INHALTPersönliche Schutzausrüstung
ARBEITSSICHERHEITInhaltsverzeichnis
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04.1 · ARBEITSSICHERHEIT

Persönliche Schutzausrüstung:
passend statt pauschal.

PSA schützt nur gegen die Gefahr, für die sie ausgewählt wurde – und nur, wenn sie passt, richtig kombiniert, benutzt, gepflegt und rechtzeitig ersetzt wird.

KOPFAUGENATEMHÄNDEKÖRPERFÜSSE
PROFI-REGEL„PSA tragen“ ist noch keine vollständige Schutzmaßnahme. Die konkrete Ausrüstung, Leistungsmerkmale, Kombination und Benutzung müssen festgelegt sein.
FACHLICH ABGEGLICHENBG BAU · Persönliche SchutzausrüstungOnline-Abgleich: 21.08.2026 · Quelle öffnen ↗
01

PSA IST DIE LETZTE SCHUTZSTUFE

Erst die Gefahr verkleinern – dann den Menschen ausrüsten.

PSAPersönliche Schutzausrüstung

Ausrüstung, die eine beschäftigte Person trägt oder benutzt, um sich gegen eine Gefährdung für Sicherheit oder Gesundheit zu schützen. Dazu gehört auch verbundene Zusatzausrüstung mit demselben Schutzziel.

01 · SUBSTITUTIONGefahr ersetzen

Gefährliches Produkt, Verfahren oder Arbeitsmittel vermeiden beziehungsweise durch eine weniger gefährliche Lösung ersetzen.

WIRKT AN DER QUELLE
02 · TECHNISCHKontakt verhindern

Dosierhilfe, Absaugung, Abschottung, Spritzschutz oder geschlossenes System einsetzen.

UNABHÄNGIG VOM TRAGEN
03 · ORGANISATORISCHAblauf begrenzen

Zugang, Arbeitszeit, Reihenfolge, Hygiene, Kennzeichnung und Unterweisung verbindlich regeln.

ARBEIT GESTALTEN
04 · PERSÖNLICHRestgefahr abdecken

Geeignete PSA auswählen, kostenlos bereitstellen und sicher benutzen lassen.

LETZTE BARRIERE
IST PSA
  • Schutzbrille gegen festgelegte Spritzgefahr
  • Chemikalienschutzhandschuh für ein geprüftes Produktprofil
  • Auffanggurt als Bestandteil eines geplanten Systems
  • Warnkleidung mit definierter Sichtbarkeitsleistung
IST NICHT AUTOMATISCH PSA
  • Normales Firmen-T-Shirt oder gewöhnliche Berufskleidung
  • Beliebige Sonnenbrille oder Alltagsmaske
  • Schuh nur wegen dunkler Farbe oder grobem Profil
  • Handschuh allein aufgrund von Farbe oder Materialname
02

VON DER GEFÄHRDUNG ZUM KONKRETEN PRODUKT

Acht Entscheidungen statt „Einheitsgröße“.

  1. 01
    Gefahr bestimmen

    Chemisch, biologisch, mechanisch, elektrisch, thermisch, Lärm, Strahlung, Rutschen oder Absturz?

  2. 02
    Einwirkung beschreiben

    Stoff, Konzentration, Partikelgröße, Energie, Dauer, Häufigkeit, Kontaktart und mögliche Kombinationen erfassen.

  3. 03
    Arbeitsplatz einbeziehen

    Temperatur, Nässe, Sicht, Bewegungsraum, Hygiene, Flucht, Kommunikation und andere Arbeitsmittel berücksichtigen.

  4. 04
    Schutzleistung festlegen

    Benötigte Norm, Schutzklasse, Leistungsstufe oder konkrete Herstellerfreigabe aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten.

  5. 05
    Person berücksichtigen

    Passform, Größe, Sehhilfe, Bart, Allergie, orthopädische Anforderungen und gesundheitliche Eignung beachten.

  6. 06
    PSA kombinieren

    Prüfen, ob Brille, Atemschutz, Helm, Gehörschutz, Kleidung, Handschuhe und Schuhe einander beeinträchtigen.

  7. 07
    Trageversuch durchführen

    Bewegung, Sicht, Dichtsitz, Kommunikation, Griff und tatsächliche Arbeit unter realistischen Bedingungen erproben.

  8. 08
    Benutzung festlegen

    An- und Ablegen, Wechselzeit, Reinigung, Lagerung, Prüfung, Ersatz und Entsorgung verständlich regeln.

ARBEITGEBERbeurteilen · auswählen · bezahlen · unterweisen

Nur geeignete, passende und miteinander verträgliche PSA bereitstellen, erforderliche Informationen in verständlicher Form bereithalten und ihren sicheren Zustand erhalten.

BESCHÄFTIGTEbenutzen · prüfen · melden

Vorgesehene PSA bestimmungsgemäß verwenden, vor Benutzung kontrollieren und Mängel, Beschwerden oder ungeeignete Passform unverzüglich melden.

03

EU-VERORDNUNG 2016/425

CE und Kategorien richtig einordnen.

CE0123BEISPIEL
CE

Der Hersteller erklärt, dass die PSA die einschlägigen Anforderungen erfüllt. CE ist kein Qualitätsranking und keine Freigabe für jede Tätigkeit.

0123

Bei PSA der Kategorie III folgt auf CE die Kennnummer der notifizierten Stelle, die an der laufenden Konformitätsüberwachung beteiligt ist.

ANLEITUNG

Hersteller, Produktidentifikation, Normen, Leistungswerte, Größen, Einsatzgrenzen, Reinigung, Lagerung und Lebensdauer liefern die entscheidenden Details.

I
Geringe Risiken

Nur bestimmte, in der EU-Verordnung aufgezählte geringe Risiken, deren Wirkung rechtzeitig erkannt und sicher eingeschätzt werden kann.

BEISPIEL: OBERFLÄCHLICHE MECHANISCHE VERLETZUNG
II
Andere Risiken

Risiken, die weder Kategorie I noch Kategorie III zugeordnet sind. Kategorie II ist keine „mittlere Qualitätsstufe“.

BEISPIEL: VIELE FORMEN VON AUGEN- ODER FUSSSCHUTZ
III
Sehr ernste Risiken

Risiken mit möglichen Folgen wie Tod oder irreversibler Gesundheitsschädigung, etwa schädliche Stoffe, Sauerstoffmangel, Absturz oder sehr schädlicher Lärm.

BEISPIEL: ATEM- ODER ABSTURZSCHUTZ
04

KÖRPERBEREICHE UND SCHUTZZIELE

Jede Ausrüstung beantwortet eine andere Gefahr.

Kopfschutz

Industrieschutzhelm · Anstoßkappe
GEFAHR
Fallende oder pendelnde Gegenstände, Anstoßen, elektrische oder thermische Einwirkungen.
AUSWAHL
Helm und Anstoßkappe sind nicht austauschbar. Schutzart, Sitz, Kinnriemen, Zubehör und Einsatzgrenzen müssen zur Gefährdung passen.
Einzelkapitel öffnen

Augen- und Gesichtsschutz

Bügelbrille · Korbbrille · Visier
GEFAHR
Spritzer, Partikel, Staub, Aerosole, Strahlung oder Hochdruckwirkung.
AUSWAHL
Offene Bügelbrille, dicht anliegende Korbbrille und Gesichtsschutz decken unterschiedliche Gefahren ab. Ein Visier ersetzt nicht automatisch den erforderlichen Augenschutz.
Einzelkapitel öffnen

Atemschutz

Partikelfilter · Gasfilter · Kombinationsfilter · Isoliergerät
GEFAHR
Partikel, Aerosole, Gase, Dämpfe oder Sauerstoffmangel.
AUSWAHL
FFP-Masken filtern Partikel, aber keine Gase und Dämpfe. Filtertyp, Konzentration, Sauerstoffgehalt, Passform und Einsatzzeit müssen fachlich bestimmt werden.
Einzelkapitel öffnen

Gehörschutz

Stöpsel · Kapsel · Otoplastik
GEFAHR
Lärm durch Maschinen, Hochdruckverfahren, Bauumgebung oder lange Expositionszeit.
AUSWAHL
Dämmung muss ausreichend sein, darf aber Warnsignale und Kommunikation nicht unnötig erschweren. Tragezeit und richtiger Sitz entscheiden über die reale Wirkung.
Einzelkapitel öffnen

Hand- und Hautschutz

Chemikalien- · Schnitt- · Infektionsschutz
GEFAHR
Reinigungschemie, Feuchtarbeit, Mikroorganismen, Kanten, Hitze oder Kälte.
AUSWAHL
Materialname und Farbe genügen nicht. Das konkrete Fabrikat muss zu Produkt, Konzentration, Kontaktart, Dauer und mechanischer Belastung passen.
Einzelkapitel öffnen

Schutzkleidung

Schürze · Overall · Warn- · Wetterkleidung
GEFAHR
Spritzer, Kontamination, Verkehr, Witterung, scharfkantige oder heiße Einwirkungen.
AUSWAHL
Normale Berufskleidung ist nicht automatisch PSA. Schutzumfang, Material, Verschlüsse, Nähte und Schnittstellen zu Handschuhen oder Stiefeln müssen zusammenpassen.
Einzelkapitel öffnen

Fuß- und Knieschutz

Berufs- · Schutz- · Sicherheitsschuh · Knieschutz
GEFAHR
Rutschen, Nässe, Chemikalien, Stoß, Quetschen, Durchtritt oder langes Knien.
AUSWAHL
Profil und Rutschhemmung müssen zu Boden und Verschmutzung passen. Zehenschutz, Durchtrittschutz, Nässeschutz und chemische Beständigkeit werden nur bei tatsächlicher Gefährdung ausgewählt.
Einzelkapitel öffnen

Persönlicher Absturzschutz

Rückhalte- · Positionierungs- · Auffangsystem
GEFAHR
Absturzkanten, Öffnungen, Fassaden, Dächer und hochgelegene Arbeitsplätze.
AUSWAHL
System, Anschlageinrichtung, Fallraum und Rettung bilden eine Einheit. PSAgA setzt praktische Unterweisung und einen geplanten Einsatz voraus.
Einzelkapitel öffnen

Die Piktogramme dienen der visuellen Orientierung und ersetzen keine normgerechte Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz.

GEBOTSZEICHEN RICHTIG BENENNEN

Blauer Kreis heißt: Dieses Verhalten ist vorgeschrieben.

Die folgenden Bezeichnungen und Kennnummern helfen beim Lesen. Sie sind keine nachdruckbaren Zeichen. Am Arbeitsplatz gelten nur die normgerecht gestaltete Kennzeichnung und die dazugehörige betriebliche Festlegung.

M003
Gehörschutz benutzen

Vorgeschriebenen geeigneten Gehörschutz während der gekennzeichneten Lärmexposition tragen.

M004
Augenschutz benutzen

Vorgeschriebenen Augenschutz tragen; Bauform und Schutzleistung folgen der konkreten Gefahr.

M008
Fußschutz benutzen

Den für den Bereich festgelegten Berufs-, Schutz- oder Sicherheitsschuh benutzen.

M009
Handschutz benutzen

Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Das Zeichen nennt weder Werkstoff noch Chemikalienbeständigkeit.

M010
Schutzkleidung benutzen

Die für den Arbeitsbereich festgelegte Schutzkleidung vollständig und geschlossen tragen.

M013
Gesichtsschutz benutzen

Vorgeschriebenen Gesichtsschutz verwenden; je nach Gefahr kann zusätzlicher Augenschutz nötig sein.

M014
Kopfschutz benutzen

Den vorgesehenen Kopfschutz tragen. Schutzhelm und Anstoßkappe sind nicht austauschbar.

M017
Atemschutz benutzen

Das ausgewählte Atemschutzgerät korrekt benutzen; Filter und Einsatzgrenzen ergeben sich nicht aus dem Zeichen.

M018
Auffanggurt benutzen

Den vorgesehenen Auffanggurt innerhalb eines vollständig geplanten Absturzschutzsystems benutzen.

05

DIE SCHWACHSTELLE LIEGT OFT AN DER SCHNITTSTELLE

Mehr PSA kann weniger Schutz bedeuten.

BRILLE + ATEMSCHUTZUndichte Maske, beschlagene Sicht

Brillenbügel, Maskenrand und Ausatemluft können Dichtsitz und Sicht beeinträchtigen. Kombination gemeinsam auswählen und prüfen.

HELM + GEHÖRZubehör muss zum System passen

Kapseln, Visier und Kinnriemen dürfen Sitz und Schutzfunktion des Helms nicht verändern.

HANDSCHUH + ÄRMELFlüssigkeit darf nicht hineinlaufen

Stulpe und Ärmel passend zur Arbeitsrichtung und Betriebsanweisung anordnen; offene Haut- oder Sammelstellen vermeiden.

VISIER + BRILLEGesichtsschutz ist nicht immer Augenschutz

Je nach Spritz-, Partikel- oder Strahlgefahr kann unter dem Visier zusätzlich geeigneter Augenschutz erforderlich sein.

GURT + KLEIDUNGAuffangösen müssen erreichbar bleiben

Kleidung, Werkzeugtaschen und Winterlagen dürfen Gurtverlauf, Verschlüsse oder Auffangfunktion nicht beeinträchtigen.

SCHUH + BODENProfil allein verhindert kein Rutschen

Sohle, Verschmutzung, Reinigungsflotte und Bodenoberfläche wirken zusammen. Arbeitsverfahren und Absperrung bleiben erforderlich.

PASSFORM+SCHNITTSTELLEN+TRAGEZEIT+ARBEITSWEISE= REALE SCHUTZWIRKUNG
06

BEREITSTELLEN REICHT NICHT

Der gesamte Lebenszyklus entscheidet.

01Ausgeben

Richtige Größe, persönliche Zuordnung, verständliche Information und notwendiges Zubehör bereitstellen.

02Unterweisen und üben

Schutzziel, Grenzen, An- und Ablegen, Kontrolle, Wechsel und Verhalten bei Mängeln vermitteln. Bei Kategorie-III-PSA sind zusätzlich praktische Übungen erforderlich.

03Vorprüfen

Sauberkeit, Kennzeichnung, Alter, Verformung, Risse, Verschlüsse, Filter, Dichtungen und Funktion vor der Benutzung prüfen.

04Benutzen

Nur bestimmungsgemäß, vollständig und während der gesamten gefährdenden Tätigkeit tragen; nicht eigenmächtig verändern.

05Ablegen

Kontaminierte Außenseiten nicht an Haut, Kleidung oder saubere Flächen bringen; festgelegte Ausziehfolge einhalten.

06Aufbereiten

Nur nach Herstellervorgabe reinigen, desinfizieren, trocknen und warten. Mehrpersonenbenutzung erfordert sichere Hygiene.

07Lagern

Trocken, sauber, geschützt vor UV-Strahlung, Hitze, Chemikalien, Verformung und Verwechslung aufbewahren.

08Ersetzen

Bei Schaden, Kontamination, abgelaufener Gebrauchsdauer, Sturzbeanspruchung oder nicht mehr sicherer Funktion aussondern.

MYTHOS„CE bedeutet: maximal sicher.“

CE bestätigt die Konformität des Produkts. Ob es zur Tätigkeit passt, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.

MYTHOS„Je schwerer, desto besser.“

Übermäßiger Schutz kann Beweglichkeit, Sicht, Kommunikation oder Trageakzeptanz verschlechtern und neue Risiken erzeugen.

MYTHOS„Einweg kann man noch einmal nehmen.“

Einmal-PSA ist für die vorgesehene einmalige Verwendung ausgelegt. Reinigung oder Wiederverwendung kann Schutz und Hygiene zerstören.

MYTHOS„Die Farbe zeigt den Schutz.“

Farben können betrieblich zur Zuordnung dienen, haben aber ohne festgelegte Kennzeichnung keine allgemeine Schutzbedeutung.

07

TYPISCHE ARBEITEN IN DER GEBÄUDEREINIGUNG

Was muss jeweils geprüft werden?

Die Beispiele zeigen Prüfbereiche, keine pauschale Tragepflicht und keine Produktfreigabe. Maßgeblich bleiben Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Produktunterlagen und das konkrete Verfahren.

01

Unterhaltsreinigung

GEFAHR

Nässe, Reinigungsmittel, Feuchtarbeit, Rutschgefahr

PRÜFENGeeignete Handschuhe, rutschhemmendes Schuhwerk und Hautschutzplan prüfen; Augenschutz nur aus der konkreten Spritzgefahr ableiten.
02

Konzentrate dosieren

GEFAHR

Spritzer, Verätzung, Fehlmischung, kontaminierte Kleidung

PRÜFENSicherheitsdatenblatt Abschnitt 8, Betriebsanweisung und Dosiersystem auswerten; Augen-/Gesichtsschutz, Chemikalienschutzhandschuhe und Körperschutz aufeinander abstimmen.
03

Sanitär und Abfall

GEFAHR

Chemie, Keime, unbekannte scharfe Gegenstände, Schmutzwasser

PRÜFENFlüssigkeitsdichten Hand- und gegebenenfalls Körperschutz, Augenschutz bei Spritzgefahr und geeigneten Fußschutz festlegen; niemals blind in Behälter greifen.
04

Maschinen und Hochdruck

GEFAHR

Lärm, Rückprall, Partikel, Flüssigkeitsstrahl, Aerosole, Einziehen, Quetschen und nasse Standflächen

PRÜFENTechnische Schutzvorrichtungen zuerst; Augen-/Gesichts-, Gehör-, Hand-, Körper- und rutschhemmenden Fußschutz nach Verfahren auswählen. Bei Gefahrstoffen Atemschutz fachkundig festlegen. Normale Regenkleidung ist kein geprüfter Strahlschutz; Handschuhe dürfen keine neue Einzugsgefahr erzeugen.
05

Schimmel oder biologische Belastung

GEFAHR

Sporen, Aerosole, kontaminierte Materialien und Chemikalien

PRÜFENSanierungsverfahren und Abschottung festlegen; Atem-, Augen-, Hand- und Körperschutz nur aus der fachlichen Gefährdungsbeurteilung ableiten und kontaminationsarm ablegen.
06

Glas und Fassade

GEFAHR

Absturz, Glasbruch, Wetter, Verkehr, Reinigungschemie

PRÜFENSicheren Arbeitsplatz und Arbeitsmittel zuerst planen; Schnitt-, Augen-, Fuß- und Absturzschutz nur passend zur jeweiligen Teilgefahr kombinieren.
WISSENSCHECKSchützt eine FFP2-Maske beim Arbeiten mit Lösemitteldämpfen?+

Nein. FFP2 ist eine Partikelfilterklasse. Gase und Dämpfe werden damit nicht zuverlässig gefiltert. Zuerst sind Ersatzstoff, geschlossenes beziehungsweise emissionsarmes Verfahren und Lüftung zu prüfen. Falls Atemschutz verbleibt, muss das geeignete Gerät einschließlich Filtertyp, Dichtsitz, Gebrauchsdauer und Einsatzgrenzen fachkundig festgelegt werden.

ARBEITSSICHERHEIT · LERNWEGE 01 BIS 04

Gefahr erkennen. Schutz systematisch festlegen.

Bei GHS-Zeichen beginnen