Lose und haftende Verschmutzungen aufnehmen, Rutschgefahr beseitigen und sichere Wege abschnittsweise freigeben.
REINIGUNGSABLAUF · 02.8.1
LEISTUNGEN VEREINBAREN UND VERANTWORTUNG KLÄRENLeistungen, Zuständigkeiten & Grenzen
Industriereinigung umfasst sehr unterschiedliche Leistungen – vom Verkehrsweg bis zur freigegebenen Anlagenoberfläche. Der Vertrag beschreibt die Leistung; Betreiberfreigabe, Gefährdungsbeurteilung und Fachkunde entscheiden, ob sie sicher ausgeführt werden darf.

01 · EINORDNUNG
Zwölf typische Leistungen der Industriereinigung
Böden, Podeste, Schutzgitter und erreichbare Außenflächen im bestätigten Anlagenzustand reinigen.
Nur freigegebene, zugängliche Außenflächen bearbeiten; keine Abdeckung eigenmächtig öffnen.
Öl, Kühlschmierstoff, Späne, Reifenabrieb und Werkstattstaub mit getrennten Aufnahmewegen behandeln.
Regalwege, Ladezonen und Tore außerhalb des Fahrzeugverkehrs reinigen; Lasten und Regale nicht verändern.
Staub auf Trägern, Leitungen und hohen Flächen mit geplantem Zugang und kontrollierter Ausbreitung entfernen.
Äußere, freigegebene Flächen reinigen; Filterwechsel und Anlageninneres bleiben gesonderte Aufgaben.
Pulver, Fasern, Granulate und feste Reste stoffbezogen aufnehmen und dem festgelegten Stoffstrom zuführen.
Leckage sichern, Ursache melden, geeignete Bindung oder Reinigung einsetzen und Schmutzflotte vollständig aufnehmen.
Vertiefte Leistungen in geplanten Produktionspausen mit schriftlicher Freigabe und eindeutiger Übergabe ausführen.
Reinigung, gegebenenfalls Desinfektion, Materialwechsel und Nachweis exakt nach betrieblichem Hygieneplan umsetzen.
Arbeitszone, Zustand, Stoffe, Abweichungen, Reststoffe, Kontrollen und Betreiberübergabe nachvollziehbar festhalten.
02 · PRAXISMATRIX
Leistungsverzeichnis und Instandhaltung sauber auseinanderhalten
Bauteil, Anlagenzone, Zugänglichkeit, Material und bekannte Verschmutzung eindeutig beschreiben. ‚Maschine reinigen‘ ist dafür viel zu ungenau.
Festlegen, welche Außen-, Boden-, Hoch- oder Innenflächen dazugehören und welche Abdeckungen, Technikräume oder Anlagenteile ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.
Sauberkeitsziel, zulässige Restfeuchte, Partikel- oder Filmfreiheit und gegebenenfalls betriebliche Grenzwerte nachvollziehbar festlegen.
Turnus, Produktionspause, Anlass, Zeitfenster und Abhängigkeit von Stillstand oder Chargenwechsel angeben – nicht nur ‚regelmäßig‘ schreiben.
Zulässige Aufnahme-, Saug-, Wisch-, Schaum-, Spül- oder Maschinenverfahren samt Rückgewinnung der Schmutzflotte beschreiben.
Freigegebene Reiniger, Konzentrationen, Temperaturen, Saugerklassen, Düsen, Textilien und Behälter nennen oder über verbindliche Betriebsunterlagen festlegen.
Stillsetzung, Restenergie, Ex-Zone, Produktfreiheit, Abdeckung, Betreiberübergabe und spätere Wiederinbetriebnahme klar zuordnen.
Absperrung, Lüftung, Absturzschutz, Verkehrsführung, PSA, Notfallweg und Abbruchkriterien aus der konkreten Gefährdungsbeurteilung ableiten.
Festlegen, wie Staub, Späne, Öl, Flotte, kontaminierte Tücher und Einwegmaterial getrennt gesammelt, gekennzeichnet und übergeben werden.
Prüfpunkte, Dokumentation, Abweichungsmeldung, gemeinsame Abnahme und verantwortliche Freigabestelle bestimmen.
Oberbegriff für Maßnahmen zum Erhalten oder Wiederherstellen des funktionsfähigen Sollzustands sowie zum Feststellen und Beurteilen des Istzustands.
Istzustand feststellen, beurteilen und daraus notwendige Maßnahmen ableiten. Eine Reinigungskraft meldet Auffälligkeiten, führt dadurch aber noch keine technische Inspektion aus.
Abnutzung verzögern und Funktionsfähigkeit erhalten. Dazu können nach Wartungsplan beispielsweise Reinigen, Konservieren, Schmieren, Betriebsstoffe ergänzen, Nachstellen oder der planmäßige Austausch begrenzter Verschleißteile gehören – ausschließlich im freigegebenen Fachumfang.
Eine gestörte oder verschlissene Funktion wiederherstellen. Reparatur, Austausch, elektrische Arbeit und Eingriff in Sicherheitstechnik gehören zu befugtem Fachpersonal.
Technische oder organisatorische Maßnahmen erhöhen Zuverlässigkeit, Instandhaltbarkeit oder Sicherheit, ohne die geforderte Funktion des Objekts zu verändern.
Instandhaltung unterstützt sichere Funktion, Verfügbarkeit, Prozessqualität und Werterhalt. Das erklärt ihren Zweck, macht sie aber nicht automatisch zur Reinigungsleistung.
03 · AUSGEFÜLLTES AUFTRAGSBEISPIEL
Was gehört bei diesem Auftrag dazu?
Das fiktive Beispiel zeigt eine Werkstattreinigung mit klaren Flächen und Grenzen. Umfang, Zeiten und Unterlagen sind Beispielangaben und werden für den tatsächlichen Betrieb vereinbart.
Werkstatt W2
Wöchentlich
17:00–18:30 Uhr
- Auftrag & Termin
- W-17 · wöchentliche Werkstattreinigung, freitags von 17:00 bis 18:30 Uhr nach Produktionsende.
- Arbeitsbereich
- Werkstatt W2: 60 m² beschichteter Boden, zwei leere Werkbänke und die gekennzeichneten Außenflächen der Maschine M2. Die Flächengrenzen sind im Objektplan markiert.
- Material & Rückstände
- Intakte Epoxidharz-Bodenbeschichtung, lackierte Maschinenverkleidung und Edelstahl-Arbeitsplatten. Erwartet werden identifizierte Stahlspäne, Werkstattstaub und bekannte Ölspuren.
- Vereinbarte Leistung
- Lose Rückstände getrennt aufnehmen, Werkbänke und freigegebene Maschinenaußenflächen abwischen, anschließend Boden abschnittsweise reinigen und Schmutzflotte aufnehmen.
- Verfahren & Arbeitsmittel
- Es gilt die abgestimmte Arbeitsanweisung AR-02: dort sind Aufnahmesystem, freigegebene Reiniger, Dosierung, Tücher und Bodenwerkzeug für diese Materialien und Rückstände festgelegt. Keine eigenmächtigen Produktwechsel.
- Vor Arbeitsbeginn
- Die benannte Betreiberstelle bestätigt den sicheren Anlagenzustand und den Arbeitsbereich. Der Werkstattverkehr ist während der Reinigung getrennt; die vereinbarte Verkehrsführung und die Rettungswege bleiben erhalten.
- Ausgeschlossen
- Maschineninnenräume, Schaltschränke, Filter, Schmierung, Reparaturen und Arbeiten in der Höhe. Werkstücke, Werkzeuge und Lagerware werden nicht eigenmächtig umgeräumt.
- Reststoffweg
- Stahlspäne in den zugeordneten Spänebehälter; ölbelastete Aufnahmemittel getrennt in den dafür freigegebenen, gekennzeichneten Behälter. Schmutzflotte zur benannten Übergabestelle – keine Entleerung in einen beliebigen Ablauf.
- Ergebnis & Kontrolle
- Auf den bearbeiteten Flächen sind keine sichtbaren losen Rückstände, Ölfilme oder Restfeuchte vorhanden. Die Einsatzleitung prüft den Umfang und dokumentiert Vorschäden, offene Punkte und die Übergabe.
04 · ZUSTÄNDIGKEITEN IM BEISPIEL
Wer übernimmt welche Aufgabe?
Für jede Rolle werden eine erreichbare Person und eine Vertretung benannt. Eine Person kann mehrere Aufgaben übernehmen, sofern sie dafür beauftragt und qualifiziert ist.
| Rolle | Aufgabe | Bestätigung und Grenze |
|---|---|---|
| Betreiberverantwortliche Person | Grenzt die Arbeitszone ab, stellt Stoff- und Anlageninformationen bereit und koordiniert Produktions- sowie Fahrzeugverkehr. | Arbeitsbereich, Zeitfenster und Ansprechpartner sind vor Beginn bestätigt. |
| Benannte technische Fachperson | Stellt den sicheren Anlagenzustand her, berücksichtigt Restenergien und sichert gegen unerwartetes Anlaufen nach betrieblichem Verfahren. | Bestätigt die technischen Voraussetzungen. Die spätere Wiederinbetriebnahme bleibt bei der dafür befugten Stelle. |
| Einsatzleitung Reinigung | Gleicht Auftrag, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Arbeitsmittel und verfügbare Zeit ab; stimmt Änderungen ab. | Erteilt den Arbeitsauftrag erst, wenn die Voraussetzungen geklärt sind, und prüft das Reinigungsergebnis. |
| Ausführende Reinigungskraft | Bearbeitet die vereinbarten Flächen nach Unterweisung, hält die Schutzmaßnahmen ein und meldet Abweichungen. | Unterbricht die betroffene Arbeit bei neuen Gefahren. Öffnet keine ausgeschlossenen Anlagenteile und erweitert den Auftrag nicht selbst. |
| Benannte Person für die Übergabe | Übernimmt mit der Einsatzleitung den dokumentierten Zustand einschließlich Restarbeiten und Sperrungen. | Hält fest, welche Flächen übernommen werden. Die Reinigungsübergabe ersetzt keine technische Betriebsfreigabe. |
ZUSATZWUNSCH WÄHREND DER ARBEIT
„Könnt ihr den Maschineninnenraum gleich mitmachen?“
Dieser Bereich ist im Beispiel ausgeschlossen. Die Reinigungskraft gibt die Anfrage an die Einsatzleitung weiter. Vor einer Erweiterung müssen Leistungsumfang, Material und Stoffe, Gefährdung, Qualifikation, Sicherung und Arbeitszeit geklärt sein. Auch eine Preisvereinbarung ersetzt keine sichere Arbeitsfreigabe.
Mögliche Rückmeldung: „Das ist bisher nicht beauftragt. Ich lasse klären, ob und unter welchen Voraussetzungen wir den Innenraum übernehmen können.“
05 · VOR DEM START
Vor Beginn: Auftrag und Freigabe prüfen
Leistungsverzeichnis, Anlage, Arbeitszone und ausdrücklich ausgeschlossene Tätigkeiten abgleichen
Betreiberverantwortlichen, Stillsetzung, Freigabe und spätere Wiederinbetriebnahme festlegen
Stoffe, Restprodukte, Gefahrstoffe, Energiequellen und mögliche Ex-Zonen klären
Zugang, Absturzstellen, enge Räume, Verkehr, Beleuchtung und Rettungsweg beurteilen
Passende Sauger, Maschinen, Aufnahmesysteme, PSA und Entsorgungsbehälter freigeben
Abbruch-, Melde- und Übergabepunkte vor Arbeitsbeginn vereinbaren
06 · ARBEITSABLAUF
Den vereinbarten Auftrag ausführen
- 01Auftrag abgrenzen
Nicht aus dem Wort Industriereinigung ableiten, was geöffnet, demontiert oder betreten werden darf.
- 02Freigabe übernehmen
Stillsetzung und Arbeitsbereich durch die zuständige Betreiberstelle bestätigen lassen.
- 03Zustand dokumentieren
Leckagen, Schäden, Produktreste und unbekannte Stoffe vor dem Verändern festhalten.
- 04Ausbreitung verhindern
Staub, Flüssigkeit und Rückstände weder aufwirbeln noch in Anlagen, Abläufe oder Nachbarzonen verlagern.
- 05Stoffbezogen reinigen
Verfahren nach Gefahrstoff, Verschmutzung, Untergrund und Betriebsanforderung auswählen.
- 06Reststoffe sichern
Aufgenommene Stoffe gekennzeichnet sammeln und nur über den bestätigten Entsorgungsweg abgeben.
- 07Ergebnis prüfen
Sauberkeit, Restfeuchte, erkennbare Rückstände und den vereinbarten Umfang prüfen. Eine Sichtkontrolle ersetzt weder eine Messung der Rutschhemmung noch eine technische Prüfung.
- 08An Betreiber übergeben
Nur die verantwortliche Stelle hebt Sperren auf und entscheidet über die Wiederinbetriebnahme.
07 · RISIKEN & BETREIBERGRENZEN
Wann die Arbeit unterbrochen werden muss
Eine beiläufige Bitte an der Maschine erweitert weder Auftrag noch Qualifikation.
Elektrische, pneumatische, hydraulische, thermische oder gespeicherte mechanische Energie kann trotz Stillstand wirken.
Farbe und Geruch ersetzen keine Stoffinformation. Unbekannte Rückstände sind ein Stoppgrund.
Stapler, Krane, Fahrzeuge und Fußverkehr brauchen räumliche oder zeitliche Trennung.
Feine brennbare Stäube können durch Aufwirbeln, ungeeignete Sauger oder Zündquellen gefährlich werden.
Optische Sauberkeit ist keine Aussage über Funktion, Produktsicherheit oder technische Betriebsbereitschaft.
08 · VOR DER FREIGABE
Reinigungsergebnis und offene Punkte prüfen
09 · AUSGEFÜLLTE ÜBERGABE
Erledigte Arbeit und offene Punkte festhalten
Beim selben Beispielauftrag tritt während der Reinigung erneut Öl aus. Der Nachweis hält deshalb ausdrücklich fest, welche Leistung erledigt wurde und welcher Bereich gesperrt bleibt.
Mit offener Teilfläche
Kontrolle
18:10 Uhr
- Auftrag / Kontrolle
- W-17 · Werkstatt W2 · gemeinsame Ergebniskontrolle am Freitag um 18:10 Uhr.
- Erledigte Flächen
- 58 m² Boden, beide Werkbänke und die vereinbarten Außenflächen von M2 gereinigt. Dort keine sichtbaren Späne, Ölfilme oder Restfeuchte festgestellt.
- Abweichung
- Um 17:45 Uhr wurde an M2 erneut austretendes Öl festgestellt. Die betroffene Teilfläche von 2 m² wurde gesichert; die dortige Reinigung wurde unterbrochen.
- Meldung & Zuständigkeit
- Technische Fachperson und Einsatzleitung um 17:48 Uhr informiert. Die Leckagebehebung übernimmt die Technik; eine Reparatur wurde durch das Reinigungsteam nicht ausgeführt.
- Reststoffe & Arbeitsmittel
- Späne, ölbelastete Aufnahmemittel und Schmutzflotte über die vereinbarten Wege übergeben. Geräte und Materialien aus den fertiggestellten Flächen entfernt.
- Offene Leistung
- Nachreinigung der gesperrten 2 m² erst nach Beseitigung der Ursache und erneuter Arbeitsfreigabe. Neuer Termin wird zwischen Betreiber und Einsatzleitung vereinbart.
- Übergabe / Betriebszustand
- Die benannten Verantwortlichen bestätigen die erledigten Flächen und die offene Teilfläche mit Name, Funktion und Zeitpunkt im betrieblichen Nachweis. Die Sperrung bleibt bestehen; eine Wiederinbetriebnahme von M2 ist damit nicht bestätigt.
Fachliche Einordnung: BetrSichV § 10 – Instandhaltung und Verantwortlichkeiten. Die Beispiele sind frei formuliert; die konkrete Aufgabenverteilung ergibt sich aus dem Betrieb und dem Auftrag.
Reinigung ersetzt keine technische Freigabe.
Reinigung entfernt vereinbarte Verschmutzung. Technische Diagnose, Inspektion, Wartung, Reparatur, Anlagenqualifizierung und Wiederinbetriebnahme bleiben bei den dafür benannten und befugten Stellen – außer eine gesonderte Beauftragung und nachgewiesene Qualifikation regeln es ausdrücklich anders.
PASSENDE VERTIEFUNGEN
Fachwissen zum Weiterarbeiten.
QUELLEN & EINORDNUNG
Vorgaben richtig anwenden.
Zusätzlich gelten immer Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Stoffinformationen, Herstellerangaben, Vertrag und die Freigabe der verantwortlichen Betreiberstelle.