WissensplattformUnternehmensführungGefahrstoffmanagement & Lagerung

UNTERNEHMENSFÜHRUNG · KAPITEL 04.2

CHEMIE SICHER BEHERRSCHEN

Gefahrstoffmanagement & Lagerung

ZIEL DES KAPITELS

Reinigungschemie wird nur in freigegebenen, gekennzeichneten Gebinden und unter passenden Lagerbedingungen bereitgehalten; unverträgliche Stoffe und Zündquellen werden berücksichtigt.

Gefahrstoffe brauchen einen geregelten Weg von Auswahl und Beschaffung über Kennzeichnung und Lagerung bis zu Transport, Anwendung und Entsorgung.

01 · WORAUF ES ANKOMMT

Führung wird konkret,
wenn Zuständigkeit folgt.

01

Gefahrstoffverzeichnis und aktuelle Sicherheitsdatenblätter führen

02

Originalgebinde, Kennzeichnung und zulässiges Umfüllen regeln

03

Zusammenlagerung, Auffangmöglichkeiten, Lüftung und Zugang prüfen

04

Leckage, Brand, Augen- oder Hautkontakt als Notfälle vorbereiten

02 · SINNVOLLER ABLAUF

Vom Klären zum Verbessern.

  1. 01

    Produkt und Gefährdung erfassen

  2. 02

    Menge und tatsächliche Lagerart bestimmen

  3. 03

    Lager- und Zusammenlagerungsregeln ableiten

  4. 04

    Lagerplatz kennzeichnen und sichern

  5. 05

    Ausgabe, Rücknahme und Transport organisieren

  6. 06

    Bestand, Gebinde und Schutzmaßnahmen regelmäßig kontrollieren

03 · KONTROLLPUNKTE

Daran erkennst du,
ob der Prozess trägt.

PRÜFPUNKT 01Gebinde sind eindeutig gekennzeichnet
PRÜFPUNKT 02Sicherheitsdatenblätter sind verfügbar
PRÜFPUNKT 03Unverträgliche Stoffe sind getrennt
PRÜFPUNKT 04Leckageweg ist geklärt
JAN SAGT

Säure unten, Chlorprodukt daneben und ein Kaffeebecher oben drauf ist kein Lagerkonzept. Es ist ein Chemieversuch ohne Lernziel.

04 · SINNVOLLE NACHWEISE

Dokumentieren, was Entscheidungen trägt.

01Gefahrstoffverzeichnis
02Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen
03Lager- und Zusammenlagerungsplan
04Kontroll-, Ausgabe- und Notfallnachweise

QUELLEN & EINORDNUNG

Offizielle Grundlagen.

Die Inhalte ordnen betriebliche Praxis ein. Verbindlich bleiben aktuelle Gesetze, Verträge, Versicherungsbedingungen und Vorgaben des konkreten Betriebs.

GefahrstoffverordnungBAuA · TRGS 510 Lagerung von GefahrstoffenDGUV Regel · Branche Gebäudereinigung