WissensplattformUnternehmensführungTarif, Lohngruppen & Arbeitszeit

UNTERNEHMENSFÜHRUNG · KAPITEL 03.3

TÄTIGKEIT RICHTIG EINORDNEN

Tarif, Lohngruppen & Arbeitszeit

ZIEL DES KAPITELS

Beschäftigte und Betriebe können Tätigkeiten, Entgelt, Arbeitszeit und tarifliche Erschwernisse zum Tarifstand 2026 nachvollziehbar prüfen, ohne Branchenmindestlohn, Lohntabelle und Zuschläge zu verwechseln.

Die vollständige Orientierung für 2026: Branchenmindestlöhne, alle Lohngruppen, Eingruppierungsregeln, Arbeitszeit, Objektwechsel, Zeit- und Erschwerniszuschläge, Urlaub und belastbare Nachweise – verständlich erklärt und mit offiziellen Quellen belegt.

01 · TARIFSTAND 2026

Die zwei Löhne,
die wirklich alle kennen müssen.

Stand dieser Einordnung: 4. September 2026. Alle Beträge sind Brutto-Stundenlöhne und gelten seit 1. Januar 2026.

LG 1 · BRANCHENMINDESTLOHN15,00 €/h

Innen- und Unterhaltsreinigung

LG 6 · BRANCHENMINDESTLOHN18,40 €/h

Glas- und Fassadenreinigung sowie erfasste Fachkräfte

02 · DREI EBENEN

Tarifvertrag ist nicht gleich Tarifvertrag.

RTV

Rahmentarifvertrag

Ordnet Tätigkeiten den Lohngruppen zu und regelt unter anderem Arbeitszeit, Urlaub, Fahrtzeiten und Zuschläge. Der RTV ist im räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich allgemeinverbindlich.

LTV

Lohntarifvertrag

Nennt die konkreten Entgelte aller Lohngruppen und die Ausbildungsvergütung. Die volle Lohntabelle gilt nicht automatisch in jedem Arbeitsverhältnis; Tarifbindung oder eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag können entscheidend sein.

TV MIN

Mindestlohntarifvertrag

Macht die Entgelte der LG 1 und LG 6 zu bundesweiten Branchenmindestlöhnen. Sie gelten seit 1. Februar 2025 allgemeinverbindlich – auch ohne Innungs- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Prüfreihenfolge: Gehört der Betrieb zum Gebäudereiniger-Handwerk? Ist die Person gewerblich beschäftigt? Welche Tätigkeit wird tatsächlich überwiegend ausgeübt? Erst dann wird die passende Gruppe und anschließend der verbindliche Entgeltsatz geprüft.

03 · LOHNGRUPPEN

Die Tätigkeit entscheidet.
Nicht der kreative Jobtitel.

Der Rahmentarifvertrag enthält neun Nummern, aber nur acht aktive Lohngruppen. Die Tabelle fasst die Tätigkeitsmerkmale verständlich zusammen; für Grenzfälle bleibt der vollständige Tariftext maßgebend.

Lohngruppen und Brutto-Stundenlöhne ab 1. Januar 2026
Gruppe2026TätigkeitsbereichEinordnung
LG 1allgemein verbindlicher Mindestlohn15,00 €Innen- und UnterhaltsreinigungTypische laufende Reinigung von Innenräumen, Einrichtungen, Mobiliar, Bodenbelägen, technischen Anlagen und Verkehrsmitteln. Dazu gehören auch Produktionsrückstände, Verkehrs- und Freiflächen, Winterdienst sowie einfache Innenglasreinigung ohne typische Glasreinigungstechnik.
LG 215,46 €Qualifizierte Bereiche im GesundheitswesenInnen- und Unterhaltsreinigung in OP-, Isolier-, Intensiv- und Dialyseräumen sowie auf TBC-Stationen und in Isotopenlaboren.
LG 315,95 €Zusätzliche anerkannte QualifikationReinigungsarbeiten, für die eine zusätzliche anerkannte Qualifikation erforderlich ist – etwa als Desinfektor oder mit übertragener Funktion im Strahlen-, Gift- oder Umweltschutz.
LG 416,66 €Bauschlussreinigung und VorarbeitBauschlussreinigung sowie schriftlich ernannte Vorarbeitende in der Innen- und Unterhaltsreinigung.
LG 5entfallenKeine aktive LohngruppeDie Nummer bleibt in der Systematik sichtbar, ist aber seit 2011 nicht mehr belegt. Niemand wird in eine erfundene Ersatzgruppe 5 eingeordnet.
LG 6allgemein verbindlicher Mindestlohn18,40 €Glas, Fassade und FachkräfteTypische Glas- und Fassadenreinigung, Außenbauteile, Verkehrsanlagen und Außenbeleuchtung. Ebenfalls erfasst: Gebäudereiniger-Gesellen, die seit Inkrafttreten des aktuellen Rahmentarifvertrags neu eingestellt wurden.
LG 719,39 €Tätigkeit mit dreijähriger BerufsausbildungArbeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten gebraucht werden, wie sie eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt.
LG 820,42 €Verantwortung für die AusbildungGesellen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die betriebliche Lehrlingsausbildung tatsächlich übertragen wurde.
LG 921,64 €Fachvorarbeit Glas und AußenreinigungVom Arbeitgeber schriftlich ernannte Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung.
AZUBIS · MONATLICH BRUTTO

1.000 €1. Ausbildungsjahr

1.150 €2. Ausbildungsjahr

1.300 €3. Ausbildungsjahr

Die im seit 1. Januar 2025 gültigen Lohntarifvertrag vereinbarten Ausbildungsvergütungen gelten auch 2026.

04 · RICHTIG EINGRUPPIEREN

Vier Regeln gegen Lohngruppen-Raten.

01

Reale Arbeit erfassen

Maßgebend ist die tatsächlich ausgeübte, überwiegende Tätigkeit. „Servicekraft“, „Hygienekraft“ oder „Teamleitung“ allein sagen tariflich fast nichts.

02

Höhere Anteile bezahlen

Wird eine höher eingruppierte Tätigkeit nur zeitweise ausgeführt, ist dieser Zeitanteil dennoch nach der höheren Gruppe zu vergüten.

03

Drei Monate beachten

Überwiegt die höherwertige Tätigkeit, muss nach drei Monaten die Eingruppierung in die höhere Lohngruppe erfolgen.

04

Ernennung nachweisen

Bei Vor- und Fachvorarbeitenden verlangt der Tariftext eine schriftliche Ernennung durch den Arbeitgeber. Verantwortung und Befugnisse gehören ebenfalls klar beschrieben.

05 · ARBEITSZEIT

Putzen nach Uhr heißt:
jede Arbeitsminute ernst nehmen.

Tarifliche Regelarbeitszeit und gesetzliche Schutzgrenzen müssen zusammen gelesen werden. Pausen sind keine Arbeitszeit; notwendige betriebliche Wege können es sehr wohl sein.

39 hregelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit
8 hregelmäßige werktägliche Arbeitszeit ohne Ruhepausen
10 hgesetzliche Obergrenze bei zulässigem Ausgleich
11 hgesetzliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen
PAUSEN

30 oder 45 Minuten

Bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause erforderlich, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Teilung ist nur in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten zulässig. Länger als 6 Stunden darf niemand ohne Pause arbeiten.

BEGINN & ENDE

Arbeitsstelle oder Sammelstelle

Die tarifliche Arbeitszeit beginnt und endet grundsätzlich an der Arbeitsstelle. Muss vorher oder nachher eine betriebliche Sammel-, Umkleide- oder Putzstelle aufgesucht werden, zählt dieser Ort als Beginn beziehungsweise Ende.

OBJEKTWECHSEL

Direkter Weg ist zu vergüten

Die direkte Wegezeit zwischen mehreren Arbeitsstellen ist bei einer Zwischenzeit bis zu drei Stunden wie Arbeitszeit zu bezahlen. Braucht der direkte Weg mehr als die Hälfte der Zwischenzeit, wird die ganze Zwischenzeit vergütet. Dient sie ausschließlich dem Weg, gilt das auch über drei Stunden hinaus.

NICHTREGELMÄSSIGER EINSATZ

Mehrweg kann Arbeitszeit sein

Dauert der Weg von der Wohnung zu einer nicht regelmäßigen Arbeitsstelle länger als der übliche Weg zum Betriebssitz, zählt nach RTV die zusätzliche Zeit als Arbeitszeit; jede angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde berechnet.

Teilzeit dauerhaft überschritten?

Wer fünf zusammenhängende Kalendermonate in jedem Monat mehr als 15 Prozent über der vereinbarten Arbeitszeit liegt, kann unter den tariflichen Voraussetzungen eine Vertragsanpassung an den Durchschnitt verlangen. Die Frist zur schriftlichen Geltendmachung beträgt drei Monate; der RTV enthält Ausnahmen für Juli bis September sowie Urlaubs- und Krankheitszeiten.

Jahresarbeitszeitkonto

Für LG 6 bis 9 kann es per Betriebsvereinbarung oder – ohne Betriebsrat – einzelvertraglich vereinbart werden. Der tarifliche Rahmen erlaubt bis zu 150 Vorarbeitsstunden und 30 Nacharbeitsstunden. Ein Stundenkonto ist kein Freibrief für unbezahlte Mehrarbeit.

06 · ZEIT-ZUSCHLÄGE

Nacht, Sonntag und Feiertag sauber trennen.

22:00–05:00 UHR+30 %

Nachtarbeit

00:00–24:00 UHR+80 %

Sonn- und Feiertagsarbeit

1. MAI · NEUJAHR · WEIHNACHTEN+200 %

Arbeit am 1. Mai, Neujahrstag sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag

Keine Addition: Treffen mehrere dieser Zuschläge zusammen, ist nur der jeweils höchste zu zahlen. Berechnet wird auf Grundlage des Stundenlohns. Mehrarbeit ist zwar tariflich definiert; daraus folgt im RTV aber kein pauschaler zusätzlicher Überstundenzuschlag. Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung können günstigere Regelungen enthalten.

07 · ERSCHWERNISZUSCHLÄGE

Nicht freiwillig.
Nicht pauschal. Aber oft vergessen.

§ 10 des allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrags nennt konkrete belastende Arbeiten. Der Zuschlag steht für die Zeit zu, in der die betreffende Erschwernis tatsächlich vorliegt – vorausgesetzt, die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften werden eingehalten.

Grundlohn + Erschwerniszuschlag

Ein Erschwerniszuschlag ersetzt weder die richtige Lohngruppe noch sichere Arbeitsmittel, Unterweisung oder PSA. Erst wird die Tätigkeit korrekt eingruppiert, danach kommt der passende Zuschlag für die belastete Zeit hinzu.

A · VORGESCHRIEBENE PSA

Schutzkleidung und Atemschutz

+5 %

Beschichteter Schutzanzug mit Kapuze, Überschuhen, Handschuhen und Schutzbrille

+15 %

Beschichteter Schutzanzug mit Kapuze, Überschuhen und Handschuhen sowie Filtermaske oder luftunterstütztem Atemsystem

+20 %

Beschichteter Schutzanzug mit Kapuze, Überschuhen und Handschuhen sowie Frischluft-, Druckluft- oder Regenerationsgerät

+40 %

Vollschutz beziehungsweise Chemikalienschutzanzug der Form C mit Gesichts- und Atemschutz

+10 %

Arbeit mit einer vorgeschriebenen Atemschutzmaske, ohne dass bereits eine der kompletten Schutzanzug-Kombinationen greift

B · BESONDERE ARBEITEN

Feste Eurobeträge je belasteter Stunde

+3,00 €/h

Parkett von Hand abziehen, vollständig ohne Maschineneinsatz

+3,00 €/h

Arbeiten auf einem Staubdach

+3,00 €/h

Sheddächer reinigen, wenn der Reinigungsabstand mehr als sechs Monate beträgt

+3,00 €/h

Steinfassaden mit Strahlmittel und/oder Hochdruckgerät reinigen

+0,75 €/h

Innenreinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung, etwa in stark belasteten Industrie-, Werkstatt-, Produktions-, Kessel-, Filter- oder Inspektionsbereichen

+0,50 €/h

Arbeiten bei mehr als 40 °C im Arbeitsbereich; reine Witterungshitze zählt nicht

+0,50 €/h

Arbeiten in Kühlräumen unter 6 °C; reine Witterungskälte zählt nicht

+0,50 €/h

Grundreinigung von Straßenbahn-, S-Bahn- und U-Bahn-Wagen sowie Bussen, sofern die Arbeit nicht höher als LG 1 eingruppiert ist

+0,75 €/h

Reinigung von Güterbahnwagen, Triebwagen oder Flugzeugkabinen, sofern die Arbeit nicht höher als LG 1 eingruppiert ist

+2,00 €/h

Arbeiten in Bootsmannstühlen oder manuell betriebenen Hängekörben

C · LEITER & ARBEITSHÖHE

Höhe ist nicht automatisch ein Tarifzuschlag.

Leiter oder Gerüst

Der aktuelle RTV enthält keinen allgemeinen Erschwerniszuschlag allein dafür, dass auf einer Leiter, einem Gerüst oder „in der Höhe“ gearbeitet wird. Die Tätigkeit kann trotzdem LG 6 sein, zum Beispiel bei typischer Glas- und Fassadenreinigung.

Hängekorb oder Bootsmannstuhl

Hier ist der Tarif eindeutig: Für die tatsächlich darin ausgeführte Arbeitszeit kommen 2,00 Euro je Stunde hinzu. Motorisch betriebene Fassadenbefahranlagen werden in dieser Zuschlagsposition nicht ausdrücklich genannt.

Sicherheit bleibt Pflicht

Fehlender Tarifzuschlag bedeutet nicht fehlendes Risiko. Gefährdungsbeurteilung, geeigneter Zugang, Absturzschutz, Unterweisung und Arbeitsfreigabe sind unabhängig von der Vergütung erforderlich.

Eine Leiter wird nicht ungefährlicher, nur weil sie in der Lohnabrechnung nicht auftaucht. Aber einen Zuschlag erfinden hilft auch keinem. Erst Tariftext lesen, dann korrekt eingruppieren, dann die wirklich erfüllte Erschwernis abrechnen.

D · BESONDERE KÖRPERLICHE BELASTUNG

25 Prozent bei tariflich definierter Mehrbelastung

+25 %

Der Belastungszuschlag greift für Arbeitszeit über acht Stunden am Tag oder alternativ für Arbeitszeit oberhalb der 40. Wochenstunde. Die beiden Schwellen werden nicht doppelt kassiert; maßgeblich ist die belastete Zeit nach der tariflichen Alternative.

RECHENBEISPIELE

So muss der Zuschlag sichtbar werden.

3 STUNDEN · LG 1 · ATEMSCHUTZ +10 %49,50 €

3 × 15,00 € Grundlohn plus 10 Prozent für die drei belasteten Stunden.

2 STUNDEN · LG 6 · HÄNGEKORB40,80 €

2 × 18,40 € Grundlohn plus 2 × 2,00 € Erschwerniszuschlag.

1 STUNDE · INDUSTRIESCHMUTZ + KÜHLRAUM+1,25 €

0,75 € und 0,50 € werden nebeneinander gewährt, wenn beide tariflichen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.

08 · PRAXISFÄLLE

So wird aus Tariftext eine prüfbare Entscheidung.

01

Schulreinigung

Klassenräume, Sanitärbereiche und Verkehrsflächen im laufenden Turnus fallen typischerweise in LG 1.

02

OP-Reinigung

Die Unterhaltsreinigung eines OP-Raums ist wegen des ausdrücklich benannten qualifizierten Bereichs LG 2 – nicht automatisch LG 3.

03

Bauschlussreinigung

Die abschließende Reinigung nach Bauarbeiten gehört in LG 4. Eine normale Unterhaltsreinigung nach einer kleinen Handwerkerleistung wird dadurch nicht automatisch zur Bauschlussreinigung.

04

Glasfassade

Typische Glas- und Fassadenreinigung mit entsprechender Technik fällt in LG 6. Das Entfernen von Griffspuren an einer Glastür im Innenraum kann dagegen LG 1 sein.

05

Gemischte Arbeit

Zeitanteile höherwertiger Tätigkeiten sind mit dem höheren Satz zu vergüten. Überwiegt die höhere Tätigkeit, folgt nach drei Monaten die Eingruppierung in die höhere Gruppe.

06

Vorarbeiter

Der lockere Zuruf ‚Du passt heute auf‘ ersetzt nicht die tariflich verlangte schriftliche Ernennung zum Vor- oder Fachvorarbeiter.

09 · URLAUB

30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Der allgemeinverbindliche RTV sieht seit 2021 grundsätzlich 30 Arbeitstage Jahresurlaub vor. Bei mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche wird entsprechend umgerechnet. Der volle Anspruch entsteht bei Neueinstellungen grundsätzlich nach sechs Monaten.

10 · NACHWEISE

Was in Personalakte und Abrechnung nachvollziehbar sein muss.

PRÜFPUNKT 01Konkrete Tätigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen
PRÜFPUNKT 02Lohngruppe, Stundenlohn und gültiger Tarifstand
PRÜFPUNKT 03Beginn, Ende, Pausen und Objektwechsel
PRÜFPUNKT 04Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Erschwerniszeiten
PRÜFPUNKT 05Schriftliche Ernennung von Vorarbeitenden
PRÜFPUNKT 06Monatliche Abrechnung mit getrennten Zuschlägen

QUELLEN & EINORDNUNG

Offizielle Grundlagen.

Die Inhalte ordnen betriebliche Praxis ein. Verbindlich bleiben aktuelle Gesetze, Verträge, Versicherungsbedingungen und Vorgaben des konkreten Betriebs.

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