Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Personengruppen vollständig erfassen
UNTERNEHMENSFÜHRUNG · KAPITEL 04.1
GEFÄHRDUNGEN ORGANISIERENGefährdungsbeurteilung & Unterweisung
Gefährdungen werden vor Arbeitsbeginn systematisch beurteilt, Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip festgelegt und Beschäftigte verständlich unterwiesen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Ordner für den Schrank. Sie verbindet Tätigkeit, Gefahr, Schutzmaßnahme, Verantwortung und Wirksamkeitskontrolle.
01 · WORAUF ES ANKOMMT
Führung wird konkret,
wenn Zuständigkeit folgt.
Mechanische, chemische, biologische, elektrische und organisatorische Gefahren berücksichtigen
Technische und organisatorische Maßnahmen vor PSA prüfen
Anlass, Frist und Verantwortung für Aktualisierungen festlegen
02 · SINNVOLLER ABLAUF
Vom Klären zum Verbessern.
- 01
Arbeitsbereich und Tätigkeit abgrenzen
- 02
Gefährdungen und betroffene Personen ermitteln
- 03
Risiko bewerten
- 04
Schutzmaßnahmen nach STOP festlegen
- 05
Beschäftigte unterweisen und Umsetzung sichern
- 06
Wirksamkeit prüfen und Beurteilung fortschreiben
03 · KONTROLLPUNKTE
Daran erkennst du,
ob der Prozess trägt.
Eine unterschriebene Unterweisung beweist nur eine Unterschrift. Ob jemand die Gefahr verstanden hat, steht leider nicht automatisch mit auf dem Blatt.
04 · SINNVOLLE NACHWEISE
Dokumentieren, was Entscheidungen trägt.
QUELLEN & EINORDNUNG
Offizielle Grundlagen.
Die Inhalte ordnen betriebliche Praxis ein. Verbindlich bleiben aktuelle Gesetze, Verträge, Versicherungsbedingungen und Vorgaben des konkreten Betriebs.