INHALTAugen- & Gesichtsschutz
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGPSA-Einzelkapitel
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ARBEITSSICHERHEIT · PSA 04.1.2

AUGE

Augen- und Gesichtsschutz

Bügelbrille, Korbbrille und Visier schließen unterschiedliche Wege zum Auge. Entscheidend sind Einwirkungsart, Richtung, Energie und die Frage, ob zusätzlich das Gesicht geschützt werden muss.

01 · GEFÄHRDUNG ZUERST

Wogegen soll der Schutz wirken?

Die Schutzart folgt der ermittelten Einwirkung. Mehr Ausrüstung ist nicht automatisch mehr Sicherheit.

01

Spritzer von Konzentraten, sauren oder alkalischen Reinigern

02

Staub, Fasern, Sporen, Aerosole und seitlich eintretende Partikel

03

Glassplitter, Schleifpartikel und wegfliegende Festkörper

04

Hoch- oder Niederdruckstrahl mit kombinierter mechanischer und chemischer Wirkung

02 · BAUARTEN UNTERSCHEIDEN

Nicht jede Ausführung löst dieselbe Aufgabe.

Die Grenzen sind Teil der Schutzleistung. Ein Produkt darf nur innerhalb seiner Kennzeichnung und Herstellerangaben eingesetzt werden.

01

Bügelbrille

GEEIGNET
Für ausgewählte frontale und seitliche mechanische Gefährdungen bei guter Belüftung.
GRENZE
Offene Bereiche bieten bei Flüssigkeit, feinem Staub und Aerosolen keinen dichten Abschluss.
02

Korbbrille

GEEIGNET
Dicht oder indirekt belüftet gegen definierte Flüssigkeits-, Staub- oder Aerosolgefahren.
GRENZE
Belüftungsart, Beschlag, Dichtlippe und Materialbeständigkeit müssen zur Gefahr passen.
03

Gesichtsschutzschirm

GEEIGNET
Schützt je nach Ausführung zusätzlich Gesicht und Teile des Halsbereichs gegen Spritzer oder Partikel.
GRENZE
Ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Schutzbrille unter dem Visier.
04

Vollsicht-/Systemlösung

GEEIGNET
Kombination mit Atem-, Kopf- oder Gehörschutz bei gleichzeitig auftretenden Gefahren.
GRENZE
Nur gemeinsam geprüft und ohne gegenseitige Beeinträchtigung einsetzen.

BAUFORMEN IM VERGLEICH

Die Gefahr entscheidet – nicht die Optik allein.

Diese generierten Produktansichten machen typische Bauformen sichtbar. Ob und welcher Kopfschutz erforderlich ist, bestimmt immer die konkrete Gefährdungsbeurteilung.

Freigestellte Produktansicht einer klaren Bügel-Schutzbrille mit Seitenschutz01

BÜGELBRILLE

Offene Bauform mit Seitenschutz

Eine Bügelbrille kann für ausgewählte frontale und seitliche mechanische Gefährdungen geeignet sein. Offene Bereiche schließen Flüssigkeiten, feinen Staub und Aerosole jedoch nicht zuverlässig aus.

Freigestellte Produktansicht einer klaren Korbbrille mit Dichtlippe und Kopfband02

KORBBRILLE

Umschließender Schutz am Auge

Dichtheit, Dichtlippe und direkte oder indirekte Belüftung müssen zur Flüssigkeit, zum Staub oder Aerosol passen. Die Bauform allein belegt die Schutzwirkung noch nicht.

Freigestellte Produktansicht eines klaren Gesichtsschutzvisiers mit Kopfhalterung03

GESICHTSSCHUTZVISIER

Gesichtsschutz ergänzt den Augenschutz

Ein Visier erweitert den Schutz auf das Gesicht und je nach Ausführung Teile des Halsbereichs. Eine erforderliche Schutzbrille unter dem Visier ersetzt es nicht automatisch.

03 · AUSWAHLWEG

Fünf Prüfungen vor der Ausgabe.

Die Produktauswahl endet nicht am Katalog. Passform, Kombination und die reale Tätigkeit müssen erprobt werden.

01Einwirkung

Mechanisch, chemisch, biologisch, optisch, thermisch oder kombiniert einordnen.

02Richtung

Frontalen, seitlichen, von unten kommenden oder allseitigen Eintritt berücksichtigen.

03Sehaufgabe

Sichtfeld, Erkennen von Kanten, Farbwahrnehmung, Beleuchtung und Korrektionsbrille beachten.

04Beschlag

Belüftung und Beschichtung auswählen, ohne die geforderte Dichtheit zu verlieren.

05Kombination

Brille, Atemschutz, Helm und Gehörschutz zusammen anprobieren; Dichtsitz und Druckstellen prüfen.

04 · GEBÄUDEREINIGUNG

Wo wird es praktisch relevant?

Die Beispiele sind Prüfhilfen. Sie begründen keine pauschale Tragepflicht und ersetzen keine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung.

01

Chemie dosieren

EXPOSITION

Spritzer beim Öffnen, Umfüllen oder Ansetzen von Konzentraten.

PRÜFENSicherheitsdatenblatt Abschnitt 8 und Betriebsanweisung auswerten; geschlossenen Dosierweg bevorzugen.
02

Hochdruck & Maschine

EXPOSITION

Flüssigkeitsstrahl, Partikelrückprall, Chemie und möglicher Schlauchdefekt.

PRÜFENAugen- und Gesichtsschutz sowie Abdeckung von Hals und Körper gemeinsam festlegen.
03

Staub & Schimmel

EXPOSITION

Feine Partikel, Sporen und kontaminierte Aerosole.

PRÜFENSeitlichen Abschluss und Schnittstelle zum Atemschutz in das Sanierungskonzept aufnehmen.

05 · KENNZEICHNUNG LESEN

Normnummer allein genügt nicht.

Norm, Leistungsstufe, konkrete Produktkennzeichnung, Anleitung und zulässige Kombination gehören zusammen.

Produktkennzeichnung

Tragkörper und Sichtscheibe können unterschiedliche Kennzeichnungen und Leistungsmerkmale tragen.

Mechanische Festigkeit

Nur die ausgewiesene Schutzleistung gilt; Kratzer und Alterung können die Sicht und Sicherheit verschlechtern.

Filterwirkung

Getönte Scheiben oder Strahlungsfilter sind auf die konkrete optische Gefährdung abzustimmen.

CE + Anleitung

Normenstand, Einsatzgrenzen, Reinigung, Ersatzscheiben und zulässige Kombinationen nachlesen.

06 · BENUTZUNG & ABLEGEREIFE

Schutzwirkung muss erhalten bleiben.

Vorprüfung, hygienische Aufbereitung, richtige Lagerung und rechtzeitige Aussonderung sind Teil der Benutzung.

VORHER, NACHHER, REGELMÄSSIG
  1. 01Sichtscheibe gegen Licht auf Kratzer, Trübung und Spannungsrisse prüfen
  2. 02Bänder, Bügel, Dichtlippen, Belüftung und Visierarretierung kontrollieren
  3. 03Mit freigegebenem Verfahren reinigen und gegebenenfalls desinfizieren
  4. 04Geschützt vor Abrieb, Verformung und chemischen Dämpfen lagern
HIER IST DIE GRENZE
  • Gewöhnliche Korrektions- oder Sonnenbrillen sind kein Ersatz für geeigneten Augenschutz.
  • Zerkratzte, blinde, verformte oder chemisch angegriffene Sichtscheiben ersetzen.
  • Kontaminierten Schutz so ablegen, dass Hände, Gesicht und saubere Flächen nicht verschleppt werden.

07 · OFFIZIELLE GRUNDLAGEN

Nachlesen statt raten.

Die Quellen führen zu Regelwerk und Praxishilfen. Bei Normen ist stets der für das konkrete Produkt angegebene Ausgabestand maßgeblich.