INHALTGerüste & Hubarbeitsbühnen
ARBEITSSICHERHEITInhaltsverzeichnis
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03.1.1 · ARBEITSSICHERHEIT

Gerüste & Bühnen:
System statt Improvisation.

Mehr Standfläche ist ein Sicherheitsgewinn – wenn Aufbau, Freigabe, Untergrund, Bedienung und Nutzerkontrolle wirklich zusammenpassen.

01Gerüstortsfester geschützter Arbeitsplatz
02Fahrbare ArbeitsbühneGerüstsystem mit Rollen
03Hubarbeitsbühnemaschinell bewegter Arbeitskorb
PROFI-REGELReinigungspersonal prüft vor der Benutzung. Aufbauen, verändern, reparieren und technisch prüfen dürfen nur die jeweils dafür qualifizierten und beauftragten Personen.
01

BAUART UND VERWENDUNGSZWECK TRENNEN

Nicht jedes Gerüst erfüllt dieselbe Aufgabe.

Arbeitsgerüste schaffen einen zugänglichen Arbeitsplatz. Schutzgerüste schützen Personen vor tieferem Absturz oder vor herabfallenden Gegenständen. Ein Gerüst kann entsprechend seiner Planung mehrere Funktionen verbinden – die sichtbare Bauform allein beweist das nicht.

ARBEITSGERÜST

Fassaden- oder Rahmengerüst

Systemrahmen bilden regelmäßig wiederkehrende Gerüstfelder an einer Fassade. Breite, Lastklasse, Abstand und Verankerungsraster folgen der Planung.

ARBEITSGERÜST

Modulgerüst

Ständer und Riegel werden über Systemknoten verbunden. Dadurch lassen sich komplexe Geometrien herstellen – aber nur mit freigegebenen Systemteilen.

ARBEITSGERÜST

Raumgerüst

Gerüstkonstruktion für Innenräume und größere Grundflächen, etwa Hallen oder Atrien. Lasten, Zugänge und Fluchtwege müssen vorher geplant sein.

SPEZIALSYSTEM

Hängegerüst

Die Arbeitsfläche hängt an tragfähigen Aufhängungen. Planung, Montage und Nutzung sind Spezialaufgaben; Gebäudereiniger verändern daran nichts.

FAHRBARES SYSTEM

Fahrbare Arbeitsbühne

Ein freistehendes Systemgerüst auf Rollen. Es wird nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung errichtet und nach jedem Ortswechsel erneut kontrolliert.

MATERIAL

Stahl, Aluminium und Beläge

Rahmen oder Ständer bestehen meist aus Stahl oder Aluminium. Systembeläge können aus Metall, Holz oder zugelassenen Kombinationen bestehen. Entscheidend ist die Systemfreigabe, nicht bloß der Werkstoff.

02

BAUTEILE LESEN KÖNNEN

Zwölf Teile – zwölf konkrete Funktionen.

Gerüst und fahrbare Arbeitsbühne ohne Personen als Orientierung für typische Bauteile
ORIENTIERUNGSBILD

Die tatsächliche Anordnung, Anzahl und Verbindung der Bauteile richtet sich ausschließlich nach dem konkreten Gerüstsystem und seiner Aufbau- und Verwendungsanleitung.

01

Lastverteilende Unterlage

Verteilt die Kräfte des Gerüstfußes auf ausreichend tragfähigem Boden. Sie gleicht keinen ungeeigneten oder unverdichteten Untergrund aus.

02

Fußplatte und Fußspindel

Leiten Lasten in den Untergrund und ermöglichen den vorgesehenen Höhenausgleich. Die zulässige Ausspindelung folgt dem System.

03

Vertikalrahmen oder Ständer

Tragen die senkrechten Lasten und geben dem Gerüst seine Geschosshöhe und Grundform.

04

Horizontalriegel

Verbinden Ständer beziehungsweise Rahmen und stabilisieren die Gerüstfelder in waagerechter Richtung.

05

Diagonale oder Aussteifung

Sichert die räumliche Form gegen Verschieben. Eine fehlende Strebe ist ein sicherheitsrelevanter Mangel.

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Gerüstbelag

Bildet die Arbeits- und Verkehrsfläche. Er muss zum System gehören, vollständig eingelegt und gegen Abheben oder Verschieben gesichert sein.

07

Geländerholm

Ist der obere Teil des dreiteiligen Seitenschutzes und schützt vor Absturz an offenen Seiten.

08

Zwischenholm

Schließt die Lücke zwischen Geländerholm und Bordbrett als mittlerer Teil des Seitenschutzes.

09

Bordbrett

Begrenzt die Belagfläche am Fuß und mindert das Herabfallen von Werkzeug oder Material.

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Gerüstzugang

Ermöglicht den sicheren Auf- und Abstieg, zum Beispiel über innenliegende Leitergänge oder Treppenzugänge.

11

Verankerung

Verbindet das Gerüst nach Planung mit dem Bauwerk und nimmt Kräfte auf. Nutzer dürfen sie niemals lösen oder versetzen.

12

Systemverbindung

Kupplungen, Bolzen, Fallstecker oder Verriegelungen verbinden Bauteile entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung.

OBENGeländerholm+MITTEZwischenholm+UNTENBordbrett
03

KENNZEICHNUNG · ÜBERGABE · NUTZERKONTROLLE

Die Plakette startet die Prüfung – sie ersetzt sie nicht.

KENNZEICHNUNG

Was erkennbar sein muss

  • Name und Kontaktdaten des Gerüsterstellers
  • Gerüstart und vorgesehene Nutzung
  • Lastklasse und Breitenklasse
  • Nutzungsbeschränkungen und Warnhinweise
  • Datum der Prüfung beziehungsweise Übergabe
  • gegebenenfalls eindeutig freigegebener Gerüstbereich
VERANTWORTUNG

Wer was prüft

  • Der Gerüstersteller prüft nach Montage und wesentlicher Änderung.
  • Der nutzende Arbeitgeber beurteilt Eignung und sichere Benutzung.
  • Beschäftigte kontrollieren vor Arbeitsbeginn augenscheinlich.
  • Festgestellte Mängel führen zu Stopp, Sicherung und Meldung.
  • Umbau oder Reparatur bleiben beim dafür befugten Fachpersonal.
  • Nach besonderen Ereignissen ist eine erneute Prüfung nötig.
01

Gerüstkennzeichnung vorhanden, lesbar und für den vorgesehenen Bereich gültig

02

Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse passen zu Personen, Material und Tätigkeit

03

Zugang ist sicher erreichbar, vollständig und nicht versperrt

04

Beläge liegen vollständig, eben und gegen Verschieben oder Abheben gesichert

05

Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett sind an allen erforderlichen Seiten vorhanden

06

Fußpunkte, Unterlagen, Spindeln und Untergrund zeigen keine sichtbare Veränderung

07

Diagonalen, Riegel, Verankerungen und Verbindungen sind augenscheinlich vollständig

08

Abstand zum Bauwerk und mögliche Absturzstellen sind wirksam gesichert

09

Keine sichtbaren Schäden, eigenmächtigen Umbauten oder unzulässigen Anbauten

10

Verkehr, Türen, Materiallagerung, Wetter und Arbeitsbereich unterhalb sind beherrscht

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Zulässige Belastung wird eingehalten und Lasten werden verteilt statt angehäuft

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Nach Sturm, Anprall, Umbau oder erkennbarem Mangel wird nicht weitergearbeitet, sondern neu geprüft

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FAHRBARE ARBEITSBÜHNEN

Rollen machen ein Gerüst beweglich – nicht unkompliziert.

01

Aufstellen

Tragfähigen, ausreichend ebenen Untergrund wählen, Rollen feststellen sowie Ausleger und Ballast exakt nach Systemvorgabe montieren. Der Aufstieg erfolgt innen.

02

Höhe einordnen

Für übliche Systeme reichen die normativen Obergrenzen bis 12 m Standhöhe in geschlossenen Räumen und bis 8 m im Freien. Das konkrete System, Wind, Aufbauform und Hersteller können deutlich niedrigere Grenzen setzen.

03

Verfahren

Grundsätzlich unbesetzt, ohne lose Gegenstände und langsam auf hindernisfreiem, ausreichend ebenem Weg bewegen. Nur in Längs- oder Diagonalrichtung an der Basis drücken, nicht oben ziehen.

04

Neu kontrollieren

Nach jedem Standortwechsel Rollen, Lot, Ausleger, Ballast, Seitenschutz, Zugang und Umgebung erneut prüfen. Erst danach wird die Arbeitsfläche wieder benutzt.

Typische Reinigungsaufgaben

Hohe Innenverglasung, Hallenwände, freigegebene Deckenflächen, obere Fassadenabschnitte, Schilder, Trägeroberflächen sowie erreichbare Außenflächen von Leuchten oder Lüftungsauslässen.

Fahrbar versus ortsfest

Rollen, Fahrbalken, Ausleger und Ballast prägen die fahrbare Arbeitsbühne. Verankerungen am Bauwerk und durchgehende lange Gerüstlagen prägen dagegen viele ortsfeste Fassadengerüste.

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SCHUTZGERÜSTE

Sie schützen vor Absturz oder vor Dingen von oben.

AUFFANGEN

Fanggerüst

Begrenzt die Fallhöhe, wenn sich ein Absturz an einer Arbeitskante nicht durch vorrangige Maßnahmen verhindern lässt.

DACHARBEIT

Dachfanggerüst

Fängt Personen bei Arbeiten auf geneigten Dachflächen auf. Aufbau und Lage folgen der konkreten Dach- und Gerüstplanung.

GEGENSTÄNDE

Schutzdach

Schützt Verkehrs- oder Arbeitsbereiche vor herabfallenden Gegenständen. Es ersetzt weder Absperrung noch sichere Materialhandhabung.

EINHAUSUNG

Bekleidetes Arbeitsgerüst

Netze oder Planen können die Umgebung schützen, erhöhen aber die Windlast. Bekleidung darf nur als geplanter Bestandteil angebracht werden.

06

HUBARBEITSBÜHNEN IM VERGLEICH

Bewegungsweg und Arbeitspunkt müssen zusammenpassen.

Scherenbühne, Teleskopbühne und Gelenkteleskopbühne ohne Personen nebeneinander
BAUFORMEN OHNE MASSSTAB

Links Scherenbühne, mittig Teleskopbühne, rechts Gelenkteleskopbühne. Das Bild dient der Formerkennung; Tragfähigkeit, Reichweite und Betriebsgrenzen stehen nur in den Unterlagen des konkreten Geräts.

01

Scherenbühne

BEWEGUNG
Die Plattform fährt im Wesentlichen senkrecht nach oben. Viele Modelle bieten eine große Arbeitsfläche und eine ausschiebbare Plattform.
STÄRKE
Gut für längere Arbeiten auf breiter, relativ gerader Fläche und für mehrere Arbeitsmittel im Korb innerhalb der zulässigen Last.
GRENZE
Sie kann Hindernisse kaum übergreifen. Tragfähiger, ausreichend ebener Untergrund und die zulässige Neigung sind besonders wichtig.
02

Teleskopbühne

BEWEGUNG
Ein gerader Ausleger wird aus- und eingefahren und kann geschwenkt beziehungsweise angehoben werden.
STÄRKE
Erreicht weit entfernte Arbeitspunkte auf direktem Weg und bietet große horizontale Reichweite.
GRENZE
Der große Schwenk- und Bewegungsbereich verlangt freie Wege, kontrollierte Ausladung und genaue Beachtung von Wind und Bodenlast.
03

Gelenkteleskopbühne

BEWEGUNG
Mehrere Auslegerarme sind gelenkig verbunden und häufig zusätzlich teleskopierbar.
STÄRKE
Kann über oder um Hindernisse herumreichen. Genau das ist der praktische Vorteil gegenüber einem ausschließlich geraden Teleskopausleger.
GRENZE
Mehr Gelenke bedeuten komplexere Bewegungsbahnen sowie zusätzliche Quetsch-, Anstoß- und Pendelbereiche. Sie ist nicht automatisch die sicherere Bühne.

SCHERENBÜHNE · PRAXIS

Acht denkbare Reinigungsaufgaben – nach Freigabe.

01große Glasflächen in Hallen oder Atrien02hohe Wandflächen in Sport- und Veranstaltungshallen03Deckennahe, freigegebene Bauteiloberflächen04Außenflächen von Leuchten nach elektrischer Freigabe und Abkühlung05erreichbare Außenseiten von Lüftungsauslässen innerhalb des Auftrags06Schilder und Wegweisungen in großer Raumhöhe07Garagen- oder Hallendecken bei gesperrtem Verkehrsbereich08gerade Fassadenabschnitte auf geeigneter befestigter Aufstellfläche

Ob eine Scherenbühne tatsächlich passt, entscheiden unter anderem Arbeitshöhe, Tragfähigkeit, Neigung, Durchfahrbreite, Untergrund, Verkehrsbereich, Wind, Hindernisse und die Bedienungsanleitung.

07

KONTROLLE UND WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG

„Sieht gut aus“ ist kein Prüfnachweis.

VOR JEDER BENUTZUNG

Bedienperson

  • Arbeitsbühne und Umgebung augenscheinlich kontrollieren
  • Steuerung, Not-Halt und Notablass nach Anleitung prüfen
  • Geländer, Zugang, Reifen, Stützen und Leckagen ansehen
  • Untergrund, Gefälle, Quetschstellen, Verkehr und Wind klären
  • Prüfnachweis und eindeutige Gerätezuordnung kontrollieren
WIEDERKEHREND

Zur Prüfung befähigte Person

  • Art, Umfang und Frist aus Einsatz und Gefährdungsbeurteilung ableiten
  • Prüfung im Allgemeinen spätestens nach einem Jahr
  • Prüfergebnis nachvollziehbar dokumentieren
  • nach außergewöhnlichem Ereignis zusätzlich prüfen
  • vorgeschriebene Sachverständigenprüfung nicht mit Routineprüfung verwechseln
08

ENTSCHEIDUNG VOR DEM START

Gerüst oder Bühne? Erst die Aufgabe lesen.

GERÜSTpasst eher
  • lange Arbeitsdauer
  • große zusammenhängende Fläche
  • mehrere Arbeitsgänge
  • größerer Materialbedarf
  • stabiler Zugang für wiederholte Nutzung
FAHRBARpasst eher
  • mehrere nahe Arbeitspunkte
  • tragfähiger ebener Fahrweg
  • begrenzte Standhöhe
  • Aufbau nach Systemanleitung möglich
  • kontrollierter Ortswechsel ohne Personen
HUBBÜHNEpasst eher
  • wechselnde oder entfernte Arbeitspunkte
  • passende Reichweite und Bewegungsbahn
  • qualifizierte Bedienperson
  • tragfähiger Aufstell- und Fahrbereich
  • Notablass und Rettung organisiert

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Absturzgefahr, Leitern, Fassaden und PSAgA.

Arbeiten in der Höhe