Mykobakterien
Mykobakterien bilden eine besondere Bakteriengruppe. Ihre wachsartige, lipidreiche Zellhülle macht sie gegenüber vielen chemischen Einwirkungen widerstandsfähiger als typische vegetative Bakterien.
01 · Erregergruppen & Sonderformen
Bakterien mit besonders lipidreicher, schwer benetzbarer Zellhülle.
BIOLOGISCHER STECKBRIEF
Bakterizid bedeutet nicht automatisch tuberkulozid oder mykobakterizid.
Mykobakterien bilden eine besondere Bakteriengruppe. Ihre wachsartige, lipidreiche Zellhülle macht sie gegenüber vielen chemischen Einwirkungen widerstandsfähiger als typische vegetative Bakterien.
gehören biologisch zu den Bakterien
besitzen eine lipid- und mykolsäurereiche Zellhülle
benötigen ein ausdrücklich nachgewiesenes Wirkspektrum
Indikation und Risikogruppe klären
Bei entsprechender Gefährdungsbeurteilung muss die Wirksamkeit tuberkulozid beziehungsweise mykobakterizid belegt sein. Eine allgemeine bakterizide Deklaration reicht dafür nicht automatisch aus.
Mykobakterien mit Pilzen verwechseln
EINORDNUNG
Mykobakterien bilden eine besondere Bakteriengruppe. Ihre wachsartige, lipidreiche Zellhülle macht sie gegenüber vielen chemischen Einwirkungen widerstandsfähiger als typische vegetative Bakterien.
VORKOMMEN & RESERVOIRE
medizinische und diagnostische Bereiche
kontaminierte Instrumente und patientennahe Flächen je nach Risiko
nicht aus dem bloßen Flächenbild erkennbar
MÖGLICHE ÜBERTRAGUNGSWEGE
Mykobakterien werden nicht alle auf demselben Weg übertragen. Tuberkulose, nichttuberkulöse Mykobakterien und kontaminierte Instrumente müssen getrennt bewertet werden.
Bei ansteckender Lungentuberkulose steht die Übertragung über erregerhaltige Aerosole im Vordergrund; Flächenreinigung ersetzt keine Luft- und Atemschutzmaßnahmen.
Nichttuberkulöse Mykobakterien können in Wasser, Leitungen oder Biofilmen vorkommen und über passende Expositionen relevant werden.
Unzureichend aufbereitete Medizinprodukte können bei invasiver Anwendung eine Übertragung ermöglichen.
Eine gewöhnliche trockene Fläche ist bei Tuberkulose nicht der maßgebliche Übertragungsweg; die konkrete Gefährdungsbeurteilung entscheidet.
Isolationsbereiche, Aufbereitung und Tätigkeiten mit möglicher Aerosolbildung benötigen klare Spezialvorgaben.
Bei bekanntem Fall gelten einrichtungsbezogene Hygiene-, Lüftungs- und Schutzmaßnahmen.
Wasserführende Bereiche und Biofilme sind vor allem für nichttuberkulöse Arten relevant.
BEDEUTUNG FÜR DIE REINIGUNG
Bei entsprechender Gefährdungsbeurteilung muss die Wirksamkeit tuberkulozid beziehungsweise mykobakterizid belegt sein. Eine allgemeine bakterizide Deklaration reicht dafür nicht automatisch aus.
RISIKOGRENZEN
BEGRIFFE RICHTIG LESEN
gegen definierte Tuberkulose-Testorganismen wirksam
breiter gegen definierte Mykobakterien geprüft
lipidreiche Bestandteile der Zellhülle
OFFIZIELLE QUELLEN