Vorgesehene Tagesleistung
Die für diesen Reinigungstermin vereinbarten Räume und Tätigkeiten prüfen: beispielsweise Abfall, ausgewählte Oberflächen oder Boden.
OBJEKTART 02.1 · PRAXISABLAUF
Ein freier Schreibtisch ist noch kein Auftrag für jede Oberfläche. Tagesleistung, Raumbelegung und Freigabe bestimmen den Rundgang. Unterlagen bleiben geschützt, Elektronik wird nur nach Vereinbarung gereinigt und der Boden bekommt das passende Verfahren.
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Frei zugänglich heißt nicht automatisch beauftragt.
01 · BÜRO & VERWALTUNG
Der Auftrag beschreibt nicht nur die Fläche, sondern auch Tätigkeit, Umfang und Häufigkeit. Nicht jede vereinbarte Leistung fällt bei jedem Rundgang an.
Die für diesen Reinigungstermin vereinbarten Räume und Tätigkeiten prüfen: beispielsweise Abfall, ausgewählte Oberflächen oder Boden.
Etwa zugängliche Schrankfronten, Sockelleisten oder weitere Ablagen, wenn sie laut Plan an diesem Termin vorgesehen sind.
Zum Beispiel Geräteinnenreinigung, intensive Polster- oder Teppichreinigung. Umfang und Freigabe vorher klären.
Die Beispiele geben keine allgemeingültigen täglichen oder wöchentlichen Intervalle vor. Maßgeblich ist das konkrete Leistungsverzeichnis. Unterhaltsreinigung vertiefen →
02 · BÜRO & VERWALTUNG
Beispiel für eine planmäßige Büroreinigung. Belegung, Flächenzugang und Tagesauftrag können andere Zeitfenster oder eine angepasste Reihenfolge erfordern.
Welche Räume, Flächen und Tätigkeiten sind heute vorgesehen? Regelmäßige Leistung, fällige Turnusarbeit und gesonderten Auftrag unterscheiden. Schlüssel, Zutritt und Alarmzuständigkeit vorab klären.
Anklopfen beziehungsweise Reinigung ankündigen. Besprechungen und belegte Arbeitsplätze abstimmen; Schäden oder besondere Verschmutzungen melden. Wagen und Kabel sicher stellen, bei Rutschgefahr warnen und den Bereich wirksam sichern.
Nur dafür vorgesehene Abfallbehälter leeren. Mülltrennung, Beutelwechsel und Behälterreinigung nach Auftrag. Vertrauliche Entsorgungsbehälter nur im ausdrücklich geregelten Verfahren bearbeiten.
Beauftragte, zugängliche Tisch- und Ablageflächen systematisch reinigen. Von höheren zu tieferen Flächen arbeiten, saubere Tuchseiten verwenden und Tücher rechtzeitig wechseln. Persönliche Gegenstände nicht eigenmächtig versetzen.
Vorgesehene Türgriffe, Schalter, Schrankgriffe und weitere Kontaktstellen bearbeiten. Bildschirm, Tastatur, Maus und Telefon nur bei ausdrücklichem Auftrag und mit passendem Herstellerverfahren reinigen.
Teeküche, Pausenbereich und Sanitär jeweils nach ihrer eigenen Leistung bearbeiten. Textilien und Geräte zonengerecht trennen. Geschirr, Kühlschrank und Kaffeemaschine nur übernehmen, wenn das vereinbart ist.
Zum vollständigen Sanitärablauf →Lose Verschmutzungen aufnehmen. Teppiche materialgerecht saugen; wischbare Beläge nach Zustand und vereinbarter Leistung staubbindend beziehungsweise nass reinigen. Vom entfernten Bereich zum Ausgang arbeiten.
Teppich und wischbaren Boden unterscheiden →Ergebnis und sichere Begehbarkeit prüfen. Vereinbarte Stellordnung wiederherstellen; Fenster, Beleuchtung und Verschluss nach Objektvorgabe kontrollieren. Fehlleistungen, Schäden oder unzugängliche Räume weitergeben.
Raumfreigabe mit den Nutzern abstimmen, Lärm und Unterbrechungen begrenzen. Nicht zugängliche Leistungen für das vereinbarte Ersatzzeitfenster melden.
Restbelegung, vereinbarte Räume und Verschlussplan prüfen. Schlüssel- und Alarmzuständigkeit kennen; Abschluss nicht allein aus „Büro wirkt leer“ ableiten.
03 · BÜRO & VERWALTUNG
Die Raumgruppen helfen, Aufgaben und Grenzen vor der Ausführung festzulegen.
| Raumgruppe | Typische Aufgaben nach Auftrag | Vorher klären / beachten |
|---|---|---|
| Einzelbüro | Freie Tischflächen, Ablagen, vereinbarte Kontaktstellen, Abfall und Boden. | Zutritt und Belegung abstimmen; private Gegenstände, offene Akten und nicht beauftragte Geräte bleiben unberührt. |
| Großraumbüro | Arbeitsplatzgruppen abschnittsweise bearbeiten; Verkehrswege und Abfallstationen mitplanen. | Lärm, Telefonate, Kabel und verbleibende Beschäftigte berücksichtigen. Keine nassen Laufwege zwischen genutzten Plätzen. |
| Wechselarbeitsplätze | Gemeinsam genutzte Tische und vereinbarte Kontaktpunkte nach Nutzungs- und Leistungsplan. | Festlegen, wer zwischen zwei Nutzern reinigt und wer am Tagesende. Geteilte Nutzung ist kein automatischer Zusatzauftrag. |
| Besprechungsräume | Tisch, Stühle, freigegebene Ablagen und Boden nach Raumfreigabe. | Buchungen beachten; Moderationsmaterial und Besprechungsnotizen nicht entsorgen. Konferenztechnik nur nach Vereinbarung. |
| Empfang & Wartezonen | Zugängliche Tresenflächen, Sitzmöbel, Eingangsmatten und Boden nach Auftrag. | Besucherverkehr und Dokumente schützen. Transparente Abtrennungen und Displays nach Material beziehungsweise Hersteller behandeln. |
| Flure, Treppen & Aufzüge | Schmutzfangzonen, Stufen, Podeste, Handläufe und vereinbarte Kontaktflächen. | Abschnittsweise sichern, Rettungswege frei halten und Technikgrenzen beachten. Flächenleistung nicht ohne Verkehrsaufkommen planen. |
| Aufenthaltsräume & Teppiche | Tische, textile Sitzflächen und Teppiche mit jeweils geeignetem Verfahren. | Fleckenbehandlung und Intensivreinigung gesondert festlegen. Polster sind nicht automatisch in der Teppichreinigung enthalten. |
| Teeküche & Pausenbereich | Beauftragte Arbeitsflächen, Spüle, Abfall und Boden mit zugeordneten Textilien. | Lebensmittelkontakt, Rückstände und Produktvorgaben beachten. Geschirr, Geräteinnenräume und Kühlschrankinhalt ausdrücklich abgrenzen. |
| Sanitärbereiche | WC, Waschplätze, Spender und Böden im eigenen Reinigungsablauf. | Material und Textilien von Büro- und Küchenflächen trennen. Verbrauchsmittel und Nachfüllzuständigkeit vereinbaren. |
Sanitär nur eingeordnet, nicht doppelt erklärt: Hier steht das vollständige Sanitärkapitel.
04 · BÜRO & VERWALTUNG
Drei Prüfungen vor der Arbeit – keine pauschale Erlaubnis für alles, was erreichbar ist.
Nicht grundsätzlich ausgeschlossen – aber nur ausdrücklich beauftragt und nach Gerätehersteller freigegeben. Gehäuse, Displaybeschichtung und Eingabegeräte können unterschiedliche Anforderungen haben.
Warum die Herstellerangabe zählt, zeigt etwa Microsofts Pflegeanleitung für Surface. Deren Produktfreigaben gelten nicht automatisch für andere Geräte.
JAN SAGTEin voller Schreibtisch ist keine Einladung zum Umsortieren. Reinigen endet dort, wo Eigentum, Datenschutz oder die vereinbarte Leistung beginnen.
05 · BÜRO & VERWALTUNG
Erst Belag und Zustand erkennen, dann das vereinbarte Verfahren wählen. Ein Mopp ist kein universeller zweiter Schritt nach dem Saugen.
Nicht übertragen: Kein gewöhnliches Hartboden-Nasswischen auf Teppich.
Trockensaugen im Detail →Genau prüfen: Holz, Laminat, Fugen und empfindliche Beschichtungen haben eigene Feuchtegrenzen.
Belag und Material prüfen →Bei geeigneten Belägen und passendem Verschmutzungsbild kann ein direktes Nassverfahren sinnvoll sein. Eine trockene Vorreinigung ist kein starrer Pflichtschritt für jeden Boden. Die BIV-Leistungsdefinitionen unterscheiden die Verfahren nach Aufgabe und Ergebnis.
06 · BÜRO & VERWALTUNG
Leistung und Objektsicherheit gemeinsam kontrollieren. Nicht jede technische Funktion liegt in der Verantwortung der Reinigung.
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QUELLEN & EINORDNUNG
Die Arbeitsfolge ist ein eigenes Praxisbeispiel. Quellen dienen der Einordnung von Leistungsumfang, Verfahren und Sicherheit. Maßgeblich bleiben der Objektauftrag, die Gefährdungsbeurteilung sowie Material- und Herstellerangaben.
BIV · Begriffe der Gebäude-Innenreinigung, Leistungsarten und Verfahren↗DGUV Regel 101-605 · Branche Gebäudereinigung↗Microsoft · Gerätereinigung am Beispiel Surface (produktspezifisch)↗