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ARBEITSSICHERHEITInhaltsverzeichnis
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01.1 · ARBEITSSCHUTZ-GRUNDLAGEN

Gefahr erkennen.
Arbeit sicher organisieren.

Arbeitsschutz ist keine Liste zum Unterschreiben. Er beginnt bei der wirklichen Tätigkeit, ordnet Verantwortungen und verhindert, dass bekannte Gefahren als normaler Berufsalltag hingenommen werden.

PROFI-REGELErst Gefährdung verkleinern. PSA schützt nur vor der Restgefahr, für die sie tatsächlich ausgewählt wurde.
01

NICHT JEDE QUELLE IST EIN GESETZ

Sechs Ebenen richtig einordnen.

„Die BG BAU schreibt vor“ ist oft zu pauschal. Gesetze und Verordnungen kommen vom Staat; DGUV-Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften. Regeln, Informationen und betriebliche Unterlagen erfüllen andere Aufgaben.

01

Gesetze

Arbeitsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch setzen die grundlegenden Pflichten: Arbeit organisieren, Gefahren beurteilen, Unfälle verhüten und Versicherungsfälle melden.

02

Verordnungen

Gefahrstoff-, Betriebssicherheits-, Arbeitsstätten-, Biostoff- und PSA-Benutzungsverordnung konkretisieren bestimmte Gefährdungsbereiche.

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DGUV-Vorschriften

Unfallverhütungsvorschriften gelten für Mitgliedsbetriebe und Versicherte. Besonders häufig berührt sind DGUV Vorschrift 1, 3 und bei entsprechenden Bauarbeiten 38.

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Technische Regeln

TRGS, TRBS und ASR beschreiben, wie Anforderungen aus Verordnungen fachgerecht erfüllt werden können. Abweichungen brauchen mindestens gleichwertige Sicherheit.

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DGUV-Regeln, Grundsätze & Informationen

Regeln bündeln bewährte Präventionslösungen, Grundsätze beschreiben vor allem Prüf-, Qualifizierungs- oder Verfahrensmaßstäbe und Informationen erläutern Fachwissen. Die DGUV Regel 101-605 hilft in der Gebäudereinigung, ersetzt aber nicht die Beurteilung des konkreten Arbeitsplatzes.

06

Betriebliche Vorgaben

Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Hygieneplan, Betreiberfreigabe und Herstellervorgaben übertragen das Regelwerk auf die tatsächliche Arbeit.

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

Drei gesetzliche Aufgabenfelder – vier praktische Blöcke.

Das Sozialgesetzbuch fasst die Aufgaben unter Prävention, Rehabilitation und Entschädigung zusammen. Die wirksame Erste Hilfe ist Teil der Prävention, wird im Betrieb aber sinnvoll als eigener Arbeitsblock geplant.

01

Prävention

Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln verhüten und ihre Ursachen untersuchen.

02

Wirksame Erste Hilfe

Betriebliche Erste Hilfe gehört zur Prävention: Organisation, Personal, Mittel und Meldewege müssen vor dem Ereignis funktionieren.

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Rehabilitation & Teilhabe

Nach einem Versicherungsfall Gesundheit und Leistungsfähigkeit möglichst wiederherstellen und die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben unterstützen.

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Entschädigung

Versicherte oder Hinterbliebene durch gesetzlich vorgesehene Geldleistungen entschädigen, wenn Folgen eines Versicherungsfalls verbleiben.

WER MACHT WAS?

Verantwortung, Beratung und Mitwirkung nicht verwechseln.

Arbeitsschutz ist Teamarbeit, aber die Verantwortung wird dadurch nicht gleichmäßig auf alle verteilt. Der Arbeitgeber organisiert; beauftragte Führungskräfte setzen um; Fachleute beraten; Beschäftigte wirken mit.

01

Arbeitgeber / Unternehmer

Trägt die Organisationsverantwortung: Gefährdungen beurteilen, Maßnahmen festlegen, Mittel bereitstellen, Zuständigkeiten regeln und Wirksamkeit kontrollieren.

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Führungskräfte

Setzen übertragene Arbeitsschutzaufgaben in ihrem Verantwortungsbereich um, organisieren sichere Abläufe und greifen bei Abweichungen ein.

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Fachkundige Beratung

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten und unterstützen. Sie nehmen dem Arbeitgeber die Verantwortung nicht ab.

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Beschäftigte & Sicherheitsbeauftragte

Beschäftigte benutzen Schutzmaßnahmen, melden Mängel und wirken mit. Sicherheitsbeauftragte unterstützen kollegial, ersetzen aber keine Führungskraft.

02

MEHR ALS EINE VERLETZUNG

Ein Arbeitsunfall trifft drei Ebenen.

Die wichtigste Folge trägt immer der betroffene Mensch. Wirtschaftliche und organisatorische Folgen sind real – sie dürfen die persönliche Verletzung aber nicht zu einer bloßen Kostenstelle machen.

Für die betroffene Person

  • Schmerzen, Verletzung oder Berufskrankheit
  • Behandlung, Rehabilitation und mögliche Dauerschäden
  • Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkte Erwerbsfähigkeit
  • psychische Belastung und Unsicherheit
  • Auswirkungen auf Familie, Alltag und Lebensqualität

Für den Betrieb

  • Erste Hilfe, Rettung und Unterbrechung des Auftrags
  • Personalausfall, Vertretung und Terminprobleme
  • Untersuchung, Meldung und Dokumentation
  • Sachschäden, mögliche Haftungs- und Regressfragen
  • Vertrauensverlust bei Beschäftigten und Auftraggebern

Für die Allgemeinheit

  • medizinische Behandlung und Rehabilitation
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Ausfall von Arbeitsleistung und Fachwissen
  • Belastung von Rettungs- und Versorgungssystemen
  • soziale und wirtschaftliche Folgen über den Betrieb hinaus
03

TYPISCHE REINIGUNGSGEFAHREN

Zwölf Felder statt Tunnelblick.

Gefährdungen wirken häufig zusammen: Nässe trifft auf Strom, Zeitdruck auf Verkehrswege oder ein Lösemittel auf eine Zündquelle. Deshalb wird nicht nur jede Gefahr einzeln, sondern auch ihre Wechselwirkung beurteilt.

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Rutschen & Stolpern

Nasse Flächen, Kabel, Schläuche, Stufen, herumstehende Gegenstände und fehlende Beleuchtung.

02

Absturz

Leitern, Fenster, Dächer, Gerüste, Bühnen, Öffnungen und nicht tragfähige Bauteile.

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Chemie

Spritzer, Hautkontakt, Dämpfe, Aerosole, Fehlmischungen sowie ätzende, entzündbare oder sensibilisierende Produkte.

04

Biologische Belastung

Ausscheidungen, Blut, Abfall, Schimmel, kontaminierte Textilien und Stich- oder Schnittverletzungen.

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Elektrischer Strom

Defekte Kabel, ungeeignete Geräte, Nässe, beschädigte Steckverbindungen und Arbeiten an elektrischen Einrichtungen.

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Maschinen

Einziehen, Quetschen, Schneiden, unerwarteter Anlauf, rotierende Werkzeuge und gespeicherte Energie.

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Druck & Strahl

Hochdruckstrahl, Rückstoß, geplatzte Schläuche, eingespritzte Flüssigkeit und weggeschleuderte Teile.

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Staub & Aerosole

Mineral-, Holz-, Mehl-, Metall- oder Gefahrstoffstaub sowie fein verteilte Reinigungs- und Desinfektionsmittel.

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Körperliche Belastung

Heben, Tragen, Schieben, Ziehen, Knien, Überkopfarbeit und dauerhaft ungünstige Bewegungen.

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Lärm & Vibration

Maschinen, Hochdrucktechnik, Produktionsumgebung und lange Einwirkdauer.

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Verkehr & Dritte

Publikumsverkehr, Fahrzeuge, Gabelstapler, Bahnsteige, unzureichende Absperrung und fallende Gegenstände.

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Arbeitsorganisation

Zeitdruck, Alleinarbeit, fehlende Einweisung, unklare Zuständigkeit, Sprachbarrieren und ungeplante Fremdarbeiten.

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BRENNBAR IST NICHT AUTOMATISCH EXPLOSIONSFÄHIG

Stoffzustand und Zündquelle zusammen beurteilen.

Das Brandverhalten eines festen Stoffes lässt sich nicht an Farbe oder Herkunft ablesen. Zusammensetzung, Feinheit, Menge, Feuchte, Temperatur, Sauerstoff und räumliche Verteilung wirken zusammen. Für eine Staubexplosion muss brennbarer Feinstaub außerdem in ausreichender Konzentration mit Luft verteilt sein und auf eine wirksame Zündquelle treffen.

01

Stoff und Zusammensetzung

Ob ein Feststoff brennt, glimmt, sich selbst erwärmt oder kaum reagiert, hängt zuerst von seiner chemischen Zusammensetzung und möglichen Verunreinigungen ab.

02

Teilchengröße & Oberfläche

Feine Teilchen besitzen bezogen auf ihre Masse eine größere Oberfläche. Sauerstoff und Zündenergie können deshalb schneller angreifen als bei einem kompakten Stück.

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Menge & Schichtdicke

Eine dünne Staubauflage gibt Wärme anders ab als eine dicke Ablagerung. Große oder schlecht gekühlte Mengen können Wärme speichern und sich weiter erhitzen.

04

Verteilung im Raum

Ablagerung, lockere Schüttung und aufgewirbelte Staubwolke verhalten sich verschieden. Erst die Verteilung mit Luft kann zusätzlich eine explosionsfähige Atmosphäre ermöglichen.

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Feuchte

Feuchtigkeit kann Zündung und Staubfreisetzung hemmen, ist aber kein pauschaler Schutz. Bei reaktiven Metallen kann Wasser sogar eine zusätzliche Gefahr erzeugen.

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Temperatur

Warmer Stoff, heiße Umgebung oder Wärmestau verkürzen den Weg bis zur Zündung. Staubwolke und Staubschicht besitzen unterschiedliche Mindestzündtemperaturen.

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Sauerstoff & Luftbewegung

Sauerstoffangebot und Luftstrom beeinflussen Verbrennung und Aufwirbelung. Lüften kann Dampf verdünnen, aber abgelagerten Staub auch verteilen, wenn es falsch erfolgt.

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Wärmeabfuhr & Einschluss

Material, Behälter, Hohlraum und Umgebung bestimmen, wie gut Wärme entweicht. Räumlicher Einschluss kann die Auswirkungen einer schnellen Verbrennung erheblich verstärken.

01

Heiße Oberflächen

Rohrleitungen, Heizkörper, Motoren, Lager oder Reibstellen können eine für den Stoff wirksame Temperatur erreichen.

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Flammen & heiße Gase

Offenes Feuer, Rauchen, Brenner, Schweißen, Löten und heiße Abgase gehören nicht in einen freigegebenen Gefahrenbereich.

03

Schlag-, Reib- & Schleiffunken

Trennschleifer, metallische Schläge, festlaufende Teile oder funkenreißendes Werkzeug können ausreichende Zündenergie liefern.

04

Elektrische Betriebsmittel

Motor, Schalter, Steckverbindung, beschädigte Leitung oder ungeeignetes Gerät können Funken oder heiße Bauteile erzeugen.

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Elektrische Ausgleichsströme

Streuströme, große Schweißanlagen oder kathodischer Korrosionsschutz müssen im betrieblichen Explosionsschutz berücksichtigt werden.

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Statische Elektrizität

Kunststoffschläuche, nicht ableitfähiges Zubehör, Schüttgut und Flüssigkeitsbewegung können gefährliche Ladungstrennung verursachen.

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Blitzschlag

Außenanlagen und leitfähige Konstruktionen benötigen den vorgesehenen Blitzschutz; Gewitter ist keine theoretische Zündquelle.

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Hochfrequente Felder

Funk-, Erwärmungs-, Trocknungs-, Härte- oder Schweißanlagen können unter besonderen Bedingungen Energie einkoppeln.

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Optische Strahlung

Laser sowie stark gebündelte Licht- oder Sonnenstrahlung können geeignete Stoffe örtlich stark erwärmen.

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Ionisierende Strahlung

Bestimmte Röntgen-, UV-, Laser- oder radioaktive Anwendungen gehören in die fachliche Anlagenbeurteilung.

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Ultraschall

Leistungsstarker Ultraschall kann in besonderen Prozessen eine wirksame Zündgefahr darstellen und wird nicht nach Gefühl beurteilt.

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Kompression & Stoßwellen

Schnelle Gasverdichtung oder Druckentspannung kann hohe Temperaturen erzeugen – auch ohne sichtbare Flamme.

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Selbsterwärmung & chemische Reaktion

Glimmnester, pyrophore Stoffe, oxidierende Reaktionen oder falsch zusammengebrachte Rückstände können selbst zur Zündquelle werden.

05

VON DER AUFGABE ZUR MASSNAHME

Sieben Schritte, die zusammengehören.

  1. 01
    Tätigkeit abgrenzen

    Was soll gereinigt werden – und was gehört ausdrücklich nicht zum Auftrag?

  2. 02
    Personen betrachten

    Wer arbeitet dort, wer kann betroffen sein und gibt es besonders schutzbedürftige Personen?

  3. 03
    Gefährdungen ermitteln

    Normalbetrieb, Störung, Rüsten, Transport, Entsorgung und mögliche Wechselwirkungen einbeziehen.

  4. 04
    Risiko bewerten

    Schwere und Wahrscheinlichkeit möglicher Schäden nachvollziehbar beurteilen.

  5. 05
    Schutz nach STOP

    Substitution sowie technische und organisatorische Lösungen vor persönlicher Schutzausrüstung prüfen.

  6. 06
    Unterweisen & ausstatten

    Arbeitsverfahren praktisch erklären, Verständnis prüfen und geeignete Mittel bereitstellen.

  7. 07
    Wirksamkeit prüfen

    Beobachten, nachfragen, Mängel korrigieren und die Beurteilung bei Änderungen fortschreiben.

DURCHGÄNGIGES PRAXISBEISPIEL

Feuchtwischen in einem Klassenraum.

Die Beurteilung wird vom Arbeitgeber veranlasst und vor Arbeitsbeginn auf genau diesen Auftrag übertragen. Ein neutraler Produktname beweist weder Dosierung noch Material- oder Hautverträglichkeit.

01

AUFTRAG

Elastischen Klassenraumboden mit einem freigegebenen Neutralreiniger feucht wischen. Produkt, Belag, Raumstatus, Arbeitszeit und Verantwortliche vorab eindeutig festlegen.

02

RUTSCHEN & DRITTE

Raum möglichst nutzungsfrei bearbeiten, Zugang wirksam sperren, einen trockenen Fluchtweg erhalten und die Sicherung bis zur sicheren Begehbarkeit stehen lassen.

03

PRODUKT & HAUT

Mildeste ausreichende Lösung und Dosierhilfe verwenden. Etikett und Produktunterlagen prüfen; Hautkontakt und Spritzer vermeiden, vorgesehene PSA bereitstellen.

04

STROM & ARBEITSMITTEL

Steckdosen, Leitungen und elektrische Geräte von Flüssigkeit freihalten. Defekte Betriebsmittel nicht benutzen; Reinigungsgerät und Stiel vor Beginn kontrollieren.

05

ERGONOMIE & TRANSPORT

Stiel auf Körpergröße einstellen, Bewegungsrichtung wechseln, Eimer nicht unnötig füllen und Lasten mit geeignetem Wagen transportieren.

06

WIRKSAMKEIT

Nach der Arbeit Dosierfilm, Restfeuchte, Rutschgefahr, Werkzeugzustand und Fluchtweg kontrollieren. Mängel dokumentieren, melden und die Beurteilung anpassen.

BETRIEBSANWEISUNG & UNTERWEISUNG

Aus der Beurteilung wird ein verständlicher Arbeitsauftrag.

Eine Betriebsanweisung beschreibt den sicheren Umgang am konkreten Arbeitsplatz. Sie muss zugänglich und für die Beschäftigten verständlich sein. Die mündliche Unterweisung macht daraus anwendbares Verhalten und prüft das Verständnis.

01

Arbeitsbereich & Tätigkeit

Geltungsbereich, Arbeitsplatz, Produkt oder Arbeitsmittel und die vorgesehene Tätigkeit eindeutig benennen.

02

Gefahren

Mögliche Gesundheits-, Brand-, Reaktions-, Umwelt- und weitere Gefährdungen verständlich beschreiben.

03

Schutz & Verhalten

Sichere Arbeitsweise, Dosierung, Hygiene, technische und organisatorische Maßnahmen sowie erforderliche PSA festlegen.

04

Störung & Gefahrfall

Arbeit stoppen, Bereich sichern, Meldeweg nutzen und nur die vorher festgelegten Notfallmaßnahmen ausführen.

05

Erste Hilfe

Maßnahmen nach Einatmen, Haut- oder Augenkontakt und Verschlucken aus den konkreten Produkt- und Betriebsangaben übernehmen.

06

Instandhaltung & Entsorgung

Reinigung von Arbeitsmitteln, sichere Sammlung, Abfallweg und besondere Wartungsgrenzen festlegen.

06

UNFALL UND BEINAHEUNFALL

Versorgen, sichern, melden – dann lernen.

01Erste Hilfe

Eigenschutz beachten, Hilfe leisten und Rettung veranlassen. Chemikalien- oder Hochdruckverletzungen nicht nach äußerem Eindruck verharmlosen.

02Bereich sichern

Gefahrenquelle stoppen, ohne weitere Personen zu gefährden. Beweise und Produktinformationen erhalten.

03Meldeweg nutzen

Vorgesetzte und zuständige betriebliche Stellen informieren; erforderliche Unfallanzeige und ärztliche Versorgung veranlassen.

04Dokumentieren

Hergang, Tätigkeit, Beteiligte, Verletzung, Produkt, Arbeitsmittel und Sofortmaßnahmen nachvollziehbar festhalten.

05Ursache korrigieren

Nicht beim Fehlverhalten einer Person stehen bleiben. Planung, Technik, Zeit, Unterweisung und Organisation mitprüfen.

WEITER MIT 01.2

Etikett, Datenblatt und Luftgrenzwert lesen.

Gefahrstoffe & Exposition