Arbeiten in der Höhe: erst vermeiden, dann sichern.
Die richtige Frage lautet nicht „Welche Leiter nehmen wir?“, sondern zuerst: Kann die Arbeit vom Boden, von einer geschützten Fläche oder mit einem sichereren Arbeitsmittel erledigt werden?
ENTSCHEIDUNGSHILFEImmer von oben nach unten prüfen.
1
Vom Boden möglich?
Teleskopgerät oder Arbeitsablauf anpassen.
HÖHENARBEIT VERMEIDEN
2
Geschützter Stand möglich?
Podest, Gerüst oder Arbeitsbühne wählen.
KOLLEKTIV SCHÜTZEN
3
Bleibt eine Restgefahr?
Organisation und persönliche Sicherung planen.
RESTGEFAHR SICHERN
PROFI-REGELEine geringe Höhe ist keine automatische Freigabe. Entscheidend sind Absturzmöglichkeit, Umgebung, Tätigkeit und mögliche Folgen.
Absturzgefährdung besteht, wenn eine Person unkontrolliert auf eine tiefer liegende Fläche oder in einen Stoff hineinfallen kann. Schon ein niedriger Sturz kann schwer enden, wenn Kanten, Maschinen, Verkehr, Glas, Treppen oder harte Einbauten im Fallraum liegen.
HÖHEWo stehen die Füße?
Standhöhe, mögliche Fallstrecke und tiefer liegende Bereiche bestimmen – nicht mit Reich- oder Arbeitshöhe verwechseln.
KANTEWo kann jemand fallen?
Freie Kanten, Öffnungen, Treppen, Schächte, Lichtkuppeln, nicht durchtrittsichere Flächen und Wasserflächen erkennen.
TÄTIGKEITWas zieht aus dem Gleichgewicht?
Seitliches Arbeiten, Kraftaufwand, schwere oder sperrige Gegenstände, Schläuche, Rückstoß und beidhändige Bedienung berücksichtigen.
UMGEBUNGWas verändert die Lage?
Wind, Nässe, Verkehr, Türen, elektrische Anlagen, schlechte Beleuchtung und wechselnder Untergrund gehören in die Beurteilung.
02
SCHUTZ MUSS AN DER URSACHE BEGINNEN
Die Rangfolge ist kein Wunschzettel.
01 · VERMEIDENVom Boden arbeiten
Teleskoptechnik, Reinigungsanschlüsse oder eine veränderte Arbeitsplanung können die Höhenarbeit vollständig vermeiden.
STÄRKSTE LÖSUNG02 · TECHNISCHAlle gemeinsam schützen
Geländer, feste Arbeitsplätze, Gerüste und Arbeitsbühnen wirken unabhängig davon, ob sich jede Person richtig einhakt.
Fenster, Glasflächen oder Staubstellen können vom sicheren Boden aus erreicht werden.
STÄRKE
Die Person bleibt außerhalb des Absturzbereichs. Das beseitigt die Höhenarbeit an der Quelle.
STOPP
Reichweite, Sicht, Kraftaufwand oder kontrollierte Werkzeugführung reichen nicht aus.
02
Tritt oder Podestleiter
PASST, WENN
Kurze, leichte Tätigkeiten in niedriger Höhe bei tragfähigem, ebenem Untergrund.
STÄRKE
Breite Stufen, Plattform und Haltemöglichkeit bieten mehr Standfläche als eine Sprosse.
STOPP
Seitliches Hinauslehnen, hoher Kraftaufwand, nasser Boden, Verkehr oder lange Arbeitsdauer.
03
Fahrgerüst oder Arbeitsbühne
PASST, WENN
Längere Arbeiten, größere Flächen, Werkzeugbedarf oder wiederholte Ortswechsel.
STÄRKE
Große Standfläche und kollektiver Seitenschutz ermöglichen ergonomischeres Arbeiten.
STOPP
Nicht aufgebaut, freigegeben oder gegen Wegrollen gesichert; ungeeigneter Untergrund oder falsche Abstützung.
04
Hubarbeitsbühne
PASST, WENN
Hohe, schwer zugängliche Fassaden und wechselnde Arbeitspunkte mit geeignetem Aufstellbereich.
STÄRKE
Kontrollierter Zugang und Arbeitskorb mit Umwehrung; große Reichweite ohne Leiterkette.
STOPP
Fehlende Bedienberechtigung, ungeklärte Tragfähigkeit, Quetschstellen, Verkehr oder unzulässige Witterung.
05
Gerüst oder festes Zugangssystem
PASST, WENN
Planbare, länger dauernde Arbeiten mit vielen Arbeitsgängen und Materialbewegungen.
STÄRKE
Stabiler Arbeitsplatz mit sicherem Zugang und Seitenschutz für mehrere Arbeitsschritte.
STOPP
Keine Übergabe beziehungsweise Inaugenscheinnahme, Veränderungen am Aufbau oder fehlender Seitenschutz.
06
Seilzugang oder PSAgA
PASST, WENN
Spezialfall, wenn technische Schutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind.
STÄRKE
Kann den Zugang begrenzen, eine Position halten oder einen Sturz auffangen – abhängig vom System.
STOPP
Keine ausgebildeten Personen, kein geeigneter Anschlagpunkt, keine praktische Unterweisung oder kein Rettungskonzept.
04
TRBS 2121 TEIL 2 · LEITER ALS AUSNAHME
Standhöhe, Leiterbauart und Verwendung trennen.
LEITEREin tragbares Arbeitsmittel mit Stufen oder Sprossen zwischen zwei Holmen.
Sie dient als Zugang oder – nur unter den festgelegten Bedingungen – als zeitweiliger hochgelegener Arbeitsplatz. Bauart, Aufstellform und vorgesehene Verwendung müssen immer zusammenpassen.
STANDHÖHEGemessen wird die Höhe der Fläche, auf der beide Füße stehen.
Sie ist nicht identisch mit der Gesamthöhe der Leiter, der Reichhöhe der Hände oder der Höhe des Bauteils.
BIS 2 mLeiter als Arbeitsplatz
Nur bei geringer Gefährdung und geringer Dauer, wenn ein sichereres Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und die Gefährdungsbeurteilung die sichere Arbeit bestätigt.
> 2 BIS 5 mNur zeitweilige Arbeiten
Zusätzlich insgesamt höchstens zwei Stunden je Arbeitsschicht. Beide Füße müssen auf einer Stufe oder Plattform stehen.
ÜBER 5 mNicht als Arbeitsplatz
Eine tragbare Leiter ist oberhalb dieser Standhöhe kein zulässiger hochgelegener Arbeitsplatz. Ein sichereres Arbeitsmittel ist erforderlich.
LEITER ALS ARBEITSPLATZ · > 2 BIS 5 m STANDHÖHE
Die Zwei-Stunden-Regel richtig lesen.
Das ist keine vorgeschriebene Pause nach zwei Stunden. Es ist die Höchstdauer für zeitweilige Arbeiten auf der Leiter in diesem Höhenbereich – zusammengerechnet über die gesamte Arbeitsschicht.
MAXIMUM JE SCHICHT2:00 h
Alle entsprechenden Arbeitszeiten auf der Leiter werden addiert. Die Grenze gilt nicht erst nach zwei Stunden am Stück.
PAUSEkein Neustart
Eine Pause setzt die Leiterzeit nicht auf null. Aus zwei Stunden, Pause und nochmals zwei Stunden werden vier Stunden – nicht zwei neue erlaubte Stunden.
RUHEPAUSENgelten zusätzlich
Bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten; Aufteilung in Abschnitte ab 15 Minuten. Länger als sechs Stunden ohne Ruhepause ist unzulässig.
BIS 2 m STANDHÖHEkeine Freikarte
Die besondere Zwei-Stunden-Grenze greift hier nicht. Gefährdungsbeurteilung, geringe Gefährdung und Dauer sowie die Prüfung sichererer Arbeitsmittel bleiben Pflicht.
ZULÄSSIGE ZEITGRENZE45 min + 30 min + 45 min = 2:00 h
Die einzelnen Einsätze liegen verteilt in derselben Arbeitsschicht. Danach ist die Grenze für Arbeiten auf der Leiter in diesem Höhenbereich erreicht.
FALSCHE RECHNUNG2:00 h + Pause + 2:00 h
Die Pause löscht die bereits geleistete Leiterzeit nicht. Der zweite Block würde die Höchstdauer überschreiten.
BESSERE PLANUNGLängere Aufgabe → Bühne, Podest oder Gerüst
Arbeitszeit auf mehrere Personen zu verteilen darf nicht dazu dienen, ein ungeeignetes Arbeitsmittel künstlich passend zu rechnen.
ARBEITSPLATZAuf der Leiter wird gearbeitet.
Hier greifen die Höhen- und Zeitgrenzen für den hochgelegenen Leiterarbeitsplatz.
ZUGANG / ABGANGDie Leiter dient nur zum Erreichen eines anderen Arbeitsplatzes.
Das ist eine andere Verwendung mit eigenen Voraussetzungen. Die Zwei-Stunden-Regel für Leiterarbeitsplätze wird darauf nicht einfach übertragen.
STUFE
Mindestens 80 mm tiefer Auftritt: grundsätzlich als Standfläche geeignet.
SPROSSE
Schmaler Auftritt: als Arbeitsplatz grundsätzlich nicht geeignet.
ZUGANG
Die Leiter wird nur zum Auf- und Absteigen benutzt.
NEUN BAUARTEN IM DIREKTEN VERGLEICH
Welche Leiter wofür zulässig ist.
Die Kennzeichnung zeigt die typische Einordnung. Eine endgültige Freigabe entsteht erst durch Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, passenden Untergrund und die konkrete Tätigkeit.
01
BEDINGT ZULÄSSIG
Tritt
Kompakter Aufstieg mit meistens bis zu vier Stufen und höchstens etwa 1 m Standhöhe. Bauformen sind beispielsweise Klapp-, Leiter-, Treppen-, Roll- oder Podesttritte.
ZULÄSSIGKEIT
Für kurze, leichte Arbeiten in geringer Höhe geeignet, wenn die Gefährdungsbeurteilung den Tritt als passendes Arbeitsmittel bestätigt.
BEDINGUNGEN
Nur die vom Hersteller vorgesehene oberste Stufe oder Plattform betreten. Vollständig aufstellen, Rollen oder Klappmechanik müssen sicher verriegelt sein.
NICHT ZULÄSSIG
Kein Ersatz für eine Leiter mit größerer Reichweite. Nicht auf Tische, Podeste oder andere Erhöhungen stellen.
02
BEVORZUGTE LEITERBAUART
Podest- oder Plattformleiter
Leiter mit größerer Standplattform und Umwehrung (Schutzgeländer rund um das Podest).
ZULÄSSIGKEIT
Wenn eine Leiter nach der Gefährdungsbeurteilung vertretbar ist, bietet sie für Arbeiten häufig den sichersten Stand und mehr Bewegungsraum.
BEDINGUNGEN
Spreizsicherungen (Bauteile gegen ungewolltes Zusammenklappen) vollständig spannen, Rollen stillsetzen und die Plattform nur bestimmungsgemäß nutzen. Die Höhen- und Zeitgrenzen gelten trotzdem.
NICHT ZULÄSSIG
Die Umwehrung macht seitliches Hinauslehnen, ungeeigneten Boden oder Arbeiten über 5 m Standhöhe nicht zulässig.
03
ALS ARBEITSPLATZ BEDINGT
Stufenstehleiter
Freistehende Leiter mit mindestens 80 mm tiefen Stufen; erhältlich mit oder ohne Plattform.
ZULÄSSIGKEIT
Als Arbeitsplatz möglich, weil beide Füße auf einer Stufe oder Plattform stehen können. Standhöhe, Dauer und Tätigkeit müssen passen.
BEDINGUNGEN
Vollständig öffnen und Spreizsicherung (Bauteil gegen ungewolltes Zusammenklappen) spannen. Nur bis zur gekennzeichneten höchsten Standstufe steigen; Sicherheitsbilder des Herstellers beachten.
NICHT ZULÄSSIG
Nicht zusammengeklappt anlehnen, nicht seitlich übersteigen und nicht von der Stehleiter auf eine andere Fläche wechseln.
04
ARBEITSPLATZ BEDINGT
Stufenanlegeleiter
Leiter mit breiten Stufen, die für die Benutzung an eine sichere Fläche angelegt wird.
ZULÄSSIGKEIT
Bedingt als Arbeitsplatz geeignet, wenn beide Füße auf derselben waagerechten Stufe stehen und die allgemeinen Leitergrenzen eingehalten werden.
BEDINGUNGEN
Anlegewinkel etwa 60° bis 70°. Leiterfuß und bei Bedarf Leiterkopf sichern; die obersten drei Stufen nicht als Standplatz verwenden.
NICHT ZULÄSSIG
Nicht an Glas, Stangen, unverschlossene Türen oder andere unsichere Flächen anlegen. Seitliche Kräfte vermeiden.
05
REGELMÄSSIG NUR ALS ZUGANG
Sprossenanlege- oder Schiebeleiter
Angelegte Leiter mit schmalen Sprossen; eine Schiebeleiter besteht aus höhenverstellbaren Leiterteilen.
ZULÄSSIGKEIT
Sprossenleitern sind als Arbeitsplatz grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie können als Zugang oder Abgang dienen; Arbeiten verlangen eine geeignete Stufe, ein Podest oder einen besonders begründeten Ausnahmefall.
BEDINGUNGEN
Anlegewinkel etwa 65° bis 75°, Verriegelungen vollständig sichern und die obersten drei Sprossen nicht betreten. Zum Übersteigen 1 m Überstand oder sichere Haltemöglichkeit vorsehen.
NICHT ZULÄSSIG
Kein längeres Arbeiten auf schmalen Sprossen. Eine Ausnahme muss der Arbeitgeber besonders begründen und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.
06
AUFBAUFORM ENTSCHEIDET
Mehrzweck- oder Gelenkleiter
Umbaufähige Leiter, die je nach Modell als Steh-, Anlege-, Schiebe- oder Plattformleiter verwendet werden kann.
ZULÄSSIGKEIT
Es gelten immer die Regeln der tatsächlich aufgebauten Leiterform: angelegt wie eine Anlegeleiter, freistehend wie eine Stehleiter.
BEDINGUNGEN
Alle Gelenke und Fallhaken (Sicherungen zwischen Leiterteilen) vollständig einrasten. Als Arbeitsbühne nur mit einem ausdrücklich passenden Plattformelement nach Herstellerangabe verwenden.
NICHT ZULÄSSIG
Keine erfundene Zwischenstellung. Eine mögliche Aufbauform auf dem Produktbild ist noch keine Freigabe für jede Tätigkeit.
07
MEIST NUR ALS ZUGANG
Teleskopleiter
Zusammenschiebbare Leiter, deren Holme ineinanderlaufen und abschnittsweise verriegelt werden.
ZULÄSSIGKEIT
Viele Modelle besitzen Sprossen und sind deshalb regelmäßig nur als Zugang geeignet. Ein Arbeitsplatz ist nur mit geeigneter Standfläche und nach Gefährdungsbeurteilung denkbar.
BEDINGUNGEN
Jede Verriegelungsanzeige kontrollieren und die Ausziehreihenfolge des Herstellers einhalten. Nach Gebrauch sauber halten.
NICHT ZULÄSSIG
Die DGUV empfiehlt sie nicht für Arbeiten mit Feuchtigkeit oder Schmutz und in der Regel nicht für rauen Baustelleneinsatz.
08
BERUFLICHE SPEZIALLEITER
Glasreinigerleiter
Spezialleiter aus Unterteil, je nach Höhe einem oder mehreren Mittelteilen und einem schmalen Oberteil, das mit Anlegeklotz beziehungsweise Anlegegummi anliegt.
ZULÄSSIGKEIT
Mit Stufen kann sie innerhalb der Leitergrenzen als Arbeitsplatz verwendet werden. Die Benutzerstandhöhe ist auf höchstens 5 m begrenzt.
BEDINGUNGEN
Tourenleiter bis 3 m Benutzerstandhöhe; Etagenleiter über 3 m benötigt eine Standverbreiterung. Teile korrekt zusammenstecken und sicher verriegeln.
NICHT ZULÄSSIG
Nur an einer tragfähigen, sicheren Stelle anlegen. Die schmale Spitze ist keine Freigabe für Glasflächen oder andere ungeeignete Anlegestellen.
09
EIGENES REGELWERK
Ortsfeste Steigleiter
Dauerhaft am Bauwerk befestigter senkrechter Zugang, zum Beispiel an einer Fassade oder Anlage.
ZULÄSSIGKEIT
Sie dient dem Zugang und ist kein tragbarer Leiterarbeitsplatz. Auswahl und Benutzung werden nicht von der TRBS 2121 Teil 2 behandelt.
BEDINGUNGEN
Für Steigleitern gelten unter anderem bauliche Anforderungen und die DGUV Information 208-032. Zugang, Absturzschutz und Rettung getrennt planen.
NICHT ZULÄSSIG
Nicht mit einer tragbaren Anlegeleiter gleichsetzen und nicht als dauerhafter Arbeitsplatz benutzen.
WERKSTOFF UND BAUART
Leicht, robust oder elektrisch ungeeignet?
Der Werkstoff beeinflusst Gewicht, Handhabung und Beständigkeit. Er ersetzt weder die Eignungsprüfung noch Herstellerangaben und macht eine Leiter nicht automatisch für elektrische Bereiche sicher.
01 · HOLZ
Griffig, aber feuchteempfindlich
Holzleitern sind im rauen Einsatz vergleichsweise unempfindlich gegen kleine Stöße, können durch Feuchte, Witterung, Risse oder falsche Lagerung aber geschädigt werden. Lack darf Schäden nicht verdecken.
02 · ALUMINIUM
Leicht zu bewegen
Aluminium erleichtert häufige Ortswechsel und korrodiert nicht wie ungeschützter Stahl. Es kann jedoch durch Stoß, Knick oder aggressive Stoffe beschädigt werden und leitet elektrischen Strom.
03 · STAHL
Robust, aber schwer
Stahl wird vor allem bei stabilen Tritten und Plattformkonstruktionen eingesetzt. Gewicht, Korrosion und elektrische Leitfähigkeit müssen berücksichtigt werden.
04 · KUNSTSTOFF / FASERVERBUND
Nur als geprüftes System
Faserverstärkte Kunststoffe können für besondere chemische oder elektrische Umgebungen geeignet sein. Das gilt nur für die konkret gekennzeichnete Leiter und innerhalb ihrer Prüf- und Einsatzgrenzen.
GLASREINIGERLEITER IM DETAIL
Drei Grundteile bilden das Stecksystem.
Die schmale Leiterform erleichtert das Anlegen zwischen Fenster- und Fassadenteilen. Sie ändert aber nichts an der Rangfolge der Arbeitsmittel: Eine Glasreinigerleiter bleibt eine Anlegeleiter und ist kein Ersatz für einen geschützten Arbeitsplatz.
01
Unterteil
Das unterste Leiterteil trägt die Leiterfüße und bei höheren Ausführungen die vorgeschriebene Standverbreiterung beziehungsweise Traverse (breiter Querträger am Fuß).
02
Mittelteil
Ein oder mehrere steckbare Mittelteile verlängern das System. Anzahl, Kombination und Reihenfolge sind durch Hersteller und zulässige Standhöhe begrenzt.
03
Oberteil oder Spitze
Das schmale obere Leiterteil besitzt einen Anlegeklotz beziehungsweise Anlegegummi, teils mit Laufrollen. Es darf nur an einer tragfähigen, dafür geeigneten Stelle anliegen.
04
Verbindungen und Auftritte
Steckverbindungen mit Haken oder Verriegelungen verbinden die Leiterteile. Stufen oder Sprossen, Holme und Leiterfüße gehören vor jeder Benutzung in die Sicht- und Funktionskontrolle.
ARBEITSPLATZ
Auf der Leiter arbeiten
Stufe oder Plattform statt Sprosse; Ausnahmen müssen besonders begründet und dokumentiert sein.
Leiterbauart, Größe und Herstellerangaben müssen zur Aufgabe passen.
Keine Last oder Arbeitsweise, die sicheres Festhalten und sicheren Stand verhindert.
Nicht seitlich hinauslehnen; Leiter umstellen, bevor der Körperschwerpunkt wandert.
ZUGANG / ABGANG
Über die Leiter einen Arbeitsplatz erreichen
Höhenunterschied grundsätzlich höchstens fünf Meter; mehr nur bei sehr seltener Benutzung und nach Beurteilung.
Am Austritt mindestens einen Meter Überstand oder eine gleichwertige sichere Haltemöglichkeit vorsehen.
Werkzeug- und Materialtransport darf den sicheren Auf- und Abstieg nicht behindern.
Leiter gegen Verrutschen, Umkippen und unbeabsichtigtes Bewegen sichern.
MEHRZWECKLEITER · NUR FREIGEGEBENE FORMEN
Vier häufige Konfigurationen.
AnlegeleiterStehleiterSchiebeleiterPlattformform mit passendem Systembelag
Gelenke, Fallhaken und Verriegelungen müssen vollständig einrasten. Die Regeln der jeweils aufgebauten Leiterform gelten vollständig; erfundene Zwischenstellungen sind unzulässig.
REINIGUNGSPRAXIS · ERST EIGNUNG PRÜFEN
Acht typische Aufgaben in geringer Höhe.
Tür- und Schrankoberseitenniedrige InnenverglasungSchilderHeizkörpernischenobere Trennwändeniedrige Vordächer von innenfreigegebene Leuchtenaußenflächenzugängliche Lüftungsgitter
Die Beispiele sind keine Leiterfreigabe. Dauer, Standhöhe, Kraftaufwand, Werkzeug, elektrische Gefahren und ein sichereres Arbeitsmittel entscheiden im konkreten Objekt.
STEHLEITER · BAUFORMEN
Freistehend heißt nicht immer gleich gebaut.
einseitig begehbare Stufenstehleiterbeidseitig begehbare StehleiterPlattformleiter mit HaltevorrichtungPodestleiter mit Umwehrungfahrbare Stehleiter mit FeststellvorrichtungTreppenstehleiter mit Systemausgleich
Welche Seite betreten werden darf und ob Plattform, Rollen oder Treppenausgleich benutzt werden dürfen, ergibt sich aus Kennzeichnung und Herstelleranleitung.
VOR JEDEM EINSATZ
Sieben Punkte, bevor der erste Fuß aufsteigt.
01
Sichereres Arbeitsmittel erneut prüfen.
02
Passende Leiterbauart und ausreichende Länge wählen.
03
Holme, Stufen, Füße, Gelenke und Spreizsicherung sichtbar kontrollieren.
04
Tragfähigen, ebenen und rutschhemmenden Untergrund herstellen.
05
Türen, Verkehrswege und Bereich unterhalb sichern.
06
Schuhe, Stufen und Plattform sauber und möglichst trocken halten.
07
Wetter, elektrische Gefahren, Werkzeug und Rettungsmöglichkeit prüfen.
KONTROLLE UND WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG
Vor Benutzung ansehen, risikobasiert prüfen, eindeutig dokumentieren.
01
Vor jeder Benutzung
Die nutzende Person kontrolliert sichtbare Schäden und Funktion. Mangelhafte Leitern werden sofort gesperrt, gekennzeichnet und der Benutzung entzogen.
02
Prüffrist festlegen
Der Arbeitgeber bestimmt Art, Umfang und Frist anhand von Einsatzbedingungen, Beanspruchung und bisherigen Mängeln. Die DGUV empfiehlt als Orientierung mindestens eine jährliche Prüfung.
03
Prüfung durchführen
Eine dafür beauftragte, geeignete Person prüft unter anderem Holme, Auftritte, Verbindungen, Gelenke, Füße, Spreizsicherungen, Kennzeichnung und Zubehör.
04
Nachweis führen
Eindeutige Leiternummer, Datum, Ergebnis, festgestellte Mängel, Maßnahmen, nächste Prüfung und prüfende Person gehören in Kontrollblatt oder Leiterbuch.
05
GERÜSTE · BÜHNEN · BEFAHRANLAGEN
Mehr Standfläche bedeutet mehr Systemverantwortung.
Gerüst, Fahrgerüst, Hubarbeitsbühne und Fassadenbefahranlage sind keine größeren Leitern. Jedes System braucht einen geeigneten Aufstell- oder Befestigungsort, eine vorgesehene Aufbau- beziehungsweise Betriebsweise, geprüfte Sicherheitseinrichtungen und unterwiesene Personen.
GENERIERTE SYSTEMANSICHT
Arbeitsgerüst links, fahrbare Arbeitsbühne rechts. Die tatsächliche Ausführung folgt der Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Systems.
01
ARBEITS- UND SCHUTZGERÜSTE
Aufbau, Prüfung und Benutzung trennen.
Vor dem Aufbau
Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse, Aufbau- und Verwendungsanleitung, Untergrund, Abstände, Verankerung, Zugänge, Verkehr und elektrische Gefahren festlegen.
Beim Aufbau
Nur fachkundig planen und von dafür geeigneten Beschäftigten unter Aufsicht aufbauen. Fußpunkte, Beläge, Aussteifungen, Verankerungen, Seitenschutz und sichere Zugänge in der vorgesehenen Reihenfolge montieren.
Vor der Benutzung
Nach Fertigstellung beziehungsweise wesentlicher Änderung prüfen, kennzeichnen und übergeben. Der Nutzer kontrolliert vor Arbeitsbeginn, ob das Gerüst für seine Aufgabe geeignet und augenscheinlich sicher ist.
Während der Arbeit
Belastungsgrenzen, vollständige Beläge, Seitenschutz, Zugänge und Abstand zu Gefahren einhalten. Schutzteile, Verankerungen und Gerüstfelder nicht eigenmächtig verändern.
02
FAHRGERÜSTE
Erst standsicher, dann fahrbar.
Aufstellen
Nur auf ausreichend tragfähigem, ebenem Untergrund aufbauen. Rollen feststellen, Ausleger beziehungsweise Ballast nach Herstellerangabe montieren und innenliegende Aufstiege benutzen.
Arbeiten
Belag, Geländer, Zwischenholm und Bordbrett vollständig halten. Zulässige Höhe, Nutzlast, Windgrenze und Abstand zu Stromleitungen beachten; keine Kisten oder Leitern auf die Plattform stellen.
Verfahren
Grundsätzlich nur unbesetzt, ohne lose Gegenstände und langsam auf hindernisfreiem, ebenem Weg bewegen. Abweichungen gelten nur, wenn das konkrete System sie ausdrücklich zulässt.
Neu kontrollieren
Nach jedem Ortswechsel Rollen, Ausleger, Lot, Seitenschutz, Zugang und Umgebung erneut prüfen. Fahrbar heißt nicht: während der Fahrt weiterputzen.
GENERIERTE SYSTEMANSICHT
Mobile Hubarbeitsbühne links, gebäudeeigene Fassadenbefahranlage rechts. Beide Systeme dürfen nur nach ihrer eigenen Betriebsanleitung eingesetzt werden.
03
HUBARBEITSBÜHNEN
Die Maschine bewegt den Arbeitsplatz.
Bedienperson
Für selbstständiges Bedienen sind Eignung, Ausbildung beziehungsweise Befähigungsnachweis, gerätespezifische Einweisung und schriftliche Beauftragung erforderlich. Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Vor dem Start
Notablass, Steuerung, Geländer, Zugangstür, Reifen, Stützen, Leckagen und Warnfunktionen prüfen. Tragfähigkeit des Untergrunds, Gefälle, Abstützung, Verkehrsraum und Quetschstellen klären.
Im Arbeitskorb
Zulässige Personen- und Materiallast einhalten, Zugang geschlossen halten und nicht auf Geländer, Kisten oder Leitern steigen. Fahr- und Schwenkbewegungen nur mit freiem Weg ausführen.
Absturzschutz
Bühnenart, Herstellerangabe und Gefährdungsbeurteilung bestimmen, ob und welches Rückhalte- oder Auffangsystem benutzt wird. Nur vorgesehene Anschlagpunkte verwenden.
04
FASSADENBEFAHRANLAGEN
Gebäudetechnik statt improvisierter Gondel.
Anlage zuordnen
Befahranlage, Dachfahrwerk, Ausleger, Schienen, Trag- und Sicherungsseile sowie Arbeitskorb gehören zum geprüften Gebäudesystem. Komponenten nicht zwischen Anlagen tauschen.
Freigabe prüfen
Betriebsanleitung, Prüfnachweise, Betriebsbuch, zulässige Last, vorgesehene Haltestellen und festgelegte Nutzerqualifikation müssen vorliegen. Sicht- und Funktionskontrolle vor jeder Benutzung.
Betrieb planen
Wetter- und Windgrenzen, Bereich unterhalb, Kommunikation, Materialtransport, Not-Halt, Notablass und Rettung vor Fahrtbeginn klären. Seile nicht über Kanten oder Hindernisse führen.
Im Korb bleiben
Zugang geschlossen halten, nicht auf Geländer steigen und nur an vorgesehenen Stellen ein- oder aussteigen. Persönlicher Absturzschutz richtet sich nach Betriebsanleitung und Gefährdungsbeurteilung.
Vor der Reinigung müssen Zugang, Aufstellfläche, Glasaufbau, Fassadenbauteile, Anschlagmöglichkeiten und der Bereich unterhalb geklärt sein. Eine gute Glastechnik gleicht keinen unsicheren Arbeitsplatz aus.
S · ERSETZENHöhenarbeit vermeiden
Inspektion oder Aufmaß gegebenenfalls mit Drohne, Reinigung mit geeignetem Roboter oder Teleskopstangensystem vom Boden aus planen. Bei langen leitfähigen Geräten Freileitungen und elektrische Anlagen besonders beachten.
T · TECHNISCHGeschützten Arbeitsplatz schaffen
Treppen, Rampen, Hubarbeitsbühnen, Einpersonengerüste, vorgesehene Arbeitskörbe oder Fassadenbefahranlagen einsetzen, wenn die Aufgabe nicht sicher vom Boden gelingt.
O · ORGANISATORISCHLeiter bleibt zweite Wahl
Die BG BAU stellt klar: Leitern erst erwägen, wenn vorrangige Arbeitsmittel nach der Gefährdungsbeurteilung nicht verhältnismäßig sind. Zugang, Wetter, Verkehr, Aufsicht und Rettung vorher regeln.
01Glas und Bauteile
Nicht betretbare Glasflächen, Lichtplatten, Dächer und Abdeckungen können durchbrechen. Tragfähigkeit und Zugang müssen eindeutig geklärt sein.
02Untergrund
Nässe, Gefälle, Kies, Gitterroste oder weicher Boden können Leitern, Gerüste und Bühnen instabil machen.
03Umgebung
Türen, Fahrzeuge, Publikumsverkehr und andere Gewerke können Arbeitsmittel anstoßen oder Personen unterhalb gefährden.
04Witterung
Wind, Böen, Eis, Schnee, Gewitter, Hitze und schlechte Sicht verändern Reichweite, Standfestigkeit und Rettungsmöglichkeit.
05Elektrizität
Stromführende Leitungen, Anlagen und metallische Arbeitsmittel verlangen festgelegte Sicherheitsabstände und geeignete Verfahren.
06Arbeitsverfahren
Schläuche, Eimer, Hochdruckkräfte, Teleskopstangen und Überkopfarbeit erzeugen Zug-, Stolper- und Gleichgewichtsgefahren.
PRAXISREIHENFOLGE
1
Vom BodenTeleskopstange oder Reinwassersystem, wenn kontrollierbar.
2
Geschützter ArbeitsplatzPodest, Gerüst, Bühne oder vorhandene Befahranlage.
3
SpezialverfahrenPSAgA oder Seilzugang nur mit System, Qualifikation und Rettung.
BG BAU · C 334
Fensterreinigung von innen
FENSTERBANKNur tragfähig und mindestens 0,25 m breit
Erst dann darf sie nach dem BG-BAU-Baustein überhaupt betreten werden. Die sichere Erreichbarkeit und weitere Gefährdungen bleiben trotzdem zu beurteilen.
ABSTURZHÖHEÜber 1 m Schutzmaßnahmen prüfen
Wenn die Reinigung vom Boden aus nicht möglich ist und feste Geländer oder ausreichend hohe Brüstungen fehlen. Auf Baustellen nennt C 334 hierfür mehr als 2 m.
PSAgANur als vollständig geplantes System
Geeignete Anschlageinrichtung, praktische Unterweisung mit Übungen und ein funktionierendes Rettungskonzept müssen vor Arbeitsbeginn feststehen.
C 334 ist bei der BG BAU aktuell gelistet; Dokumentstand 07/2021, Online-Abgleich 21.08.2026.
07
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ
Drei Systeme – drei völlig verschiedene Aufgaben.
GENERIERTE KOMPONENTENANSICHT
Die Aufnahme unterstützt das Erkennen. Sie bestätigt weder Norm, Kompatibilität, Gebrauchsdauer noch Freigabe des konkreten Produkts.
RÜCKHALTENDie Kante wird nicht erreicht.
Das System begrenzt den Bewegungsraum so, dass die Person gar nicht in einen Bereich mit Absturzgefahr gelangt.
POSITIONIERENDie Arbeitsposition wird gehalten.
Das System stützt bei der Arbeit. Besteht zusätzlich die Möglichkeit eines freien Falls, ist ein dafür geeignetes Auffangsystem erforderlich.
AUFFANGENDer freie Fall wird nicht verhindert.
Das System fängt die Person auf, begrenzt Fallstrecke und Fangstoß und hält sie anschließend im Auffanggurt.
HALTEGURT
Halten oder positionieren
Ein Haltegurt stützt den Körper oder begrenzt den Bewegungsraum. Er ist nur zulässig, wenn ein freier Fall zuverlässig ausgeschlossen ist. Er darf einen Absturz nicht auffangen.
AUFFANGGURT
Nach einem Sturz halten
Ein Auffanggurt umschließt mindestens Rumpf und Beine und verteilt auftretende Kräfte. Er funktioniert nur als Bestandteil eines geplanten Auffangsystems mit Anschlagpunkt, Verbindung und Rettung.
FALLDÄMPFER
Fangstoß begrenzen
Beim Sturz öffnet beziehungsweise zerreißt ein vorgesehenes Energieaufnahmeelement kontrolliert. Dadurch verlängert sich der Bremsweg und der Fangstoß wird begrenzt – zugleich wächst der benötigte Fallraum.
TYPISCHE EINSATZSITUATIONEN
Keine Tätigkeit verlangt automatisch immer denselben Gurt.
Die folgenden Fälle können ein Auffangsystem erfordern, wenn vorrangiger Schutz nicht möglich ist und Gefährdungsbeurteilung sowie Arbeitsverfahren den Einsatz festlegen.
01
Gerüstmontage
Auf- oder Abbauphasen, in denen der kollektive Seitenschutz nach dem vorgesehenen Montageverfahren vorübergehend noch nicht vollständig wirkt.
02
Dach- oder Fassadenkante
Arbeiten nahe einer Absturzkante oder Öffnung, wenn Rückhalten beziehungsweise kollektiver Schutz nicht umgesetzt werden kann und ausreichend Fallraum besteht.
03
Bühne oder Befahranlage
Hubarbeitsbühne oder Fassadenbefahranlage, wenn Betriebsanleitung und Gefährdungsbeurteilung ein Auffangsystem vorsehen. Häufig ist stattdessen Rückhalten vorrangig.
01System festlegen
Nur zueinander vorgesehene Bestandteile kombinieren; Rückhalte-, Positionierungs- und Auffangsystem nicht verwechseln.
02Anschlagpunkt bestimmen
Geeignete Anschlageinrichtung und Tragfähigkeit durch fachlich geeignete Personen klären – niemals improvisieren.
03Fallraum berechnen
Verbindungsmittel, Falldämpfung, Körpergröße, Systemdehnung, seitliche Pendelgefahr und Hindernisse berücksichtigen.
04Rettung vorbereiten
Rettungsverfahren, Ausrüstung, Zuständigkeiten und Alarmierung müssen vor Arbeitsbeginn funktionieren.
05Praktisch unterweisen
Anlegen, Anschlagen, Bewegen, Fehlererkennung und Rettung müssen praktisch geübt und dokumentiert werden.
06Zustand prüfen
Vor jeder Benutzung Sicht- und Funktionsprüfung; mindestens alle zwölf Monate Prüfung durch eine sachkundige Person.
08
VORHER · WÄHREND · NACHHER
Der kompakte Einsatzcheck.
VORHERPlanen
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsverfahren vorhanden.
Untergrund, Zugang, Wetter und Bereich darunter geprüft.
Arbeitsmittel und PSA kontrolliert, Personen unterwiesen.
Notfall- und Rettungsweg einsatzbereit.
WÄHRENDBeobachten
Arbeitsbereich abgesperrt und sauber halten.
Nicht hinauslehnen, improvisieren oder Schutzteile verändern.
Werkzeug und Schläuche kontrolliert führen.
Wetter, Verkehr und andere Gewerke weiter beobachten.
Bei Abweichung Arbeit stoppen und neu beurteilen.
NACHHERSichern
Arbeitsmittel kontrolliert abbauen und transportieren.
Schäden, Sturzbeanspruchung und Beinaheunfälle melden.
Mangelhafte Ausrüstung der Benutzung entziehen.
PSAgA nach Herstellervorgabe reinigen und geschützt lagern.
Dokumentation und Verbesserungen in den Ablauf übernehmen.
WISSENSCHECKDarf eine tragbare Leiter bei 3,5 m Standhöhe einen ganzen Arbeitstag lang Arbeitsplatz sein?+
Nein. Zwischen mehr als zwei und höchstens fünf Metern Standhöhe sind nur zeitweilige Arbeiten zulässig, insgesamt höchstens zwei Stunden je Arbeitsschicht. Zusätzlich müssen geringe Gefährdung und geringe Dauer vorliegen, ein sichereres Arbeitsmittel darf nicht verhältnismäßig sein und die Gefährdungsbeurteilung muss die sichere Verwendung bestätigen.