02.10.3 · REINIGUNGSABLAUF

Flugzeugkabinen
reinigen.

In der Flugzeugkabine treffen Sicherheitsbereich, enger Takt, leichte Werkstoffe, Elektronik, Bordküche und Toilette aufeinander. Der konkrete Ablauf kommt vom Luftfahrtunternehmen und Bodenabfertiger; allgemeines Reinigungswissen wird darin sicher angewendet, ersetzt diesen Plan aber nicht.

Leere Flugzeugkabine mit Sitzreihen, geöffneten Gepäckfächern und Reinigungswagen ohne Personen
Reihenweise arbeiten, Kabinenbereiche eindeutig aufteilen und Arbeitsmittel vollständig wieder mitnehmen.

UMFANG VOR BEGINN KLÄREN

Kurze Bodenzeit oder gründliche Innenreinigung?

Turnaround bedeutet die Bodenzeit zwischen zwei Flügen. Welche Reinigung in diesem Fenster stattfindet, legt der Auftrag fest. Nicht jede Scheibe, jedes Gepäckfach und jedes Polster gehört zu jedem Einsatz.

01

Zwischenreinigung

Während der Bodenzeit zwischen zwei Flügen

Die vereinbarten Reihen und Kontaktflächen, Abfall, sichtbare Verschmutzung sowie die beauftragte Küchen- und Toilettenleistung bearbeiten. Das Zeitfenster bestimmt die Planung, nicht die Materialverträglichkeit.

02

Regelmäßige Innenreinigung

Geplanter größerer Leistungsumfang

Zusätzliche Flächen und Intervalle berücksichtigen: beispielsweise Sitzschalen, Gepäckablagen, Seitenwände oder gründlicheres Saugen. Welche Leistung täglich anfällt, steht im Reinigungsplan.

03

Intensivreinigung

Mit ausreichender Stand- und Trocknungszeit

Vertiefte Polster- und Teppichreinigung, Kanten und weitere freigegebene Bereiche gesondert planen. Ausbau von Teilen, technische Eingriffe oder Reparaturen sind keine automatische Reinigungsleistung.

Diese Angaben gehören in den Arbeitsauftrag

Flugzeugkennung und Position · Leistungsart · zugeteilte Reihen und Bereiche · Flächen und Intervalle · zugelassene Mittel und Verfahren · Zeitfenster einschließlich Trocknung · Material- und Abfallwege · zuständige Person für Übergabe und Abweichungen.

Sonderreinigung: Körperflüssigkeiten, außergewöhnliche Verschmutzung oder Schädlingshinweise werden nach einem eigenen Verfahren bearbeitet. Der normale Auftrag wird nicht stillschweigend erweitert.

ARBEITSSTELLE ÜBERNEHMEN

Vor dem Einstieg Zuständigkeiten abstimmen.

Sichere Zugänge, freie Wege und abgestimmte Arbeitszeiten gehören zur Vorbereitung. Auf dem Vorfeld gelten die örtlichen Verkehrs- und Sicherheitsregeln. Benötigte Schutzmaßnahmen richten sich nach Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung.

DGUV: Reinigung von Verkehrsmitteln ↗
  • Zutrittsberechtigung, Einweisung, sicheren Zugang und Übergabepunkt bestätigen
  • Flugzeugkennung, Position, zugeteilte Reihen, Kabinenzonen und Zeitfenster abgleichen
  • Freigegebene Mittel, saubere Textilien, geeignete Geräte und zulässige Stromversorgung bereitstellen
  • Catering, Luftsicherheitskontrolle, Tank- und Wasserservice sowie Cockpitarbeiten gesondert zuordnen
  • Material-, Abfall- und Fundwege sowie Ansprechpartner bei Schäden oder Kontamination kennen
  • Abschlusszeit einschließlich Trocknung, Unterbrechungssignal und Übergabe abstimmen

BEISPIEL FÜR DIE BEAUFTRAGTE KABINENREINIGUNG

Acht Arbeitsschritte mit Ergebniskontrolle.

Die Reihenfolge wird an Zugänge, Kabinenaufteilung und parallel arbeitende Teams angepasst. Innerhalb eines Bereichs gilt: von oben nach unten; den Boden nach den darüberliegenden Flächen bearbeiten. Gesperrte oder belegte Abschnitte nur nach Abstimmung einbeziehen.

SchrittDurchführungKontrollpunkt
01Kabine übernehmenNach Freigabe über den vorgesehenen Zugang eintreten. Flugzeug und Arbeitsabschnitt eindeutig zuordnen, Geräte am vereinbarten Platz bereitstellen. Mit Catering und anderen Teams abstimmen, damit Wege und Ausgänge frei bleiben.Flugzeug, Bereich, Zugang und Ansprechpartner stimmen mit dem Auftrag überein.
02Zustand erfassenFundsachen, ungewöhnliche Flüssigkeiten, sichtbare Schäden und Auffälligkeiten vor Beginn melden. Betroffene Reihe und Sitzplatz beziehungsweise Küche oder Toilette angeben. Unbekannte Gegenstände und Sicherheitsausrüstung nicht verändern.Abweichungen sind mit Reihe, Sitz oder Kabinenzone zugeordnet und gemeldet.
03Abfall und Ausstattung trennenEindeutigen Abfall nach Auftrag aufnehmen. Fundsachen übergeben; Kissen, Decken, Kopfhörer und weitere Ausstattung nur gemäß vereinbartem Verfahren sammeln oder wechseln. Sitztaschen nicht blind ausräumen und Abfallsäcke nicht mit der Hand verdichten.Abfall, Fundsachen und wiederverwendbare Ausstattung sind getrennt behandelt.
04Obere Flächen bearbeitenBeauftragte Gepäckfächer, zugängliche Ablagen und Seitenflächen zuerst reinigen. Fächer nur nach Vorgabe öffnen; nicht auf Sitzen oder Armlehnen stehen. Keine Sprühflüssigkeit in Leuchten, Luftauslässe oder Fugen eintragen.Vereinbarte obere Flächen sind bearbeitet; kein Reinigungsmittel ist in Öffnungen gelangt.
05Sitzplätze vollständig bearbeitenTische, Armlehnen, Griffstellen und Sitzoberflächen systematisch je Reihe reinigen. Bezug, Kopfstütze, Gurt und Bildschirm jeweils nach ihrer Freigabe behandeln. Saubere Tuchseiten nutzen; fehlende Ausstattung oder nicht entfernbare Flecken melden.Jeder beauftragte Sitzplatz wurde vollständig bearbeitet; Flecken oder Schäden sind dokumentiert.
06Küche und Toilette abschließenBordküche und Bordtoilette mit eigenem Material nach festgelegtem Leistungs- und Hygieneplan bearbeiten. Verbrauchsmittel nur im Auftrag ergänzen. Vor einem Bereichswechsel die vorgesehenen Material- und Hygieneschritte einhalten.Küche, Toilette und Kabine wurden mit getrenntem Material bearbeitet.
07Boden reinigenTeppiche und sicher zugängliche Randbereiche mit geeigneter Düse absaugen. Freigegebene nichttextile Flächen passend zum Belag reinigen, Schmutzlösung aufnehmen und Restfeuchte prüfen. Keine Flüssigkeit in Sitzschienen, Elektrik oder Bodenanschlüsse drücken.Boden ist frei von losem Schmutz; Feuchtigkeit und verbleibende Flecken sind geprüft.
08Kontrollieren und übergebenAlle zugeteilten Bereiche mit dem Auftrag abgleichen. Geräte, Tücher, Verpackungen und Abfall vollständig entfernen. Offene Leistungen, Restfeuchte, Fundsachen und Schäden dokumentieren und der zuständigen Stelle ausdrücklich melden.Arbeitsmittel sind entfernt, offene Punkte und Reinigungsabschluss wurden ausdrücklich übergeben.

AM EINZELNEN SITZPLATZ

Mehr als den Tisch abwischen.

Mit derselben vereinbarten Reihenfolge pro Sitzgruppe lassen sich ausgelassene Flächen erkennen. Umfang und Handgriffe bleiben vom Sitzmodell und Auftrag abhängig.

Tisch, Armlehnen und Griffstellen

Klapptischfläche, zugängliche Kanten und beauftragte Unterseite reinigen. Armlehnen und freigegebene Kontaktstellen mit sauberer Tuchfläche bearbeiten. Keine Flüssigkeit in Scharniere, Bedienelemente oder Anschlüsse drücken.

Bezug, Kopfstütze und Gurt

Textile Flächen absaugen oder nach Vorgabe behandeln; Leder und Kunstleder gesondert reinigen. Austauschbare Kopfstützenauflagen nur gemäß Auftrag wechseln. Gurtband und Schloss nach Herstellervorgabe bearbeiten, nicht durchnässen, fetten oder mit beliebiger Chemie behandeln.

Sitztasche und Ausstattung

Nur den freigegebenen Inhalt handhaben. Abfall von Fundsachen und wiederverwendbarer Ausstattung unterscheiden; Sicherheitskarten nicht als Altpapier entsorgen. Fehlende oder beschädigte Ausstattung melden, nicht eigenmächtig ersetzen.

Sitzunterseite und Fußraum

Sicher erreichbare Partikel aufnehmen. Nicht blind in Mechanik oder Polsterfugen greifen. Elektrisch verstellbare Sitze nur nach Einweisung und Auftrag bewegen; keine Verkleidung abbauen, um an einen Fund zu gelangen.

OBERFLÄCHEN IM VERGLEICH

Material und Bauteil bestimmen die Methode.

Die folgenden Grundsätze helfen bei der Einordnung. Verbindlich für das konkrete Flugzeug sind die freigegebenen Reinigungsanweisungen und Produktlisten des Betreibers auf Basis der Herstellerunterlagen.

01

Sitztextilien & Teppich

Mit geeigneter Düse absaugen; an Kanten und zugänglichen Sitzunterseiten sorgfältig arbeiten. Flecken nur mit dem freigegebenen Verfahren behandeln.

Beachten: Faser, Farbe, Polsteraufbau, Klebung und besondere Ausrüstung beachten. Keine improvisierte Durchnässung; bei Nassverfahren muss die vollständige Trocknung eingeplant sein.

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02

Leder, Kunstleder & beschichtete Sitzteile

Bezug und Sitzschale getrennt bestimmen. Das für den jeweiligen Aufbau freigegebene Mittel sparsam auf dem geeigneten Tuch verwenden.

Beachten: Leder und Kunstleder nicht gleich behandeln. Alkohol, Lösemittel, Schmutzradierer und Pflegeöle sind ohne konkrete Freigabe keine geeignete Ersatzlösung.

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03

Fenster-Innenscheiben & Blenden

Die zugängliche Innenoberfläche nach Flugzeugvorgabe mit sauberem, weichem Tuch reinigen. Abdeckungen und Fenstereinheiten bleiben montiert.

Beachten: Flugzeugfenster nicht wie normales Gebäudeglas behandeln. Kunststoff, Beschichtung und Blende können unterschiedliche Vorgaben haben; keine ungeprüften Glasreiniger oder Klingen einsetzen.

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04

Tische, Verkleidungen & Gepäckfächer

Oberflächen mit abgestimmter Feuchte bearbeiten und Schmutz aufnehmen. Kanten, Griffmulden und zugängliche Fugen im beauftragten Umfang einbeziehen.

Beachten: Dekorfolien, Lacke und Verbundplatten können empfindlich reagieren. Keine Flüssigkeit hinter Verkleidungen drücken; gelöste Beschichtungen melden.

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05

Bildschirme, Taster & Sitztechnik

Nur ausdrücklich freigegebene Außenflächen mit dem vorgeschriebenen Mittel und Tuch bearbeiten. Bedienung und Abschaltung erfolgen nach dem zuständigen Verfahren.

Beachten: Nicht direkt ansprühen. Anschlüsse, Sitzantriebe und Lüftungsöffnungen trocken halten; Abdeckungen nicht öffnen und keine unbekannten Tasten ausprobieren.

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06

Metallteile & nichttextile Böden

Edelstahl, Aluminium, beschichtete Metalle und Bodenbeläge unterscheiden. Passenden Reiniger dosieren, gelösten Schmutz aufnehmen und nach Vorgabe nacharbeiten.

Beachten: Mittel aus der Toilettenzone nicht verschleppen. Keine glatten Pflegefilme auf Tritt- und Griffflächen; Fugen und technische Anschlüsse nicht fluten.

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Eine unauffällige Probefläche kann Materialveränderungen zeigen. Sie ersetzt keine vorgeschriebene Freigabe für ein Flugzeugbauteil. Bei Unsicherheit vor der Anwendung nachfragen.

REINIGER UND VERFAHREN

Vier Produktgruppen gezielt unterscheiden.

Ein Produktname wie „Universalreiniger“ oder „Aircraft Cleaner“ genügt nicht. Die Freigabe muss zur Oberfläche, Anwendung und vorgesehenen Konzentration passen. Umgefüllte Lösungen eindeutig kennzeichnen und nach Produktvorgabe verwenden.

Kabinen-Innenreiniger

Für freigegebene wasserbeständige Verkleidungen, Tische und Sitzschalen. Auch ein mildes oder pH-neutrales Produkt benötigt die passende Material- und Betreiberfreigabe.

Neutralreiniger verstehen
Polster- und Teppichreiniger

Für die ausdrücklich vorgesehene Textilbehandlung. Fleckenmittel und Sprühextraktion nur mit abgestimmter Dosierung, Aufnahme und Trocknung; nicht spontan während einer kurzen Bodenzeit beginnen.

Sprühextraktion verstehen
Reiniger für Sichtflächen und Displays

Ein für das konkrete Fenster, Display oder dessen Beschichtung freigegebenes Spezialprodukt verwenden. Ein normaler Glasreiniger ist keine allgemeine Empfehlung für Flugzeugkabinen.

Empfindliche Technik reinigen
Bordtoilettenreiniger und Desinfektionsmittel

Toilettenmaterial, Dichtungen und Systemverträglichkeit berücksichtigen. Desinfektionsmittel zusätzlich nach gefordertem Wirkspektrum, Anwendung und Einwirkzeit auswählen; keine selbst gemischten Lösungen.

Sanitärreinigung vertiefen

GETRENNTE MATERIALWEGE

Bordküche und Bordtoilette getrennt reinigen.

Saubere Textilien bleiben getrennt von benutzten. Farben richten sich nach dem betrieblichen Hygieneplan. Beim Bereichswechsel auch Handschuhe und Händehygiene berücksichtigen.

GALLEY

Bordküche

  1. Arbeitsfläche übernehmen. Mit dem Catering abstimmen, welche Flächen frei und beauftragt sind. Lebensmittel, Geschirr, Trolleys und Vorräte nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang handhaben.
  2. Flächen reinigen. Freigegebene Arbeitsflächen, Griffe und zugängliche Staufächer bearbeiten. Auf Lebensmittelkontaktflächen vorgeschriebene Nachreinigung oder Nachspülung berücksichtigen.
  3. Technik aussparen. Keine Geräte öffnen, Schalter betätigen oder Steckverbindungen lösen. Heiße Geräte und ungeklärte elektrische Zustände vor der Reinigung melden.
  4. Boden und Übergabe. Krümel, Flüssigkeiten und Rückstände aufnehmen. Abschluss und Auffälligkeiten an die zuständige Stelle übergeben; Geräteprüfungen und Beladung bleiben separate Aufgaben.
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LAVATORY

Bordtoilette

  1. Eigenes Material verwenden. Toilettenzone von Waschbecken, Spiegel und übrigen Kontaktflächen trennen. Verschmutzte Tücher nicht in die Kabine oder Küche mitnehmen.
  2. Oberflächen bearbeiten. Nach Hygieneplan reinigen und bei Vorgabe desinfizieren. Spiegel, Becken, Armaturen, Griffe und WC mit den jeweils geeigneten Mitteln behandeln; Sensoren und Öffnungen nicht fluten.
  3. Verbrauchsmittel und Boden. Abfall nach vorgesehenem Weg entnehmen, vereinbarte Vorräte ergänzen und den Boden zuletzt reinigen. Tücher und Fremdstoffe gehören nicht in die Toilette.
  4. Defekte melden. Verstopfung, Leckage, Geruch oder beschädigte Teile angeben. Tanks entleeren, Wasser befüllen und Störungen beheben gehören zum gesonderten Service.
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ABWEICHUNGEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN

Wann der normale Ablauf unterbrochen wird.

Unbekannte Gegenstände oder scharfe Funde

Verdächtige Gegenstände nicht öffnen oder eigenmächtig verlagern. Fundort genau melden. Scherben oder Kanülen nur nach dem vorgesehenen Aufnahme- und Entsorgungsverfahren handhaben; nicht blind in Taschen oder Behälter greifen.

Körperflüssigkeiten oder Schädlingshinweise

Betroffene Reihe beziehungsweise Zone melden und Zugriff nach Betreiberverfahren begrenzen. Schutz, Reinigung, gegebenenfalls Desinfektion und Entsorgung vor Beginn klären. Keine unbekannte Kontamination mit dem normalen Sauger aufnehmen.

Feuchtes Polster oder technischer Schaden

Reihe und Sitzplatz dokumentieren. Bei Restfeuchte, loser Verkleidung oder beschädigten Bedienelementen keine uneingeschränkte Fertigmeldung abgeben. Die zuständige Stelle entscheidet über weitere Maßnahmen und Nutzung.

Verkürzte Bodenzeit

Offene Reihen, Toiletten oder Zusatzflächen frühzeitig benennen. Personal, Umfang oder Zeitfenster abstimmen. Ausgelassene Arbeit, Einwirkzeit und Trocknung dürfen nicht durch eine pauschale Fertigmeldung verdeckt werden.

FOD: Auch eigene Arbeitsmittel können zu Fremdkörpern werden.

Lose Tücher, Verschlusskappen, Bürstenteile und Verpackungsreste vollständig aufnehmen. Den Begriff FOD verwendet die Luftfahrt für Fremdkörper beziehungsweise dadurch verursachte Schäden. Nicht in unzugängliche technische Bereiche greifen; Fundstelle melden und fachgerecht klären lassen.

KLARE AUFGABENGRENZEN

Reinigung bestätigt ihren Abschluss.

Maßgeblich sind die aktuellen Arbeitsanweisungen des Luftfahrtunternehmens und des Bodenabfertigers. Reinigung, Luftsicherheitskontrolle, technische Kontrolle, Catering, Tank- und Wasserservice sowie Cockpitarbeiten haben getrennte Zuständigkeiten. Zusätzliche Leistungen setzen einen ausdrücklichen Auftrag, die erforderliche Qualifikation und Einweisung voraus.

  • Türen und Notausgänge: nicht eigenmächtig betätigen oder sichern. Ein- und Ausstieg nur über den übergebenen Zugang.
  • Notausrüstung: nicht öffnen, versetzen, verdecken oder auf Funktion testen. Auffälligkeiten melden.
  • Cockpit und technische Systeme: außerhalb des normalen Kabinenauftrags. Eigene Berechtigung, Einweisung und Verfahren erforderlich.
  • Sicherheitsdurchsuchung und Boarding: Reinigung ersetzt keine Luftsicherheitskontrolle und erteilt keine Boarding- oder Flugfreigabe.

VOR DEM VERLASSEN

Jede zugeteilte Zone nachvollziehbar übergeben.

  • Alle beauftragten Reihen und Kabinenzonen mit dem Auftrag abgeglichen
  • Vereinbarte Kontaktflächen und zugängliche Kanten kontrolliert
  • Boden, Sitzflächen und Laufwege auf Rückstände und Restfeuchte geprüft
  • Keine Geräte, Tücher, Kappen oder Abfälle zurückgelassen
  • Ausgänge und Zugänge zur Notausrüstung nicht durch Arbeitsmittel verstellt
  • Fundsachen, Schäden und nicht erledigte Leistungen eindeutig gemeldet
  • Reinigungsabschluss an die verantwortliche Stelle übergeben

FACHWISSEN VERTIEFEN

Die passenden Kapitel.

Fachliche Grundlagen

Die allgemeinen Fachgrundlagen ergänzen die aktuellen Flugzeug-, Betreiber- und Arbeitsanweisungen. Die WHO-Veröffentlichung von 2009 behandelt allgemeine Luftfahrthygiene; sie ist keine Produktfreigabe für ein bestimmtes Flugzeug.

DGUV Regel 101-605 · Kapitel 3.9 VerkehrsmittelreinigungWHO · Guide to hygiene and sanitation in aviation, 3. Auflage (2009)IATA · Ground OperationsArbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungGefahrstoffverordnung