tätigkeit, Ausführungszeit und eingesetzte Produkte; Konzentration oder Verbrauch, wenn dafür ein Nachweis vorgesehen ist. Tatsächliche Werte von Schätzungen unterscheiden.
Nur dokumentieren, was für Leistung, Rückverfolgung oder Planung erforderlich ist. Bei Desinfektionsarbeiten und anderen geregelten Verfahren gelten die konkreten Dokumentationsvorgaben des Objekts.
07.7
Arbeitsbereich übergeben
Vereinbartes Ergebnis, sichere Nutzbarkeit und offene Punkte gemeinsam betrachten. Arbeitsmittel und Rückstände entfernen. Bei notwendiger Sperrung klar festlegen, wer die weitere Kontrolle und Freigabe übernimmt. Schlüssel und Zugänge wie vereinbart zurückgeben.
Erledigt, nachzuarbeiten und noch gesperrt eindeutig unterscheiden. Eine Unterschrift oder mündliche Rückmeldung ersetzt nicht die Prüfung des tatsächlichen Zustands.
Für die Praxis
Übergabe verständlich festhalten
Ein kurzer, genauer Eintrag ist hilfreicher als ein pauschales „alles sauber“. Benenne Ort, Ergebnis, Abweichung, Zuständigkeit und den nächsten Schritt. Dokumentiere auch ausdrücklich vereinbarte Ausnahmen.
- Bereich & Zeitpunkt
- Beispiel: Flur West, nach Abschluss der Reinigung kontrolliert.
- Ergebnis
- Vereinbarte Flächen sauber; benannter Abschnitt noch gesperrt.
- Offener Punkt
- Restfeuchte am Übergang; Sicherung bleibt bestehen.
- Zuständigkeit
- Benannte Objektverantwortliche übernimmt die weitere Kontrolle und Freigabe.
Passende Vertiefungen
Einordnung und fachliche Grundlage
Umfang, Zuständigkeit und besondere Nachweise richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und den Objektvorgaben. Die DGUV-Branchenregel unterstützt die Planung sicherer Arbeitsbedingungen.
DGUV Regel 101-605 · Branche Gebäudereinigung ↗Zum Grundablauf mit sieben Phasen →