NICHT JEDE QUELLE IST EIN GESETZ
Sechs Ebenen richtig einordnen.
„Die BG BAU schreibt vor“ ist oft zu pauschal. Gesetze und Verordnungen kommen vom Staat; DGUV-Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften. Regeln, Informationen und betriebliche Unterlagen erfüllen andere Aufgaben.
Gesetze
Arbeitsschutzgesetz und Sozialgesetzbuch setzen die grundlegenden Pflichten: Arbeit organisieren, Gefahren beurteilen, Unfälle verhüten und Versicherungsfälle melden.
Verordnungen
Gefahrstoff-, Betriebssicherheits-, Arbeitsstätten-, Biostoff- und PSA-Benutzungsverordnung konkretisieren bestimmte Gefährdungsbereiche.
DGUV-Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften gelten für Mitgliedsbetriebe und Versicherte. Besonders häufig berührt sind DGUV Vorschrift 1, 3 und bei entsprechenden Bauarbeiten 38.
Technische Regeln
TRGS, TRBS und ASR beschreiben, wie Anforderungen aus Verordnungen fachgerecht erfüllt werden können. Abweichungen brauchen mindestens gleichwertige Sicherheit.
DGUV-Regeln, Grundsätze & Informationen
Regeln bündeln bewährte Präventionslösungen, Grundsätze beschreiben vor allem Prüf-, Qualifizierungs- oder Verfahrensmaßstäbe und Informationen erläutern Fachwissen. Die DGUV Regel 101-605 hilft in der Gebäudereinigung, ersetzt aber nicht die Beurteilung des konkreten Arbeitsplatzes.
Betriebliche Vorgaben
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Hygieneplan, Betreiberfreigabe und Herstellervorgaben übertragen das Regelwerk auf die tatsächliche Arbeit.
GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Drei gesetzliche Aufgabenfelder – vier praktische Blöcke.
Das Sozialgesetzbuch fasst die Aufgaben unter Prävention, Rehabilitation und Entschädigung zusammen. Die wirksame Erste Hilfe ist Teil der Prävention, wird im Betrieb aber sinnvoll als eigener Arbeitsblock geplant.
Prävention
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln verhüten und ihre Ursachen untersuchen.
Wirksame Erste Hilfe
Betriebliche Erste Hilfe gehört zur Prävention: Organisation, Personal, Mittel und Meldewege müssen vor dem Ereignis funktionieren.
Rehabilitation & Teilhabe
Nach einem Versicherungsfall Gesundheit und Leistungsfähigkeit möglichst wiederherstellen und die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben unterstützen.
Entschädigung
Versicherte oder Hinterbliebene durch gesetzlich vorgesehene Geldleistungen entschädigen, wenn Folgen eines Versicherungsfalls verbleiben.
WER MACHT WAS?
Verantwortung, Beratung und Mitwirkung nicht verwechseln.
Arbeitsschutz ist Teamarbeit, aber die Verantwortung wird dadurch nicht gleichmäßig auf alle verteilt. Der Arbeitgeber organisiert; beauftragte Führungskräfte setzen um; Fachleute beraten; Beschäftigte wirken mit.
Arbeitgeber / Unternehmer
Trägt die Organisationsverantwortung: Gefährdungen beurteilen, Maßnahmen festlegen, Mittel bereitstellen, Zuständigkeiten regeln und Wirksamkeit kontrollieren.
Führungskräfte
Setzen übertragene Arbeitsschutzaufgaben in ihrem Verantwortungsbereich um, organisieren sichere Abläufe und greifen bei Abweichungen ein.
Fachkundige Beratung
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten und unterstützen. Sie nehmen dem Arbeitgeber die Verantwortung nicht ab.
Beschäftigte & Sicherheitsbeauftragte
Beschäftigte benutzen Schutzmaßnahmen, melden Mängel und wirken mit. Sicherheitsbeauftragte unterstützen kollegial, ersetzen aber keine Führungskraft.