INHALTAbsturzschutz
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGPSA-Einzelkapitel
Alle Kapitel im Überblick
WissensplattformTheorieArbeitssicherheitPSAPersönlicher Absturzschutz

ARBEITSSICHERHEIT · PSA 04.1.8

ABSTURZ

Persönlicher Absturzschutz

PSA gegen Absturz ist ein vollständiges System. Gurt, Verbindungsmittel, Anschlagpunkt, Fallraum, Unterweisung und Rettung müssen als Einheit geplant sein.

01 · GEFÄHRDUNG ZUERST

Wogegen soll der Schutz wirken?

Die Schutzart folgt der ermittelten Einwirkung. Mehr Ausrüstung ist nicht automatisch mehr Sicherheit.

01

Absturz über Kanten, Öffnungen, Dächer oder Fassaden

02

Pendelsturz, Kantenbeanspruchung und Aufprall an Bauteilen

03

Zu geringer Fallraum oder ungeeigneter Anschlagpunkt

04

Hängetrauma und verzögerte Rettung nach einem aufgefangenen Sturz

02 · BAUARTEN UNTERSCHEIDEN

Nicht jede Ausführung löst dieselbe Aufgabe.

Die Grenzen sind Teil der Schutzleistung. Ein Produkt darf nur innerhalb seiner Kennzeichnung und Herstellerangaben eingesetzt werden.

01

Rückhaltesystem

GEEIGNET
Begrenzt den Bewegungsbereich so, dass die Absturzkante nicht erreicht wird.
GRENZE
Muss passend eingestellt sein; ein zu langes System wird unbeabsichtigt zum Auffangsystem.
02

Arbeitsplatzpositionierung

GEEIGNET
Hält und stützt bei einer Arbeitsposition; je nach Situation zusätzliches Auffangsystem erforderlich.
GRENZE
Nicht pauschal mit Rückhalten oder Auffangen gleichsetzen.
03

Auffangsystem

GEEIGNET
Fängt einen Absturz mit Auffanggurt und energiebegrenzenden Komponenten auf.
GRENZE
Freier Fall, Fangstoß, Pendeln, Kante und erforderlicher Freiraum müssen berechnet sein.
04

Rettungssystem

GEEIGNET
Ermöglicht unverzügliches Retten aus Höhen oder Tiefen nach geplantem Verfahren.
GRENZE
Rettung muss vor Arbeitsbeginn organisiert, geübt und mit erreichbarer Ausrüstung möglich sein.
Generierte Vergleichsaufnahme mit Auffanggurt, Verbindungsmittel mit Falldämpfer, Höhensicherungsgerät und RettungsausrüstungGENERIERTE ANSCHAUUNG

BAUFORMEN REALITÄTSNAH VERGLEICHEN

Erst das geplante Gesamtsystem macht aus Einzelteilen Schutz.

Die Aufnahme hilft beim Erkennen typischer Komponenten. Sie bestätigt weder Kompatibilität noch Anschlagpunkt, Kantenfreigabe, Fallraum, zulässige Gebrauchsdauer oder Rettungsfähigkeit.

01Auffanggurt

Muss individuell eingestellt und mit dem vorgesehenen System verbunden werden. Ein Gurt allein verhindert keinen Absturz.

02Verbindungsmittel

Länge, Falldämpfer, Haken, Kantenbeanspruchung und Anschlagart bestimmen den erforderlichen Fallraum.

03Höhensicherungsgerät

Das Verbindungsmittel läuft selbsttätig ein und aus; bei einem Sturz blockiert und bremst das Gerät. Gerätetyp, Arbeitsrichtung, Kantenfreigabe und Anschlaglage müssen ausdrücklich zum Einsatz passen.

04Rettungsausrüstung

Muss vor Arbeitsbeginn erreichbar, vollständig, geprüft und mit einem praktisch geübten Rettungsverfahren verknüpft sein.

03 · AUSWAHLWEG

Fünf Prüfungen vor der Ausgabe.

Die Produktauswahl endet nicht am Katalog. Passform, Kombination und die reale Tätigkeit müssen erprobt werden.

01Arbeitsplatz

Kante, Zugang, Standfläche, Bewegungsbereich und vorrangige kollektive Maßnahmen prüfen.

02System

Rückhalten, Positionieren oder Auffangen eindeutig festlegen; Komponenten kompatibel auswählen.

03Anschlagpunkt

Lage, Richtung und Tragfähigkeit nach Planung und Herstellerangabe bestimmen.

04Fallraum

Verbindungsmittel, Falldämpfer, Körpergröße, Systemdehnung, Sicherheitsabstand und Pendelweg berechnen.

05Rettung

Verfahren, Personal, Alarmierung, Zugriff und Zeit bis zur Entlastung festlegen und praktisch üben.

04 · GEBÄUDEREINIGUNG

Wo wird es praktisch relevant?

Die Beispiele sind Prüfhilfen. Sie begründen keine pauschale Tragepflicht und ersetzen keine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung.

01

Glas & Fassade

EXPOSITION

Kanten, Hubarbeitsbühne, Dachzugang oder seilunterstützte Verfahren.

PRÜFENGeeignetes Arbeitsmittel zuerst; PSAgA nur innerhalb des freigegebenen Systems und mit Rettungsplan.
02

Dach- & Rinnenreinigung

EXPOSITION

Durchsturz, nicht tragfähige Bereiche, rutschige Flächen und Wetter.

PRÜFENTragfähigkeit, Seitenschutz, Laufwege und Anschlageinrichtungen fachlich planen; Wettergrenzen festlegen.
03

Hubarbeitsbühne

EXPOSITION

Herausschleudern, Anstoßen, Quetschen und maschinenspezifische Anschlagpunkte.

PRÜFENBetriebsanleitung, Bühnenart und Gefährdungsbeurteilung bestimmen das Rückhalte-/Auffangkonzept.

05 · KENNZEICHNUNG LESEN

Normnummer allein genügt nicht.

Norm, Leistungsstufe, konkrete Produktkennzeichnung, Anleitung und zulässige Kombination gehören zusammen.

EN 361

Auffanggurte; nur Bestandteil eines vollständigen Auffangsystems.

EN 354 / EN 355

Verbindungsmittel und Falldämpfer; Länge und Freiraum systembezogen berechnen.

EN 360

Höhensicherungsgeräte mit spezifischen Einsatz-, Kanten- und Anschlagbedingungen.

EN 362

Verbindungselemente wie geeignete Karabiner oder Haken; Verschlussart, Öffnungsweite, Richtung und Systemkompatibilität prüfen.

Kennzeichnung / Prüfbuch

Identifikation, Hersteller, Gebrauchsdauer, Prüfungen und kompatible Komponenten nachvollziehbar halten.

06 · BENUTZUNG & ABLEGEREIFE

Schutzwirkung muss erhalten bleiben.

Vorprüfung, hygienische Aufbereitung, richtige Lagerung und rechtzeitige Aussonderung sind Teil der Benutzung.

VORHER, NACHHER, REGELMÄSSIG
  1. 01Gurtband, Nähte, Metallteile, Verschlüsse und Kennzeichnung kontrollieren
  2. 02Seile und textile Verbindungsmittel vor scharfen Kanten, Hitze, Chemikalien und unzulässigen Knoten schützen; auf Schnitt, Abrieb, Aufpelzung und Verfärbung prüfen
  3. 03Selbstschließende und möglichst selbstverriegelnde Verbindungselemente passend zum System auswählen; vor Benutzung Verschluss, Verriegelung, Öffnungsweite, Korrosion, Schmutz und Verformung prüfen
  4. 04Karabiner passend zur Anschlageinrichtung belasten, nicht quer oder über den Verschluss verkanten und niemals durch Baumarkt-Karabiner ersetzen
  5. 05Nur nach Herstellerangabe reinigen und trocknen; sauber, trocken sowie vor Chemikalien, UV-Strahlung und mechanischer Beschädigung geschützt lagern
  6. 06Prüfungen, Ereignisse und Aussonderung eindeutig dokumentieren
HIER IST DIE GRENZE
  • Nur unterwiesene und praktisch geübte Personen; erforderliche Qualifikation und Aufsicht aus dem Einsatz ableiten.
  • Vor jeder Benutzung Sicht- und Funktionskontrolle; mindestens alle zwölf Monate Prüfung durch eine sachkundige Person – bei Einsatzbedingungen oder Ereignissen auch früher.
  • Nach Sturzbelastung System sofort der Benutzung entziehen und fachlich beurteilen lassen.
  • Bei einem Höhensicherungsgerät nur die vom Hersteller vorgesehene Systemkombination verwenden; keinen zusätzlichen Falldämpfer ergänzen, wenn er nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
WEITERE VERTIEFUNGArbeiten in der Höhe vertiefen

07 · OFFIZIELLE GRUNDLAGEN

Nachlesen statt raten.

Die Quellen führen zu Regelwerk und Praxishilfen. Bei Normen ist stets der für das konkrete Produkt angegebene Ausgabestand maßgeblich.