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REINIGUNGSABLAUF · OBJEKTART 02.8

BETRIEB FREIGEBEN, NICHT ERRATEN

Industrie, Werkstatt & Lager

Verkehr, Maschinen, Öle, Metallspäne und produktionsbedingte Stäube verändern Risiko und Technik. Reinigung ist hier keine beiläufige Bewegung zwischen Gabelstapler und laufender Anlage.

Generierte realistische Ansicht einer abgesicherten Werkstatt- und Lagerzone mit stillgesetzter Maschine und Scheuersaugmaschine
GENERIERTE PRAXISANSICHT · DIE BEDINGUNGEN VOR ORT BLEIBEN MASSGEBLICH

01 · VOR DEM START

Erst arbeitsfähig machen.
Dann Fläche machen.

01

Arbeitsbereich, Maschinenzustand und Freigabe durch den Betreiber klären

02

Verkehrswege, Staplerzeiten, Not-Aus, Kabel und Energiequellen berücksichtigen

03

Stoffe identifizieren: Öl, Kühlschmierstoff, Metallspan oder gefährlicher Staub brauchen unterschiedliche Wege

02 · SINNVOLLE REIHENFOLGE

Ein Schritt bereitet
den nächsten vor.

  1. 01

    Zone sperren und den bestätigten Anlagenzustand prüfen

  2. 02

    Grobes Material mit geeignetem Verfahren aufnehmen – nicht aufwirbeln oder in Abläufe spülen

  3. 03

    Punktuelle Leckagen begrenzen und Ursache melden

  4. 04

    Boden nach Material, Rutschhemmung und Verschmutzung maschinell oder manuell reinigen

  5. 05

    Schmutzflotte vollständig aufnehmen und vorgesehen entsorgen

  6. 06

    Verkehrsweg, Rutschhemmung, Maschine und Freigabe gemeinsam kontrollieren

03 · EINZELKAPITEL

Industrie ist keine
einzige Reinigungsart.

Dieselbe Maschine, derselbe Staub oder dasselbe Mittel kann je nach Prozess völlig andere Folgen haben. Deshalb erhält jeder Industriezweig eine eigene Seite.

04 · VOR DER FREIGABE

Nicht nur anschauen.
Funktion prüfen.

PRÜFPUNKT 01Anlage offiziell freigegeben
PRÜFPUNKT 02Kein Mischverkehr
PRÜFPUNKT 03Stoff und Entsorgungsweg bekannt
PRÜFPUNKT 04Keine Öl- oder Restfeuchte
JAN SAGT

Wenn niemand sagen kann, ob die Maschine sicher stillsteht oder was da auf dem Boden liegt, ist der Reinigungsplan exakt ein Wort lang: Stopp.

QUELLEN & EINORDNUNG

Fachliche Grundlagen.

Für den konkreten Auftrag gelten zusätzlich Objektvorgaben, Hygienepläne, Gefährdungsbeurteilungen und Betreiberfreigaben.

BG Verkehr · Handbuch Industriereinigung · 2024DGUV Regel 101-605 · Branche GebäudereinigungBetriebssicherheitsverordnungGefahrstoffverordnung