Vorbereitung und Schleifbereich
Schleifstaub auf freigegebenen Außenflächen und Wegen aufnehmen. Werkstücke und ihre Vorbehandlung bleiben bei der Produktion; Zubehör nicht ungereinigt in die Lackierkabine mitnehmen.
02.8.6 · INDUSTRIEREINIGUNG
LACKIERBETRIEBEKabinenwände, Gitterroste und Laufwege haben unterschiedliche Anforderungen. Hier erfährst du, wie du Lackreste einordnest, geeignete Reinigungsmittel auswählst und vereinbarte Flächen reinigst, ohne Material oder Lackierprozess zu beeinträchtigen.

System, Zustand und Gefährdung klären.
Material und Schutzschichten erkennen.
Flächen und Technik eindeutig abgrenzen.
Overspray ist Lacknebel, der am Werkstück vorbeigeht und sich in der Umgebung ablagert. Je nach Lack und Alter bleibt eine klebrige Schicht, feiner Staub oder eine feste Anhaftung zurück.
Schleifstaub auf freigegebenen Außenflächen und Wegen aufnehmen. Werkstücke und ihre Vorbehandlung bleiben bei der Produktion; Zubehör nicht ungereinigt in die Lackierkabine mitnehmen.
Zugängliche Wände, geschlossene Abdeckungen und Bodenflächen nach Auftrag reinigen. Luftöffnungen, Sensoren und Sicherheitsfunktionen unverändert lassen.
Nur freigegebene Flächen bearbeiten. Gebinde, Härter, Mischanlagen und Dosiertechnik nicht eigenmächtig umstellen, öffnen oder spülen.
Restwärme und automatische Abläufe klären. Trocknerinnenräume gesondert planen. Büro- und Sanitärreinigung mit getrennten Arbeitsmitteln organisieren.
Kleine, bekannte Rückstände nach dem festgelegten Verfahren behandeln. Tücher rechtzeitig wechseln, damit du den Lack nicht über größere Flächen verteilst. Größere oder unbekannte Stoffaustritte zuerst melden und absichern lassen.
Für den konkreten Staub und die örtlichen Ex-Anforderungen geeignete Saugtechnik verwenden. Staubklasse und Explosionsschutz sind unterschiedliche Merkmale. Nicht trocken kehren oder Ablagerungen mit Druckluft verteilen.
Ein Lacklöser kann auch die darunterliegende Beschichtung angreifen. Zuerst einen abgestimmten Versuch an geeigneter Stelle durchführen. Bleibt die Anhaftung bestehen, Verfahren klären statt Druck oder Chemie immer weiter zu erhöhen.
Die zuständige Stelle sichert Roboter, Fördertechnik, Spritztechnik und gegebenenfalls Hochspannung. Restdruck, gespeicherte Energie, Nachlauf und heiße Flächen berücksichtigen. Ein Not-Halt allein genügt dafür nicht.
Die zum Schutz erforderliche Lüftung muss funktionieren. Nicht zusammen mit der Produktion pauschal abschalten. Falls die Reinigung gerade an der Lüftung stattfinden soll, braucht es einen gesonderten Arbeits- und Schutzplan.
„Wasserbasiert“ bedeutet nicht automatisch ungefährlich oder nicht brennbar. Unausgehärtete Zwei-Komponenten- und UV-Systeme können reaktive Bestandteile enthalten; bei bestimmten PU-Systemen sind Isocyanate relevant. Die konkrete Rezeptur und das Sicherheitsdatenblatt entscheiden über Schutz und Reinigung.
Gefahrstoffe und Exposition →Die zu entfernende Lackschicht und die zu erhaltende Oberfläche liegen oft direkt aufeinander. Deshalb gehört die Materialprüfung vor die Mittelwahl.
Feste Werksbeschichtung, abziehbaren Schutzlack und aufgelagerten Overspray unterscheiden. Die tragende Beschichtung muss erhalten bleiben.
Grenze: Nicht mit Abbeizer, Klinge oder grobem Pad auf Verdacht bearbeiten. Einen vereinbarten Schutzschichtwechsel getrennt ausführen.
Stahl, verzinkte Teile, Aluminium und Edelstahl getrennt beurteilen. Ablagerungen an zugänglichen Oberseiten mit dem abgestimmten Verfahren lösen.
Grenze: Säuren oder starke Laugen können Metalle angreifen. Roste nicht ohne eigenen Auftrag ausheben; darunter können Filter oder offene Gruben liegen.
Glas, Schutzfolie und transparenten Kunststoff erkennen. Freigegebene geschlossene Abdeckungen mit einem weichen, sauberen Tuch bearbeiten.
Grenze: Acrylglas und Polycarbonat sind keine Glasscheiben. Lösemittel können Trübung oder Spannungsrisse verursachen. Leuchten nicht öffnen.
EP- oder PU-Beschichtung, Fugen, Rutschhemmung und gegebenenfalls elektrische Ableitfähigkeit berücksichtigen. Flotte vollständig aufnehmen.
Grenze: Keine beliebige Glanzpflege oder Wachsschicht auftragen. Vorgeschriebene elektrische Prüfungen lassen sich nicht durch eine Sichtprüfung ersetzen.
Nur zugängliche und freigegebene Außenflächen reinigen. Flüssigkeit kontrolliert über das geeignete Tuch einsetzen; Stoff- und Feuchtigkeitsverträglichkeit prüfen.
Grenze: Nicht in Fugen sprühen, Dichtungen herausziehen oder Sicherheitsschalter überbrücken. Aufquellen, Versprödung und beschädigte Leitungen melden.
Die folgenden Mittelarten sind eine Orientierung. Konzentration, Einwirkzeit, Temperatur, Aufnahme und gegebenenfalls Nachreinigung werden für das konkrete Produkt und Material festgelegt.
Für gewöhnlichen Nutzungsschmutz auf beständigen Außenflächen und Nebenflächen, wenn das Mittel für den Lackierbereich zugelassen ist.
Ein neutraler pH-Wert allein beweist weder Materialverträglichkeit noch Eignung für die Produktion.
Neutralreiniger →Für bekannte, noch nicht ausgehärtete Lackreste. Bei wasserbasierten Systemen kann ein entsprechend freigegebenes wässriges Verfahren infrage kommen.
Wasserlack bleibt nach dem Trocknen nicht automatisch wasserlöslich. Lackhersteller und Anlagenbetreiber müssen das Verfahren bestätigen.
Löslichkeit und Lösemittel →Für hartnäckige, bekannte Anhaftungen auf einem ausdrücklich geeigneten Untergrund – häufig als gesonderte Grundreinigung oder Bauteilbehandlung.
Kann zugleich die Beschichtung der Wand oder des Bodens lösen. Kein pauschaler Einsatz von Verdünnung, Aceton oder Farbentfernern in der gesamten Kabine.
Farb- und Markerlöser: Wirkungen und Grenzen →Für wasserbeständige, freigegebene Bodenflächen. Bei Maschineneinsatz schaumarm und passend zu Bürste, Pad und Beschichtung auswählen.
Ableitfähige Böden benötigen ein abgestimmtes Reinigungssystem. Ein Mittel für Büroböden ist dafür keine automatische Alternative.
ESD- und leitfähige Beläge →Solche Systeme erleichtern je nach Kabine die spätere Reinigung oder binden Staub. Sie sind keine beliebigen Haushalts-Pflegemittel. Auftragen, Erneuern und Entfernen nur nach Anlagenvorgabe; insbesondere die elektrische Ableitfähigkeit und zulässige Schichtaufbauten beachten. Keine selbst gewählte Folie über Wände, Boden oder Luftöffnungen kleben.
Ein vereinbarter Ablauf für eine freigegebene Nasslackierkabine. Von oben nach unten arbeiten und den Boden zuletzt behandeln. Häufigkeit und Umfang richten sich nach Nutzung, Ablagerung und Anlagenplan.
| Schritt | Ausführung | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| 01Auftrag übernehmen | Mit der benannten Stelle die Wandfelder und Bodenflächen abgleichen. Schäden und starke Anhaftungen vor Beginn dokumentieren. Werkstücke und nicht beauftragte Bereiche aus dem Arbeitsweg nehmen lassen. | Fläche, Umfang und Ansprechpartner klar |
| 02Betriebszustand bestätigen | Sicherung der Produktionsfunktionen und nötige Abkühlung bestätigen lassen. Die für die Reinigung erforderliche Lüftung muss wirksam bleiben. Zugang erst nach betrieblicher Freigabe. | Sicherer Anlagenzustand bestätigt |
| 03Mittel und Material prüfen | Für die vereinbarten Flächen saubere Arbeitsmittel vorbereiten. An einer geeigneten Stelle das freigegebene Verfahren prüfen: nicht nur die Ablösung des Schmutzes, sondern auch die Wirkung auf den Untergrund. | Arbeitsmittel und Abfallweg vorbereitet |
| 04Lose Ablagerungen aufnehmen | Zugängliche obere Flächen zuerst, tiefer liegende danach reinigen. Geeignetes Sauggerät und Zubehör nach Staub und Einsatzbereich verwenden. Keine Ablagerungen in benachbarte Zonen fegen oder blasen. | Keine neue Staubverteilung |
| 05Haftende Reste behandeln | Wandfelder und geschlossene Abdeckungen abschnittsweise bearbeiten. Freigegebene Dosierung und Einwirkzeit einhalten, gelöste Reste mit sauberen Tuchflächen aufnehmen und Tücher rechtzeitig wechseln. | Anhaftung gelöst, Untergrund erhalten |
| 06Boden zuletzt reinigen | Freigegebene Rostoberseiten und Bodenflächen materialgerecht bearbeiten. Einen dichten, wasserbeständigen Boden nur nach vereinbartem Nassverfahren reinigen; keine Flüssigkeit durch Roste oder in Filterbereiche spülen. | Keine Rückstände in Unterflur oder Filter gespült |
| 07Reststoffe übergeben | Benutzte Tücher, Lackreste und gegebenenfalls aufgenommene Flotte den festgelegten Sammelwegen zuordnen. Arbeitsmittel aus dem Bereich entfernen und so aufbereiten, dass keine Fremdstoffe verschleppt werden. | Reste getrennt und gekennzeichnet übergeben |
| 08Kontrollieren und übergeben | Flächen bei geeigneter Beleuchtung prüfen. Verbliebene Anhaftungen, Schäden und ausgelassene Stellen dokumentieren. Zuständige Stelle über Abschluss und offene Punkte informieren; Anlage nicht selbst wieder starten. | Offene Punkte dokumentiert, Übergabe erfolgt |
Die verlinkten Techniken erklären das Grundverfahren. Ihre Anwendung in der Kabine setzt die Eignung von Material, Gerät und Chemie für diesen Bereich voraus.
Lack- und lösemittelbelastete Tücher in den dafür vorgesehenen, selbstschließenden, nicht brennbaren Sammelbehälter geben. Flüssige Reste getrennt nach betrieblichem Entsorgungsplan sammeln. Keine unbekannten Lacke, Härter oder Lösemittel zusammenschütten; nichts in Bodenabläufe spülen.
Gebrauchte Lackfilter können sich erwärmen und entzünden. Nicht zusammenpressen oder als dichten Haufen stapeln. Verpackung, Zwischenlagerung und Abgabe nach Lack- und Filtervorgaben organisieren; Wärme muss entsprechend dem festgelegten Verfahren abgeführt werden können.
Chemikalienschutzhandschuhe nach Stoff, Kontaktzeit und Wechselplan wählen. Erforderlichen Augen-, Atem- und Körperschutz sowie ableitfähige Ausrüstung nach Gefährdungsbeurteilung einsetzen. Ein Partikelfilter schützt nicht gegen Lösemitteldämpfe. Haut oder Kleidung nie mit Verdünnung reinigen.
Schutzhandschuhe auswählen →„Wandfelder und zugängliche Rostoberseiten gereinigt. Alte Anhaftung an Feld 3 blieb nach verträglicher Probebehandlung bestehen; Stelle dokumentiert. Keine Roste ausgehoben, keine Filter gewechselt. Abfälle übergeben. Weitere Behandlung und Produktionsfreigabe durch die zuständige Stelle.“
Die konkrete Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Materialfreigabe bleiben maßgeblich. Quellen geprüft am 18. September 2026.
DGUV Information 209-014 · Lackieren und Beschichten (Ausgabe 07/2026, PDF) ↗DGUV Information 209-046 · Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe (Ausgabe 12/2024, PDF) ↗DGUV Information 209-052 · Elektrostatisches Beschichten (Ausgabe 05/2017, PDF) ↗BGHM · Lacke in Betrieben der Holzbranche: Stoffgefahren und Schutzmaßnahmen (Stand 07/2024) ↗Fraunhofer IPA · Lackbenetzungsstörende Substanzen und Materialprüfungen ↗BGHM · Sichere Instandhaltung an Maschinen und Anlagen (Stand 03/2021) ↗