Von außen eingetragen
Partikel überschreiten eine Zonen- oder Systemgrenze.
- Personen, Haut und Haare
- Bekleidung und Schuhe
- Material, Verpackung und Verbrauchsartikel
- Zuluftfehler, Leckagen oder gleichzeitig geöffnete Türen

REINIGUNGSABLAUF · HYGIENE- & RISIKOZONE 05.6
Im Reinraum geht es je nach Betrieb um Partikel, Mikroorganismen, Produktschutz, ESD oder mehrere Anforderungen gleichzeitig. Sichtbar sauber ist dort kein ausreichender Nachweis.
01 · AUFTRAGSPRÜFUNG
02 · DURCHFÜHRUNG
03 · DEFINITION & EINSATZ
Ein Reinraum wird über messbare Bedingungen und eine festgelegte Nutzung definiert. Sichtbare Sauberkeit allein beweist weder Raumklasse noch Prozessfähigkeit.
Ein OP, Labor, Lebensmittelraum oder sauber geführter Produktionsbereich ist nicht automatisch ein Reinraum. Entscheidend sind Planung, Klassifizierung, Überwachung und der konkrete Prozess.
04 · BRANCHEN
Die Beispiele zeigen die Breite. Partikel, Keime, Feuchte, ESD und Produktschutz werden aber nicht in jeder Branche gleich bewertet.
Fotolithografie, Waferbearbeitung und Beschichtung reagieren auf kleinste Partikel; Produktschutz und Ausbeute stehen im Mittelpunkt.
Mikroelektronik, Sensorbau und empfindliche Baugruppen verlangen je nach Prozess Kontrolle von Partikeln, Fremdstoffen und ESD.
Fertigung, Beschichtung und Montage von Linsen, Laser- und Kamerakomponenten reagieren empfindlich auf Partikel und Filme.
Aseptische Herstellung, Abfüllung und weitere kontrollierte Prozesse verbinden Partikel- und mikrobiologische Anforderungen.
Montage und Verpackung bestimmter Implantate, Katheter oder steriler Produkte können kontrollierte Umgebungen verlangen.
Zell- und bioprozesstechnische Arbeit kann Produkt-, Prozess- und Personenschutz mit verschiedenen Schleusenregeln verbinden.
Integration von Satelliten, Optik und Messsystemen kann durch Feinstpartikel, Fasern und molekulare Rückstände gestört werden.
Elektroden- und Zellmontage kann Reinraum und Trockenraum kombinieren; Feuchte und Partikel werden pro Prozess begrenzt.
Mikromechanik, Sensorik und hochwertige Oberflächen werden unter kontrollierten Bedingungen montiert oder geprüft.
Nur bestimmte Prozesse nutzen kontrollierte Bereiche; ein hygienischer Produktionsraum ist nicht automatisch ein klassifizierter Reinraum.
05 · PARTIKELQUELLEN
Nur wer die Quelle erkennt, kann die passende Barriere wählen. Ein Partikel auf dem Boden kann von außen gekommen, im Prozess erzeugt oder durch eine falsche Bewegung erneut verteilt worden sein.
Partikel überschreiten eine Zonen- oder Systemgrenze.
Prozess oder Ausstattung bildet neue Partikel innerhalb der kontrollierten Zone.
Bereits abgelagerte Partikel gelangen erneut in Luft oder andere Flächenzonen.
Schleusen und Verpackungsregeln begrenzen vor allem den Eintrag. Hygienegerechte Prozesse und instand gehaltene Anlagen begrenzen die Entstehung. Ruhige Bewegung, geeignete Textilien und kontrollierte Reinigung verhindern die erneute Verteilung.
06 · EIN- & AUSSCHLEUSEN
Die genaue Folge kommt immer aus der örtlichen SOP. Wer Kleidung oder Verpackung in der falschen Zone berührt, kann Partikel und Mikroorganismen trotz sauberer Optik verschleppen.
Die Punkte beschreiben zusammengehörige Aufgaben, keine allgemeingültige Anziehfolge. Ablegeorte, Übergaben und Türfreigaben bleiben in der örtlichen SOP festgelegt.
07 · GERÄTE & MASCHINEN
Eine Maschine ist nicht allgemein „reinraumgeeignet“. Das komplette System wird für den konkreten Prozess bewertet – einschließlich Zubehör, Abluft, Aufbereitung, Einschleusen und Wartung.
| Prüfpunkt | Fachliche Anforderung | Geeigneter Nachweis |
|---|---|---|
| 01Zonen- und Prozessfreigabe | Gerät, Zubehör, Filter, Akku oder Leitung und vorgesehenes Verfahren müssen gemeinsam zur konkreten Raumklasse, Zone, Tätigkeit und SOP passen. Die Werbeaussage „reinraumgeeignet“ ist allein keine Freigabe. | Freigabeliste, eindeutige Geräte-ID, festgelegter Einsatzbereich und Betreiberfreigabe |
| 02Partikel, Fasern und Abrieb | Gehäuse, Rollen, Bürsten, Pads, Dichtungen, Riemen und Schläuche dürfen im vorgesehenen Betrieb keine unzulässige Partikel-, Faser- oder Abrieblast erzeugen. Beschädigte Teile werden nicht weiterbenutzt. | Herstellerdaten, Eingangsprüfung, Sicht- und Integritätskontrolle; bei Bedarf Messung im Betriebszustand |
| 03Bauform und Zugänglichkeit | Exponierte Bereiche sollen glatt, geschlossen, möglichst spaltenarm und vollständig erreichbar sein. Unzugängliche Hohlräume, offene Isolierungen, lose Beschichtungen und unnötige Schmutznester sprechen gegen den Einsatz. | Konstruktionsunterlagen, dokumentierte Prüfung der Reinigbarkeit und Kontrolle auf Beschädigungen |
| 04Werkstoffbeständigkeit | Alle benetzten oder desinfizierten Teile müssen die freigegebenen Reiniger, Desinfektions- oder gegebenenfalls Sporizidverfahren wiederholt vertragen. Nur wenn der Prozess es verlangt, kommt zusätzlich Sterilisierbarkeit hinzu. | Werkstoffliste, Herstellerbestätigung und betriebliche Erprobung beziehungsweise Qualifizierung |
| 05Aufbereitung und Trocknung | Tank, Deckel, Filterraum, Schlauch, Sauglippe und weiteres Zubehör müssen sich nach SOP reinigen, gegebenenfalls desinfizieren, entleeren und vollständig trocknen lassen. Altwasser und alte Rückstände dürfen nicht in die nächste Zone gelangen. | Freigegebene Aufbereitungsanweisung mit Wechsel-, Trocknungs- und Lagerregeln |
| 06Sauger und Abluft | Bei Saugern müssen Saugweg, Gehäuse, Dichtungen, Beutel, Filter und Abluft als Gesamtsystem zum Schutzziel passen. Die geforderte Filterleistung darf nicht durch Leckage oder Bypass umgangen werden. HEPA oder ULPA ist nur dort eine konkrete Forderung, wo Prozess und Freigabe dies festlegen. | Gesamtgerätespezifikation, Filterzuordnung, Wechselnachweis und erforderlichenfalls Dichtheits- oder Integritätsprüfung |
| 07Flüssigkeitsführung | Nass arbeitende Maschinen müssen Lösung kontrolliert auftragen und Schmutzflotte zuverlässig aufnehmen. Tropfenflug, Aerosol, Schmutzwasserspuren, Überlaufen und schlecht entleerbare Restmengen sind zu vermeiden. | Funktionsprüfung unter Einsatzbedingungen sowie Kontrolle von Dosierung, Aufnahme und Restfeuchte |
| 08Luftströmung und Wärme | Abluft, Motorkühlung, Abmessungen, Fahrweg und Bedienbewegung dürfen keine kritische Luftführung verdecken, störende Turbulenz erzeugen oder abgelagerte Partikel unnötig aufwirbeln. | Risikobewertung; in strömungskritischen Bereichen erforderlichenfalls Prüfung oder Strömungsvisualisierung |
| 09ESD-Eignung | Wo elektrostatisch empfindliche Prozesse vorliegen, müssen Rollen, Schläuche, Kabel, Erdung und Gerätekonstruktion in das freigegebene ESD-Konzept passen. ESD-Eignung ist keine pauschale Forderung für jeden Reinraum. | ESD-Spezifikation, vorgesehener Anschluss und betrieblicher Funktionsnachweis |
| 10Einschleusen und Zonenzuordnung | Das Gerät bleibt fest einer Zone zugeordnet oder wird über ein bestätigtes Reinigungs-, Desinfektions- beziehungsweise Sterilisations- und Transferverfahren eingebracht. Saubere und benutzte Komponenten bleiben getrennt. | Zonenkennzeichnung, Schleusenplan, Verpackungs- oder Transferstatus und dokumentierter Materialfluss |
| 11Wartung und Rückkehr in Betrieb | Dichtungen, Filter, Räder, Kabel, Akkus und bewegte Teile werden geplant geprüft und instand gehalten. Nach Reparatur oder einem kritischen Teilewechsel erfolgt die vorgeschriebene Reinigung und erneute Freigabe vor dem Einsatz. | Prüf- und Wartungsstatus, Teile- und Filterwechsel sowie dokumentierte Wiederfreigabe |
| 12Sichere Bedienung und Nachweis | Das Gerät muss mit Reinraumbekleidung kontrolliert bedienbar und für zusätzliche Gefährdungen wie Elektrik oder explosionsfähige Atmosphäre geeignet sein. Einsatz, Aufbereitung, Abweichung und verantwortliche Freigabe bleiben nachvollziehbar. | Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Prüfstatus und gerätebezogenes Einsatzprotokoll |
Die ISO 14644-5 ordnet Betrieb, Geräteeintrag, Reinigung und Instandhaltung in ein betriebliches Kontrollprogramm ein, legt aber keine einheitliche Gerätekonstruktion für alle Branchen fest. Auch die konkrete Reinigungsmittelverträglichkeit und die spezifische Kontrolle biologischer Kontamination werden damit nicht abschließend geregelt. Anforderungen aus der sterilen Arzneimittelherstellung sind entsprechend streng, gelten jedoch nicht automatisch für Halbleiter-, Batterie-, Optik- oder andere Reinräume.
08 · REINRAUMREINIGUNG
Die Reinigung senkt Belastung nur dann kontrolliert, wenn jeder Arbeitsschritt zur Raumklasse, zur Prozesszone und zum betrieblichen Nachweis passt.
Bodenaufbau, Lochplatten und Luftführung sind in der Materialkunde zum Reinraumboden erklärt. Die Wischdesinfektion erläutert die Grundtechnik; im Reinraum gelten die zusätzlichen Freigaben der SOP.
Im Reinraum ist „sah sauber aus“ ungefähr so belastbar wie „der Strom war bestimmt aus“. Entscheidend ist, ob der freigegebene Prozess vollständig eingehalten und dokumentiert wurde.
09 · KONTROLLE & FREIGABE
Gerissene Verpackung oder heruntergefallenes Textil: betroffenen Artikel nach SOP aussondern. Tür- oder Anlagenalarm: Arbeitsbereich sichern und die zuständige Stelle informieren. Sichtbarer Film nach der Reinigung: Nacharbeit abstimmen, statt ein anderes Mittel auszuprobieren.
Nach Wartung, Störung oder Zusatzreinigung erfolgt die Wiederaufnahme nach dem festgelegten Prüf- und Freigabeweg. Zeitpunkt, betroffene Zone, Befund und getroffene Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren.
JAN SAGT
Im Reinraum zählt nicht, dass der Mopp frisch aussieht. Er zählt erst, wenn Material, Charge, Schleuse und Bewegung zum Prozess passen.
11 · PASSENDE VERTIEFUNGEN
QUELLEN & EINORDNUNG
Fachlicher Abgleich am 20.09.2026 anhand der öffentlich zugänglichen ISO-Kurzbeschreibungen, EU-GMP-Anhang 1 und der Texwipe-Produktangaben. ISO 14644-1 beschreibt die Partikelklassifizierung; ISO 14644-5:2025 den Betrieb. Die hervorgehobenen Pharmaanforderungen beziehen sich auf die sterile Arzneimittelherstellung. DGUV und Arbeitsschutzgesetz sind ergänzende Arbeitsschutzverweise.
Für den konkreten Auftrag gelten zusätzlich der aktuelle Hygieneplan, Betriebsanweisungen, Herstellerangaben und die Freigabe der verantwortlichen Stelle.