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MATERIALKUNDE · BEREICH 02 · TRITTSICHER & RUTSCHHEMMEND

Trittsicher.
Rutschhemmend.

Ein rauer Boden ist nicht automatisch sicher – und ein glatter Eindruck nicht automatisch gefährlich. Entscheidend ist das vollständige Bodensystem aus geprüfter Oberfläche, Verschmutzung, Reinigung, Schuhwerk und Nutzung.

TRITTSICHERsicher begehbar, tragfähig und ohne gefährliche Stolperstellen
RUTSCHHEMMENDWiderstand gegen Ausgleiten unter festgelegten Bedingungen
PRÜFGRUPPENR9–R13 · V4–V10 · Barfuß A–C
Leerer gewerblicher Übergangsbereich mit bündig verlegten strukturierten Bodenfeldern und einem Prüfgerät am Rand
PRAXISBEISPIEL · KI-GENERIERT
Die Oberfläche ist nur ein Teil des Systems

Strukturierte Beläge können Rutschhemmung unterstützen. Bündige Übergänge, Sauberkeit, Feuchte, Schuhwerk und der passende Produktnachweis entscheiden mit.

01

Trittsicher und rutschhemmend sind nicht ganz dasselbe

Beide Begriffe gehören zur sicheren Nutzung eines Fußbodens. Rutschhemmung beschreibt vor allem den Widerstand gegen Ausgleiten; Trittsicherheit betrachtet zusätzlich den sicheren Auftritt und die gefahrlose Begehbarkeit.

TRITTSICHER

Sicher auftreten und gehen

Ein trittsicherer Boden ist tragfähig, eben genug, gegen Verrutschen gesichert und frei von gefährlichen Löchern, Kanten, Schrägen oder Stolperstellen. Auch Übergänge, Fugen und lose Matten gehören dazu.

RUTSCHHEMMEND

Ausgleiten erschweren

Rutschhemmung ist die Eigenschaft einer Oberfläche, dem Gleiten zwischen Boden und Schuh beziehungsweise Fuß entgegenzuwirken. Sie wird unter festgelegten Prüfbedingungen bewertet.

02

Rutschhemmung entsteht im Bodensystem

Der Neuwert des Belags ist wichtig, reicht im Alltag aber nicht. Die DGUV betrachtet den Betriebszustand als Zusammenspiel mehrerer Faktoren.

01

Bodenoberfläche

Material, Struktur, Profil, Fugen, Beschichtung und Verschleiß bestimmen den möglichen Kontakt zum Schuh.

02

Gleitfördernde Stoffe

Wasser, Fett, Öl, Staub, Sand, Krümel, Wachs und Reinigungsreste können den Kontakt zwischen Boden und Schuh verringern.

03

Reinigung und Pflege

Verfahren, Dosierung, Werkzeug, Rückstandsaufnahme und Trocknung können die Rutschhemmung erhalten oder verschlechtern.

04

Schuhwerk

Sohlenmaterial, Profil, Verschmutzung und Abnutzung müssen zur tatsächlichen Fläche und Nutzung passen.

05

Nutzung und Umgebung

Laufbewegung, Gefälle, Beleuchtung, Nässeeintrag, Temperatur, Zeitdruck und Verkehrsaufkommen verändern die reale Gefahr.

03

Welche Belagsarten können besonders rutschhemmend sein?

Nicht der Werkstoffname entscheidet allein. Geeignete Produktvarianten können durch Profil, Körnung, Partikel, Bearbeitung oder offene Strukturen eine hohe Rutschhemmung erreichen.

01

Strukturierte Keramik

Feinsteinzeug · Steinzeug · Klinker · Spaltplatten

Matte, profilierte oder reliefierte Oberflächen können hohe Rutschhemmung erreichen. Glasur, Politur, Fugenanteil und konkrete Prüfung bleiben entscheidend.

02

Sicherheits-PVC und elastische Spezialbeläge

PVC · PU · Polyolefin mit Partikeln oder Profil

Eingebettete Partikel, profilierte Nutzschichten oder besondere Rezepturen können für rutschgefährdete Bereiche ausgelegt sein.

03

Profilierter Kautschuk

Rundnoppen · Relief · Sicherheitsstruktur

Elastomer- beziehungsweise Kautschukbeläge können durch Rezeptur und Oberflächenform griffig ausgeführt werden.

04

Mineralische und harzgebundene Systeme

Beton · Estrich · Kunststein · Reaktionsharz

Besenstrich, Körnung, Einstreuung oder strukturierte Deckschichten können nutzungsgerechte Rutschhemmung erzeugen.

05

Raue Natursteinoberflächen

geflammt · gestockt · sandgestrahlt · spaltrau

Bearbeitete oder natürliche Rauigkeit kann die Griffigkeit erhöhen. Gesteinsart und Bearbeitung allein ersetzen jedoch keinen Nachweis.

06

Roste und Profilsysteme

Metallrost · Kunststoffrost · Ablaufprofil

Offene, profilierte Systeme können Flüssigkeiten oder Schmutz aus der Gehebene ableiten und in Spezialbereichen geeignet sein.

OBERFLÄCHENSTRUKTUREN

Sechs typische Bauformen

Die Begriffe beschreiben das Aussehen oder die Geometrie. Aus „rau“, „genoppt“ oder „profiliert“ lässt sich allein noch keine R- oder V-Gruppe ableiten.

01

Feinrau

Eine gleichmäßig fein aufgeraute Oberfläche kann Griffigkeit erhöhen, besitzt aber nur mit dem konkreten Produktnachweis eine Bewertungsgruppe.

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Grobrau oder körnig

Gröbere Körnung schafft ausgeprägte Kontaktpunkte, kann jedoch Reinigung, Wagenverkehr und Barrierefreiheit erschweren.

03

Reliefiert

Unregelmäßige Vertiefungen und Erhebungen strukturieren die Gehebene. Zugesetzte Vertiefungen vermindern die praktische Wirkung.

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Genoppt

Noppen bilden wiederkehrende Kontakt- und Zwischenräume. Höhe, Form, Abstand und konkrete Prüfung sind entscheidend.

05

Gerippt oder gerichtet profiliert

Rippen können Flüssigkeit ableiten und in einer Richtung unterstützen; quer dazu kann sich das Verhalten unterscheiden.

06

Offener Verdrängungsraum

Tiefe, zur Oberfläche offene Räume nehmen größere Mengen gleitfördernder Stoffe unterhalb der Gehebene auf und werden zusätzlich mit einer V-Gruppe beschrieben.

04

R9 bis R13 für beschuhte Arbeitsbereiche

R-Gruppen sind Bewertungsgruppen aus einer standardisierten Produktprüfung für Bereiche, die mit Schuhen begangen werden. R9 ist die geringste, R13 die höchste Gruppe.

R9geringste Bewertungsgruppe

Trockene Innenbereiche mit geringer Rutschgefahr – nur wenn die Gefährdungsbeurteilung dazu passt.

R10erhöhte Anforderung

Beim standardisierten Rampentest liegt der Akzeptanzwinkel über 10° bis einschließlich 19°. Das ist ein Laborwert der Produktprüfung – kein zulässiges Bodengefälle und keine Sicherheitsgarantie für den Betrieb.

R11deutlich erhöhte Anforderung

Häufig in Bereichen mit stärkerem Nässe- oder Schmutzeintrag, beispielsweise Außen- oder Arbeitsbereichen.

R12hohe Anforderung

Für Bereiche mit großer Rutschgefahr durch erhebliche Mengen gleitfördernder Stoffe.

R13höchste Bewertungsgruppe

Für besonders hohe betriebliche Rutschgefahr; nicht automatisch die beste Wahl für jeden normalen Raum.

BAUMUSTERPRÜFUNG

Geprüft wird die konkrete Ausführung.

Baumusterprüfung (standardisierte Prüfung eines repräsentativen Produkts) bedeutet nicht, dass jeder ähnlich aussehende Belag dieselbe Gruppe besitzt.

NICHT HÖHER = IMMER BESSER

Die Gruppe muss zur Nutzung passen.

Sehr raue Oberflächen können Reinigung, Wagenverkehr und barrierefreie Nutzung erschweren. Gefordert ist die nutzungsgerechte, nicht die möglichst höchste Gruppe.

05

V4 bis V10: Raum unter der Gehebene

Wo größere Mengen Fett, Öl, Flüssigkeit oder grobe Stoffe anfallen, kann zusätzlich ein Verdrängungsraum gefordert sein. Er nimmt gleitfördernde Stoffe unterhalb der Gehebene auf.

V4mindestens 4 cm³/dm²
V6mindestens 6 cm³/dm²
V8mindestens 8 cm³/dm²
V10mindestens 10 cm³/dm²
VERDRÄNGUNGSRAUM

Verdrängungsraum (zur Oberfläche offener Hohlraum unterhalb der Gehebene) wird mit V4, V6, V8 oder V10 angegeben. Die Zahl beschreibt das Mindestvolumen. Eine V-Gruppe wird nur zusammen mit der passenden Anforderung und dem konkreten Produktnachweis verwendet.

06

A bis C für nassbelastete Barfußbereiche

Duschen, Beckenumgänge und ins Wasser führende Treppen werden nicht einfach nach der R-Skala beurteilt. Für regelmäßig nasse Barfußbereiche gelten eigene Bewertungsgruppen.

Ageringste Barfußgruppe

Weitgehend trockene Barfußgänge, Umkleiden sowie bestimmte trockene Ruhebereiche.

Berhöhte Barfußgruppe

Duschen, Beckenumgänge, Dampfbäder und weitere regelmäßig nasse Barfußbereiche.

Chöchste Barfußgruppe

Ins Wasser führende Treppen, steilere Rampen und weitere Bereiche mit besonders hoher Barfuß-Rutschgefahr.

07

Belag in sechs Schritten auswählen

Die Gefährdungsbeurteilung (systematische Bewertung der möglichen Gefahren) verbindet Nutzung, Verschmutzung, Personen und Regelwerk mit einem nachgewiesenen Produkt.

  1. 01

    Nutzung bestimmen

    Arbeitsraum, Eingang, Küche, Dusche, Produktion, Werkstatt oder Verkehrsweg eindeutig zuordnen.

  2. 02

    Gefährdung erfassen

    Art, Menge und Häufigkeit von Wasser, Fett, Öl, Staub, Granulat oder anderen gleitfördernden Stoffen beurteilen.

  3. 03

    Personen berücksichtigen

    Schuhwerk, Barfußnutzung, Mobilität, Laufwege, Wagenverkehr und notwendige Barrierefreiheit einbeziehen.

  4. 04

    Anforderung festlegen

    Passende R-, V- oder Barfußgruppe aus dem geltenden Regelwerk und der Gefährdungsbeurteilung ableiten.

  5. 05

    Produktnachweis prüfen

    Prüfzeugnis, genaue Produktvariante, Oberflächenstruktur, Verlegeart und Herstellerangaben abgleichen.

  6. 06

    Betrieb mitplanen

    Reinigung, Trocknung, Entwässerung, Kontrolle, Reparatur und spätere Nutzungsänderungen bereits vor Auswahl festlegen.

VORHANDENER BODEN

Rutschgefahr zuerst an der Ursache verringern.

Bei einer benutzten Fläche beginnt die Verbesserung nicht automatisch mit einer neuen Beschichtung. Zuerst wird geklärt, ob Schmutz, Nässe, Pflegefilm, Verschleiß, Schäden oder eine geänderte Nutzung die Gefahr verursachen.

01

Reinigungszustand herstellen

Fett, Pflegefilm, Reinigerreste und zugesetzte Profilräume vollständig entfernen. Danach prüfen, ob die vorgesehene Rutschhemmung wieder erreicht wird.

02

Eintrag an der Quelle stoppen

Überdachungen, Absaugungen, Spritzschutz, dichte Anlagen sowie geeignete Abläufe und Gefälle verhindern, dass Wasser, Öl oder Produktionsreste überhaupt auf den Gehweg gelangen.

03

Sauberlaufzone ergänzen

Ausreichend lange Matten- oder Rostsysteme nehmen Nässe, Sand und Steinchen vor der eigentlichen Bodenfläche auf. Volle Matten werden gereinigt – sonst sind sie nur Schmutzparkplätze mit Dach.

04

Oberfläche fachgerecht nachrüsten

Je nach Belag können eine freigegebene rutschhemmende Beschichtung, eine geeignete Einstreuung oder eine fachgerechte mechanische Bearbeitung möglich sein. Probefläche, Herstellerfreigabe und Wirksamkeitskontrolle sind Pflicht.

05

Schäden und Übergänge sanieren

Lose Kanten, Höhenversätze, Ausbrüche, verschlissene Beschichtungen und defekte Fugen beseitigen. Reicht eine Sanierung nicht aus, wird der ungeeignete Belag ersetzt.

06

Betrieb passend organisieren

Geeignetes Schuhwerk, schnelle Störungsbeseitigung, Sperrungen und Warnhinweise ergänzen die technischen Maßnahmen. Ein Schild allein macht einen glatten Boden allerdings nicht griffig.

08

Reinigung erhält oder zerstört Rutschhemmung

Ein rutschhemmend verlegter Boden kann durch falsche Chemie, Rückstände oder mangelhafte Mechanik gefährlich glatt werden. Reinigung ist deshalb Teil der Sicherheitsfunktion.

01

Passende Mechanik

Bürste, Walze, Pad oder Hochdruck nur so wählen, dass Vertiefungen gereinigt und Profilkanten nicht beschädigt werden.

02

Richtig dosieren

Überdosierte Reiniger und Pflegemittel können einen gleitfördernden Rückstand aufbauen.

03

Schmutzflotte aufnehmen

Gelösten Schmutz im Reinigungswasser vollständig absaugen oder mit sauberem Bezug aufnehmen.

04

Klar nacharbeiten

Wenn das Verfahren es verlangt, Reiniger- und Pflegereste mit klarem Wasser entfernen.

05

Trocken freigeben

Nasse Bereiche absperren und erst nach sicherer Trocknung beziehungsweise betrieblicher Freigabe wieder öffnen.

06

Veränderung melden

Neue Glätte, zugesetzte Profile, Abrieb, lose Kanten oder veränderte Nutzung dokumentieren und neu beurteilen.

GUT
  • Profil und Vertiefungen wirklich reinigen
  • Produkt korrekt dosieren
  • Schmutzflotte vollständig aufnehmen
  • saubere Werkzeuge und passende Schuhe
  • Ergebnis trocken und im Betrieb prüfen
GLATTE IDEEN
  • Pflegefilm ohne Freigabe aufbringen
  • Reiniger antrocknen lassen
  • Fett mit einem vollen Pad verteilen
  • Profilräume langsam zusetzen lassen
  • Warnschild als Dauerlösung betrachten
09

Produktnachweis und Betriebsmessung trennen

Die Auswahl eines neuen Belags und die Prüfung einer benutzten Fläche beantworten unterschiedliche Fragen. Messwerte dürfen deshalb nicht beliebig in R-Gruppen umgerechnet werden.

NEUER BELAG

Welche Ausführung wird eingebaut?

Produktprüfung und Prüfzeugnis belegen die Bewertungsgruppe der konkreten Oberfläche unter standardisierten Bedingungen.

  • Produktname und Variante
  • Oberflächenstruktur
  • R-, V- oder Barfußgruppe
  • Prüfverfahren und Nachweis
  • Verlege- und Pflegevorgaben
BETRIEBSZUSTAND

Wie sicher ist die Fläche jetzt?

Eine Betriebsmessung (Messung der benutzten Fläche unter realistischen Bedingungen) berücksichtigt aktuellen Zustand, gleitfördernde Stoffe und Schuhwerk.

  • Verschmutzung und Feuchtigkeit
  • Abnutzung und Beschichtung
  • Reinigung und Pflege
  • Schuhwerk und Nutzung
  • Vergleichs- und Kontrollmessung
MESSPRINZIP VOR ORT

Ein Gleiter bewegt sich über den Boden.

Das Messgerät zieht standardisierte Gleiter über eine festgelegte Strecke. Erfasst wird, wie viel Kraft nötig ist, um die Bewegung gleichmäßig fortzusetzen.

  1. 01
    Zustand festlegen

    Messfläche, Feuchtigkeit, betriebliche Stoffe und passendes Schuh- beziehungsweise Gleitermaterial werden dokumentiert.

  2. 02
    Gleiter führen

    Die Kufen des Geräts gleiten mit möglichst gleichmäßiger Geschwindigkeit über den ebenen Boden.

  3. 03
    Kräfte vergleichen

    Der Gleitreibungskoeffizient µ (dimensionslose Kennzahl aus horizontaler Reibungskraft und vertikaler Kraft) beschreibt den gemessenen Widerstand gegen Gleiten.

  4. 04
    Mehrfach messen

    Mehrere Messungen und Richtungen vermindern Zufallseinflüsse. Auffällige Einzelwerte werden nicht als fertiges Urteil verkauft.

  5. 05
    Maßnahme kontrollieren

    Vergleichsmessungen zeigen, ob beispielsweise eine verbesserte Reinigung oder fachgerechte Oberflächenbehandlung tatsächlich wirkt.

REGELWERK

Vom Schutzziel bis zum Messverfahren.

Verordnung, Technische Regel, DGUV-Information und Norm haben unterschiedliche Aufgaben. Sie werden gemeinsam gelesen – nicht gegeneinander ausgespielt.

Arbeitsstättenverordnung · Anhang 1.5

Sie stellt die rechtliche Grundanforderung: Fußböden müssen unter anderem tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein und dürfen keine gefährlichen Unebenheiten besitzen.

ASR A1.5 · Fußböden

Die Technische Regel für Arbeitsstätten konkretisiert die Anforderungen für Planung und Betrieb. Gefährdungsbeurteilung, Nutzung, gleitfördernde Stoffe, Reinigung und Übergänge werden zusammen betrachtet.

DGUV Information 208-041

Sie beschreibt die Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen und die Messung des vorhandenen Bodensystems.

DGUV Information 207-006

Sie ergänzt die Anforderungen für regelmäßig nasse Barfußbereiche, beispielsweise Duschen, Beckenumgänge und ins Wasser führende Treppen.

DIN EN 16165 und DIN 51131

Die Normen beschreiben Prüfverfahren. DIN EN 16165 betrifft unter anderem die Produktbewertung; DIN 51131 die Messung des Gleitreibungskoeffizienten auf ebenen Flächen.

10

Das solltest du dir merken

Mehrere Belagsarten können rutschhemmend ausgeführt werden. Für die Beurteilung zählen immer das konkrete Produkt, sein Einsatzbereich und sein Zustand.

MERKEN!

Bei entsprechend geprüfter Ausführung können unter anderem diese Bodenbeläge eine hohe Rutschhemmung bieten:

  • strukturierte oder reliefierte keramische Fliesen, beispielsweise geeignet geprüftes Feinsteinzeug, Klinker oder Spaltplatten
  • Sicherheits-PVC und andere elastische Spezialbeläge mit Partikeln oder Profil
  • profilierte Kautschuk- beziehungsweise Elastomerbeläge
  • raue mineralische oder harzgebundene Böden mit geeigneter Körnung oder Einstreuung
  • rau bearbeitete Natursteinoberflächen sowie geeignete Roste und Profilsysteme
Entscheidend ist nicht allein die Materialart, sondern die nachgewiesene Rutschhemmung des konkreten Produkts und sein Zustand im Betrieb.
VOR DER BEURTEILUNG

Zwölf Pflichtfragen

  • Wo wird der Boden eingesetzt?
  • Mit Schuhen oder barfuß?
  • Welche Stoffe gelangen auf die Fläche?
  • Welche Rutschgefahr besteht?
  • Welche R-, V- oder Barfußgruppe wird benötigt?
  • Ist genau dieses Produkt geprüft?
  • Ist die Verlegung bündig und fest?
  • Gibt es Gefälle oder Abläufe?
  • Welches Reinigungsverfahren ist vorgesehen?
  • Verändert ein Pflegefilm die Oberfläche?
  • Welches Schuhwerk wird getragen?
  • Wie wird der Betriebszustand kontrolliert?

FACHLICHE GRUNDLAGEN

Quellen zur Einordnung

Für die konkrete Beurteilung gelten die vollständigen aktuellen Regelwerke und die Bedingungen im Objekt. Stand der verlinkten Grundlagen: 09.09.2026.

Arbeitsstättenverordnung · Anhang 1.5BAuA · ASR A1.5 FußbödenDGUV · FAQ zu Fußböden, Rampen und TreppenDGUV Information 208-041 · Rutschgefahr im BetriebDGUV Information 207-006 · Nassbelastete BarfußbereicheBAuA · Prüfung der Rutschhemmung