Fassadenreinigung verbindet Höhe, Chemie, Wasser, fallende Gegenstände und oft öffentlichen Raum. Vor Arbeitsbeginn müssen Verfahren, Zugang, Zuständigkeiten, Sicherung und Rettung zusammenpassen. Der Plan beschreibt auch, wann unterbrochen wird und unter welchen Bedingungen die Arbeit weitergehen darf.
KI-ILLUSTRATION · Hubarbeitsbühne und Fassadenbefahranlage
Den Plan abschnittsweise auf die tatsächliche Fassade beziehen. Jede offene Frage bekommt eine zuständige Person und wird vor dem betroffenen Arbeitsschritt geklärt.
A
Auftrag und Verfahren
Auftrag & Grenze
Leistung, Fläche, Qualitätsziel, Ausschlüsse und Verantwortlichkeiten eindeutig vereinbaren.
Produktwahl und Ersatzmöglichkeiten, Exposition sowie Haut-, Augen- und Atemschutz bewerten. Auch Stoffe aus Belägen und Altbeschichtungen sowie Aerosole berücksichtigen.
Wirken sich die Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, vor Beginn die erforderlichen Anordnungen nach § 45 Absatz 6 StVO einholen und umsetzen; Fuß- und Radverkehr mitberücksichtigen.
Objektinformationen, bekannte Schäden und Gefahren, Zugang, Sperrzeiten und betriebliche Ansprechpartner gemeinsam klären. Benötigte Abstimmungen und behördliche Entscheidungen zuordnen.
Reinigungsunternehmen
Gefährdungsbeurteilung, Verfahren, geeignete Arbeitsmittel, Qualifikation, Unterweisung und Notfallorganisation sicherstellen. Verantwortliche Personen und ihre Befugnisse benennen.
Einsatzleitung und Team
Die vereinbarten Maßnahmen vor Ort umsetzen und kontrollieren. Mängel und Änderungen melden; Unterbrechung und Wiederbeginn nach der betrieblichen Aufgabenverteilung steuern.
Die Aufgaben werden am Objekt konkret vereinbart. Eine Betreiberfreigabe ersetzt nicht die Arbeitsschutzpflichten des ausführenden Arbeitgebers. Sind mehrere Arbeitgeber beteiligt, stimmen sie gegenseitige Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ab. ArbSchG § 8 ↗
Kontrolle und vorgeschriebene Prüfung unterscheiden
Vor der Verwendung
Arbeitsmittel auf offensichtliche Mängel kontrollieren und vorgesehene Funktionskontrollen durchführen. Zuständigkeit, Einweisung und Vorgehen bei Mängeln festlegen. Eine vorhandene Prüfplakette ersetzt diese Kontrolle nicht.
Bei vorgeschriebener Prüfung
Montage, wiederkehrende Prüfungen, prüfpflichtige Änderungen oder außergewöhnliche Ereignisse können eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person erfordern. Prüfanlass, Umfang und Nachweis richten sich nach dem Arbeitsmittel und den geltenden Vorgaben.
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsverfahren objektspezifisch erstellen; Wechselwirkungen statt Einzelgefahren betrachten
02
Zugang nach Schutzwirkung auswählen: dauerhaft sicherer Stand und kollektive Maßnahmen haben Vorrang vor persönlicher Absturzsicherung
03
Tragfähigkeit, Aufstellung, Abstützung, Hindernisse und Leitungen klären; erforderliche Prüfungen nachweisen und die Kontrolle vor Verwendung eindeutig zuordnen
04
Arbeitsbereich gegen Zutritt, Spritznebel und fallende Gegenstände absichern; Verkehrsführung nicht eigenmächtig verändern
05
Wettergrenzen, Abbruchkriterien, Kommunikation, Unterweisung und zuständige Einsatzleitung vor Beginn festlegen
06
Chemie-, Wasser-, Abwasser- und Notfallplan mit Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung sowie Hersteller- und örtlichen Vorgaben abgleichen
Auftrag, Flächen, Betreiberzuständigkeit, Zugang und eventuell behördliche Vorgaben dokumentiert prüfen.
02
Arbeitsstelle sichern
Absperrung, Umleitung, Untergrundschutz und Materiallagerung vor dem Aufbau herstellen.
03
Zugang prüfen
Prüfnachweise und Eignung prüfen; vor Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrollieren. Vorgesehene Funktionskontrollen, Einweisung, Beauftragung und Rettungsbereitschaft sicherstellen.
04
Probefläche ausführen
Materialverträglichkeit, Spritzbereich, Wasserweg und erreichbares Qualitätsbild im realen Verfahren prüfen.
05
Abschnittsweise arbeiten
Sicherungsbereich, Schläuche, Werkzeug und Schmutzaufnahme mit dem Arbeitsfortschritt nachführen.
06
Bedingungen überwachen
Wind, Temperatur, Personenverkehr, Gerätezustand und Fassade laufend beobachten. Bei überschrittenen Einsatzgrenzen oder sicherheitsrelevanten Änderungen unterbrechen und neu beurteilen.
07
Sicher zurückbauen
Reststoffe und Geräte kontrolliert entfernen; Absperrung erst nach Ende aller Gefährdungen und Freigabe der sicheren Verkehrsfläche aufheben.
08
Übergeben
Leistung, Abweichungen, Schäden, Entsorgungsweg und offene Punkte nachvollziehbar dokumentieren.
Die Probefläche wird in 03.11.1 ausgewertet. Auffangung und Abwasserbehandlung stehen in 03.11.3.
RISIKEN ERKENNEN
Sechs Situationen, die besondere Planung brauchen
Leiter als Dauerarbeitsplatz
Eine Leiter ist kein automatischer Standardzugang. Einsatz, Dauer, Standplatz und Belastung müssen den Regeln entsprechen.
Zum Beispiel bei überschrittenen Wettergrenzen, unkontrollierter Abdrift, Personen im Gefahrenbereich, instabilem Stand, Leckage, elektrischem Defekt oder unbekannter Belastung aus dem Fassadenaufbau.
Bereich sichern und Ursache klären
Nach Betriebs- und Notfallanweisung vorgehen, Dritte fernhalten und die zuständige Einsatzleitung informieren. Defekte Arbeitsmittel kennzeichnen und der weiteren Benutzung entziehen.
Wiederbeginn ausdrücklich freigeben
Ursache beseitigen, betroffene Schutzmaßnahmen erneut beurteilen und erforderliche Prüfungen veranlassen. Die zuständige Person dokumentiert die Entscheidung; das Team wird über Änderungen unterwiesen.
ABSCHLUSS UND ÜBERGABE
Sicher zurückbauen, offene Punkte dokumentieren
✓Arbeits- und Verkehrsflächen sicher begehbar
✓Keine Werkzeuge oder Reststoffe am Bauwerk
✓Absperrung geordnet aufgehoben
✓Zugangsmittel sicher abgebaut oder übergeben
✓Abwasserweg dokumentiert
✓Abweichungen und Fassadenschäden übergeben
Bei einer dauerhaft vorhandenen Befahranlage geht es um den sicheren Park- und Übergabezustand. Absperrungen erst aufheben, wenn auch Rückbau, Reststoffe und Verkehrsflächen keine verbleibende Gefährdung verursachen.
AUFTRAGSGRENZEN
Fachaufgaben gesondert beauftragen
Ohne geeigneten Zugang, wirksame Sicherung, passende Qualifikation, Rettungsmöglichkeit oder geklärten Wasserweg beginnt die Arbeit nicht. Fassadenreinigung ist kein Anlass, Elektro-, Dach-, Gerüst-, Verkehrs- oder Instandsetzungsarbeiten nebenbei mitzuerledigen.
Abgleich vom 19. September 2026. ArbSchG und BetrSichV regeln Organisation, Zusammenarbeit und sichere Arbeitsmittelverwendung; § 45 StVO betrifft Arbeiten mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr. TRBS konkretisieren Anforderungen der BetrSichV. Örtliche Wasser-, Straßen- und gegebenenfalls Denkmalschutzvorgaben werden für das konkrete Objekt geklärt.