WissensplattformUnternehmensführungGefährdungsbeurteilung & Unterweisung

UNTERNEHMENSFÜHRUNG · KAPITEL 04.1

GEFÄHRDUNGEN ORGANISIEREN

Gefährdungsbeurteilung & Unterweisung

ZIEL DES KAPITELS

Gefährdungen werden vor Arbeitsbeginn systematisch beurteilt, Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip festgelegt und Beschäftigte verständlich unterwiesen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Ordner für den Schrank. Sie verbindet Tätigkeit, Gefahr, Schutzmaßnahme, Verantwortung und Wirksamkeitskontrolle.

01 · WORAUF ES ANKOMMT

Führung wird konkret,
wenn Zuständigkeit folgt.

01

Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Personengruppen vollständig erfassen

02

Mechanische, chemische, biologische, elektrische und organisatorische Gefahren berücksichtigen

03

Technische und organisatorische Maßnahmen vor PSA prüfen

04

Anlass, Frist und Verantwortung für Aktualisierungen festlegen

02 · SINNVOLLER ABLAUF

Vom Klären zum Verbessern.

  1. 01

    Arbeitsbereich und Tätigkeit abgrenzen

  2. 02

    Gefährdungen und betroffene Personen ermitteln

  3. 03

    Risiko bewerten

  4. 04

    Schutzmaßnahmen nach STOP festlegen

  5. 05

    Beschäftigte unterweisen und Umsetzung sichern

  6. 06

    Wirksamkeit prüfen und Beurteilung fortschreiben

03 · KONTROLLPUNKTE

Daran erkennst du,
ob der Prozess trägt.

PRÜFPUNKT 01Reale Tätigkeit wurde betrachtet
PRÜFPUNKT 02Maßnahmen sind umsetzbar
PRÜFPUNKT 03Unterweisung wurde verstanden
PRÜFPUNKT 04Wirksamkeit ist geprüft
JAN SAGT

Eine unterschriebene Unterweisung beweist nur eine Unterschrift. Ob jemand die Gefahr verstanden hat, steht leider nicht automatisch mit auf dem Blatt.

04 · SINNVOLLE NACHWEISE

Dokumentieren, was Entscheidungen trägt.

01Gefährdungsbeurteilung
02Maßnahmen- und Verantwortungsplan
03Betriebsanweisung
04Unterweisungs- und Wirksamkeitsnachweis

QUELLEN & EINORDNUNG

Offizielle Grundlagen.

Die Inhalte ordnen betriebliche Praxis ein. Verbindlich bleiben aktuelle Gesetze, Verträge, Versicherungsbedingungen und Vorgaben des konkreten Betriebs.

ArbeitsschutzgesetzDGUV · GefährdungsbeurteilungDGUV Regel · Branche Gebäudereinigung