Kleine, oberflächliche Stelle
Selbstreinigung kommt nur bei geringem, oberflächlichem Befall, geeigneter Oberfläche und geklärter Ursache infrage. Das Umweltbundesamt nennt weniger als etwa 0,5 m² als Beispiel für kleinen Befall. Die Größe allein ist keine Freigabe: Gesundheitszustand, Untergrund und Feuchteursache zählen ebenso.
